Unitymedia kündigen
Den eigenen Unitymedia Vertrag kündigen
Sie wollen Ihren Unitymedia Vertrag im Vodafone-Netz beenden? Auf dieser Seite finden sich wichtige Informationen rund um das Thema Unitymedia Kündigung kurz und bündig zusammengefasst. Zudem können Sie mit dem DSLWEB Kündigungs-Assistenten gratis, einfach und unkompliziert direkt das Unitymedia Kündigungsschreiben erstellen.
Unitymedia Vertrag kündigen oder Anbieter wechseln?
Seit Sommer 2019 gibt es die Marke Unitymedia nicht mehr. Stattdessen sind Unitymedia Bestandkunden nun Vodafone Kunden. Die Ansprechpartner bleiben dennoch bestehen, eben nur unter dem neuen Namen Vodafone. Als Ersatz für den Fernsehempfang bei Unitymedia gibt es einige Alternativen. Für die Versorgung mit Internet- bzw. Telefon bietet sich ein Wechsel zu einem DSL Anbieter an. Vor der Kündigung des Unitymedia Vertrages sollte entschieden sein:
Ich möchte den Unitymedia Vertrag ersatzlos kündigen
Falls für die Zeit nach Unitymedia kein neuer Vertrag für Internet und Telefon gebraucht wird, kann man getrost direkt zum DSLWEB Kündigungs-Assistenten gehen. Dieser erstellt nach wenigen Eingaben ein geeignetes Schreiben.
Direkt zum DSLWEB Kündigungs-Assistenten
Ich brauche für Internet und Telefon einen anderen Anbieter
Soll nach der Kündigung des Unitymedia Vertrags bei Vodafone ein anderer Anbieter für Internet und Telefon sorgen, ist ein Wechsel zu einem DSL Anbieter ratsam. Bei einem DSL Anbieterwechsel übernimmt der neue Provider alle Formalitäten und erspart Ihnen Papierkram. Der beauftragt im Bedarfsfall auch die Mitnahme der Rufnummer.
Aktuelle Angebote für Wechsler: Internetanbieter wechseln
Wann kündigen bei Unitymedia?
Wenn Sie Ihren Unitymedia Vertrag kündigen möchten, müssen Sie in erster Hinsicht die verbleibende Restlaufzeit beachten. Außerdem ist die geltende Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten. Um alles auch pünktlich zu übermitteln, empfehlen wir zusätzlich einen Zeitpuffer von 2-3 Wochen einzuplanen.
Unitymedia Vertragslaufzeit
Bei Unitymedia 2play und 3play gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Wird während der Vertragslaufzeit eine Änderung am Komplettpaket vorgenommen, z.B. durch eine Erhöhung der Bandbreite, so beginnt die 24-monatige Mindestlaufzeit nochmals von vorne. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgt eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist.
Beim Unitymedia Kabel TV Anschluss gilt dagegen eine Mindestvertragslaufzeit von nur 12 Monaten. Sofern nicht zum Ablauf gekündigt wird, erfolgt aber ebenfalls eine automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Bei einem Kabelanschluss für mehrere Wohneinheiten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist automatisch monatsweise.
Unitymedia Kündigungsfrist
Wer sich für eine Kündigung des Unitymedia Vertrags entscheidet, hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum jeweils geltenden Vertragsende einzuhalten. Sofern der Kabel Internet oder Kabel TV Vertrag mit Unitymedia beispielsweise Ende Juni ausläuft, hat die Kündigung des Vertragsverhältnisses spätestens Ende April zu erfolgen. Im Falle eines Kabelanschlusses für mehrere Wohneinheiten ist die Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich. Bezüglich der Kündigung des Unitymedia Vertrags ist zu beachten, dass es für die Rechtzeitigkeit der Kündigung nicht auf das Absenden, sondern auf den Zugang beim Kabel Internetanbieter ankommt.
