Vodafone Widerruf

So funktioniert's: Vodafone DSL Vertrag widerrufen

Vodafone räumt Kunden mit einem Vodafone DSL Vertrag ein Widerrufsrecht ein. Von diesem können Kunden jedoch nur eine gewisse Zeit unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen. Wir erklären, wie der Vodafone Widerruf für den DSL-Vertrag gelingt.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Vodafone Widerruf: So widerrufen Sie den Vodafone DSL Vertrag
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Überblick: Vodafone DSL widerrufen

Logo Vodafone

Vodafone Vertrag widerrufen
gilt bei Abschluss eines DSL-Vertrags über Internet oder Telefon

Vodafone Widerrufsfrist
14 Tage ab Vertragsbeginn

Vodafone Widerruf
sofortige Wirkung ab Eingang beim Anbieter
keine Begründung notwendig

Folgen Vodafone Widerruf
Volle Kostenrückerstattung durch den Provider

Schneller, besser, günstiger: Im Internet werben große wie kleine DSL Anbieter mit den unterschiedlichsten DSL Angeboten. Highspeed-Surfen mit Spitzenbandbreiten zum Top-Preis inklusive zusätzlich attraktiver Optionen, da ist mit wenigen Klicks der Schritt zum neuen DSL Vertrag schnell getan. Doch was, wenn der Entschluss schnell bereut wird oder nach eigener Auffassung sogar überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist? Hierfür räumt Vodafone seinen DSL Kunden ein Widerrufsrecht ein. 

Wann ist ein Vodafone Widerruf möglich?

In der Regel haben Verbraucher bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen (also z.B. über den Online-Shop), nach Vertragsbeginn ein Widerrufsrecht. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine zweiwöchige Frist. Alle Informationen dazu im Detail unter DSL Widerrufsrecht.

Auch Vodafone Kunden profitieren von dem Recht auf Widerruf. Ist der eben erst abgeschlossene DSL Vertrag doch nicht der richtige oder kommt direkt allgemeine Unzufriedenheit damit auf, können Verbraucher den Vodafone Vertrag widerrufen.

Frist für den Vodafone Widerruf

Vodafone räumt Kunden dazu eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsbeginn ein und sieht diese als gewahrt, wenn der Kunde in diesem Zeitraum den Provider darüber informiert, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Somit muss das Widerrufsschreiben zwar innerhalb der Vodafone Widerrufsfrist abgeschickt werden, jedoch nicht zwingend in diesem Zeitraum auch beim Provider eingegangen sein.

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Verbraucher Vodafone so schnell wie möglich über ihren Entschluss, den Vodafone DSL Vertrag zu widerrufen, informieren. Zusätzlich ist es ratsam, sich den Eingang des Widerrufsschreibens bestätigen zu lassen.

So gelingt's: Vodafone DSL widerrufen

Damit alles so schnell und reibungslos wie möglich über die Bühne geht, haben Verbraucher verschiedene Optionen, um den Vodafone DSL Vertrag zu widerrufen:  

Vodafone Widerruf online im Retouren-Portal einreichen

Am unkompliziertesten und schnellsten geht der Weg über das Vodafone Retouren-Portal (vodafone.de/retoure). Verbraucher loggen sich mit ihrer Rufnummer oder Lieferscheinnummer sowie ihrer Postleitzahl auf dem Portal ein und können dann ihr Anliegen schildern. Dazu muss der Widerruf des DSL Vertrags deutlich formuliert sein. Achtung: Eine Begründung, weshalb der DSL Vertrag aufgelöst werden soll, müssen Verbraucher bei einem Wiederruf nicht angeben.

Vodafone Retouren Portal
Retouren-Portal zum Vodafone DSL Vertrag widerrufen.

Widerrufen mit Vodafone Muster-Widerrufsformular

Alternativ können Kunden das Widerrufsschreiben auch per Fax, Email oder über den Postweg bei Vodafone einreichen oder sich bei aufkommenden Fragen telefonisch erkundigen (08 00/172 12 12):

Fax: 0 21 02/98 65 75

E-Mail: widerruf@vodafone.com

Adresse: Vodafone GmbH, Kundenbetreuung, 40875 Ratingen

Vodafone stellt auf vodafone.de/widerrufsrecht.html alle Informationen zu Vodafone Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, welches über den gewünschten Kommunikationsweg eingereicht wird. Verbraucher können aber auch ein eigens klar formuliertes Widerrufsschreiben aufsetzen oder die von DSLWEB zur Verfügung gestellte Vorlage nutzen. Das Widerrufsformular findet sich im folgenden grauen Kasten "Übersicht Widerrufsschreiben" zum Download. Einfach ausfüllen und unterschrieben an Vodafone abschicken.

Übersicht Widerrufsschreiben

Inzwischen bieten viele DSL-Anbieter auch schon Vorlagen für den Widerruf, Verbraucher können diesen aber auch selbst verfassen. Folgendes sollte unbedingt im Widerrufsschreiben enthalten sein:

  • Adresse des Verbrauchers & des Anbieters
  • Ort & aktuelles Datum
  • Kunden- und Vertragsnummer
  • klare Formulierung des Widerrufs
  • Bitte um schriftliche Bestätigung 
  • Unterschrift

Zum Widerrufsformular

Folgen des Vodafone DSL Widerrufs

Ab Eingang des Widerrufs bei Vodafone, ist der Provider verpflichtet, die getätigte Zahlung des Verbrauchers inklusive Lieferkosten in vollem Umfang zurückzuerstatten. Dazu ist eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Vodafone leistet die Rückerstattung über den selben Weg, über den der Verbraucher für die Dienstleistung gezahlt hat. Durch die Erstattung muss der Verbraucher keine nachträglichen Zusatzkosten für den Widerruf fürchten.

Anders verhält es sich, wenn der Kunde darauf bestanden hat, die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist zu nutzen. Dann muss der Verbraucher für die in Anspruch genommene Leistung eine Rückzahlung an den Provider vornehmen. Allerdings nur für den Zeitraum der Nutzung des DSL Anschlusses bis zum Eingang des Widerrufs bei Vodafone.

Vodafone Widerrufsfrist versäumt - was dann?

Wer es versäumt, innerhalb der Widerrufsfrist den Vodafone DSL Vertrag zu widerrufen, ist rechtlich an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Damit gilt dann die dem Produkt entsprechende Mindestvertragslaufzeit sowie die von Vodafone vorgegebene Kündigungsfrist, um den Vertrag für Vodafone DSL kündigen zu können.

Trotz der Vertragsbindung sollten sich Kunden nicht davon abschrecken lassen, auf Vodafone zuzugehen. Eventuell besteht die Möglichkeit, aus Kulanz in ein anderes Tarif-Angebot wechseln zu können. Falls nicht, sollte der rechtzeitige Zeitpunkt zur DSL Kündigung im Blick behalten werden.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

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