Unitymedia Sonderkündigung

Unter dieses Bedingungen beenden Sie Ihren Vertrag vorzeitig

Sonderkündigungen sind ein heikles Thema - kein Anbieter lässt einmal gewonnene Kunden vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ziehen. Wenn Sie Ihren Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden wollen, muss ein triftiger Grund vorliegen.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Unitymedia Sonderkündigung - Wann ist die vorzeitige Kündigung möglich?
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Ausschnitt AGB Unitymedia

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Welche Gründe für Unitymedia Sonderkündigungen gibt es?

Wollen Sie eine Sonderkündigung durchsetzen, ist es wichtig, dass ein Fehlverhalten von Seiten des Anbieters vorliegt. Kann Unitymedia beispielsweise keine Internetverbindung bereitstellen, obwohl Ihnen dies im Vertrag zugesichert wurde, können Sie diesen vorzeitig beenden. Auch wenn die Leistung der Leitung massiv unter dem versprochenen Niveau liegt, können Sie versuchen, zu kündigen - wenden Sie sich aber auf jeden Fall an den Kundenservice. Denn wenn es sich um anhaltende Störungen handelt, sollten Sie Unitymedia erst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Ändert sich der Zustand allerdings trotz Aufforderung zur Nachbesserung nicht, können Sie versuchen, den Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden. Auch starke Preiserhöhungen oder Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Sie nicht hinnehmen.

Gibt es noch weitere Fälle?

Ja, dies sind allerdings meist Härtefälle wie beispielsweise der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim oder der Todesfall des Vertragsinhabers.

Welche Bedingungen gelten bei der Unitymedia Sonderkündigung?

Auch wenn Sie Ihren Vertrag noch vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden können, sind Sie trotzdem an eine Kündigungsfrist gebunden. Diese beträgt bei Sonderkündigungen in den meisten Fällen drei Monate. Während dieser Zeit werden Ihnen die Vertragsoptionen weiterhin in Rechnung gestellt.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Umzügen?

Nein, in der Regel nicht. Wenn Sie den Wohnort wechseln, müssen Sie Ihren alten Vertrag normalerweise mitnehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort beispielsweise keine Verbindung bereitstellen kann. Da Unitymedia als Kabel Internet Anbieter nicht überall vertreten ist und sein Angebot nicht überall bereitstellen kann, besteht allerdings durchaus die Chance, dass Sie Ihren Vertrag auch bei einem Umzug außerordentlich kündigen können. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite Unitymedia Kündigung bei Umzug.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

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