Vertragszusammenfassung
Schutz vor untergejubelten Verträgen über Internet, Telefon & Co.
Vor Abschluss eines DSL- Festnetz oder Handyvertrags sind Telekommunikationsanbieter dazu verplichtet, Verbrauchern eine Vertragszusammenfassung vorzulegen. Darin müssen die wichtigsten Details des Vertrages einfach und verständlich aufgeführt sein.
Anspruch auf Internetzugang
Ab sofort Pflicht: Vertragszusammenfassung
Am 01. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Telekommunikationsanbieter dazu, Verbrauchern vor Vertragsabschluss eine Zusammenfassung über die wichtigsten Vertragsdetails sowie alle Leistungen und Kosten des gewünschten Produkts vorzulegen.
Die sogenannte Vertragszusammenfassung gilt für alle Produkte aus den Bereichen Internet, Festnetz, TV und Mobilfunk und muss verständlich sowie leicht lesbar sein. Damit es zu einem gültigen Vertragsabschluss kommt, muss dem Kunden genug Zeit eingeräumt werden, die Vertragszusammenfassung durchzulesen und mit anderen Angeboten zu vergleichen.
Das neue TKMoG 2021
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Recht und Gesetz rund um DSL
Änderungen im TKG -
Vertragszusammenfassung
Schutz vor ungewollten Verträgen -
Recht auf 12 Monatsverträge
kurze Laufzeit & einfachere Kündigung -
Recht auf schnelles Internet
Internetzugang für jedermann -
Internet Vertragslaufzeit
Faire Verbraucherverträge
Ziel der Vertragszusammenfassung
Zweck der Vertragszusammenfassung ist, den vielen Fußnoten und versteckten Hinweisen, die sich sowohl auf Webshops als auch in den AGBs wiederfinden, ein Ende zu bereiten. Verbraucher sollen so künftig vor ungewollten Verträgen, wie sie auch gerne am Telefon zustande kommen, besser geschützt werden. Gleichzeitig erhalten Kunden die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen, und leichter das optimal auf sie zugeschnittene Produkt zu finden.
Das gilt bei Neuverträgen für Internet, Telefon & Handy
Das Vorlegen einer Vertragszusammenfassung ist immer dann Pflicht, wenn ein neuer Vertrag zustande kommt, also auch bei einem Tarifwechsel. Bei einer Vertragsverlängerung hingegen ist die Zusammenfassung hinfällig, außer die Verlängerung ist mit einem Tarifwechsel verbunden. In dem Fall gibt es einen Neuvertrag und die Vertragszusammenfassung ist zwingend notwendig.
Wichtig ist, dass der potenzielle Kunde die Vertragszusammenfassung vor dem Vertragsabschluss erhält, damit dieser auf Wunsch die Bestellung noch abbrechen kann. Doch in welcher Form muss das Dokument vorgelegt werden?
Vertragszusammenfassung bei Online-Bestellung
Inzwischen sind eine neuer Handytarif oder der DSL Internet Anschluss schnell und unkompliziert im Internet zu buchen. Hier kann die Vertragszusammenfassung in Form eines Downloads beispielswiese per PDF zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass dies spätestens vor dem verbindlichen Klick der Bestellung geschieht.
Vertragszusammenfassung im Shop
Anders als bei Vertragsabschlüssen im Internet oder am Telefon haben Verbraucher im Shop der Anbieter kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Daher ist es besonders wichtig, potenziellen Kunden vor Zustandekommen des Vertrags die Vertragszusammenfassung zukommen zu lassen.
Der Anbieter hat die Wahl, ob er dies in Papierform oder in elektronischer Form beispielsweise per Email umsetzt. Wichtig ist, Kunden über alle Details aufzuklären, bevor das Produkt endgültig gekauft wird. Damit genügend Zeit zum Durchlesen der Vertragszusammenfassung bleibt, sind Anbieter für einen gewissen Zeitraum an ihr Angebot gebunden.
Vertragszusammenfassung bei Bestellung über die Hotline
Auch am Telefon sind nach wie vor Vertragsabschlüsse möglich. Hier bekamen Verbraucher allerdings leicht Verträge untergejubelt, die sie gar nicht wollten oder deren Vertragsabschluss nicht eindeutig war.
Dem soll die Vertragszusammenfassung künftig vorbeugen, denn für die Bestellung von Mobilfunk-, Festnetz- oder Internet Angeboten am Telefon gilt: Der Vertrag ist erst gültig, wenn Verbraucher eine Vertragszusammenfassung erhalten und dieser in Textform zugestimmt haben. Das kann auch per Email erfolgen.
Check: Dass muss in die Vertragszusammenfassung
Die Vertragszusammenfassung soll so einfach wie möglich über die relevanten Vertragsdetails, alle Leistungen des Internet- oder Mobilfunkprodukts sowie die anfallenden Kosten aufklären. Deshalb muss die Vertragszusammenfassung immer folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse & Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden
- Details zum Produkt beziehungsweise des Tarifs
Auflistung der enthaltenen Inklusivleistungen (Freiminuten, SMS, Datenvolumen)
Auflistung der bereitgestellten Hardware (Router oder Handy)
Bestimmungen zur Fair-Use-Regelung bei Roaming - Kosten: Grundgebühr, einmalige Kosten (Aktivierungsgebühr, Versand), Gerätekosten, mögliche Rabatte
- Angaben zur Vertragslaufzeit sowie über die Verlängerung und Kündigungsbedingungen des Vertrags
- Geschwindigkeiten des Internets
DSL und Kabel Internet Anschluss: Angaben über minimale, maximale und für gewöhnlich zur Verfügung stehende Geschwindigkeit
Mobiler Internetzugang: Angaben der maximalen Geschwindigkeit (geschätzt) - Nutzbarkeit des Produkts für Verbraucher mit Behinderung
- Weitere rechtliche Angaben (z.B. Datenschutz, Informationen zum Anbieterwechsel)
TKMoG bringt verbraucherfreundlichere Verträge
Die Vertragszusammenfassung dient verbraucherfreundlicheren Verträgen für Internet, Festnetz und Handy. In diesem Zusammenhang spricht das TKMoG 2021 Verbrauchern auch ein Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit zu, um beispielsweise nicht mehr unnötig lange an einen DSL- oder Handytarif gebunden zu sein. Darüberhinaus werden Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (12 oder 24 Monate ab 03. März 2022) monatlich kündbar sein.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.