Unitymedia Sonderkündigungsrecht
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben alle Unitymedia Kunden in bestimmten Situationen ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung (sogenanntes Sonderkündigungsrecht). Somit kann der Unitymedia Kabel Internet oder TV Anschluss aus wichtigem Grund ohne die Einhaltung einer besonderen Frist gekündigt werden. Welche Fälle für eine solche fristlose Kündigung in Frage kommen, ist auf der Themenseite zum Sonderkündigungsrecht zusammengefasst.
Weitere Informationen zur Kündigung bei Unitymedia
Neben diesen allgemeinen Bestimmungen gibt es weitere Sonderregelungen, die bei einer Unitymedia Kündigung wichtig sein können. Hier folgen Infos u. a. zu den Themen Umzug und Hardware:
Unitymedia: Kündigung beim Umzug
Der Kabel Internetanbieter Unitymedia war ausschließlich in Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv. Alleine deshalb bestand bei einem Umzug schon räumliche Einschränkungen. Durch die Fusion mit Vodafone ist nun eine deutschlandweite Verfügbarkeit gegeben. Wenn Vodafone also am neuen Wohnort auch seine Kabel Internet Angebote und/oder den Kabel TV Anschluss zur Verfügung stellen kann, dann läuft der bestehende Vertrag auch nach dem Umzug mit der geltenden Restlaufzeit weiter. Für den Umzug kann eine einmalige Bearbeitungsgebühr anfallen, die jedoch nicht höher als die Aktivierungsgebühr des Anschlusses ausfällt.
Wenn am neuen Wohnort aber keine Unitymedia Verfügbarkeit gewährleistet ist, dann ist es empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig bezüglich der genauen Vorgehensweise mit Vodafone in Verbindung zu setzen. In diesem Fall ist eine Kündigung beim Umzug aus möglich, sofern der Umzug, z.B. durch eine Kopie der Meldebescheinigung nachgewiesen wird. Denkbar wäre aber auch eine Übernahme des bestehenden Vertragsverhältnisses beispielsweise durch den Nachmieter.
Kündigungswege bei Unitymedia
Bei Unitymedia ist hinsichtlich der Kündigung der Schriftweg vorgegeben. In einem Special zum Thema Kündigungswege finden sich weiterführende Informationen. Darüber hinaus ermöglicht der DSLWEB Kündigungs-Assistent am Ende dieser Seite die kostenlose Erstellung des Unitymedia Kündigungsschreibens.
Festnetzrufnummern-Mitnahme bei Unitymedia
Bei einer anstehenden Kündigung darf keinesfalls die liebgewonnene Festnetznummer vergessen werden, da diese im Idealfall ja auch nach einem Anbieterwechsel weiter verwendet werden soll. Sofern die bisherige Festnetzrufnummer zu einem neuen Provider mitgenommen wird, ist es ratsam, dies den Unitymedia Ansprechpartnern bei Vodafone möglichst frühzeitig mitzuteilen. In vielen Fällen kümmert sich allerdings der neue Anbieter um die Portierung der bisherigen Festnetznummern sowie um die Kündigung des Unitymedia Kabel Internet Vertrags. Die Weiternutzung der eigenen Rufnummer kann unter Umständen auch nur dann möglich sein, wenn die Mitnahme der Rufnummern vom zukünftigen Internet Provider übernommen wird. Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos.
Weiternutzung der Unitymedia Hardware
Sofern die Hardware von Unitymedia kostenlos oder verbunden mit einer einmaligen Bereitstellungsgebühr zur Verfügung gestellt wurde, so ist diese nach dem Ende des Unitymedia Vertragsverhältnisses auch wieder an den Kabel Internetanbieter zurückzugeben. Unitymedia wird den Kunden diesbezüglich zusammen mit der Kündigungsbestätigung weitere Informationen zusenden. Welche Regelungen bezüglich der Internet-Hardware bei anderen Internetanbietern gelten, zeigt ein Special zur Weiternutzung der Hardware
Mitnahme der Unitymedia E-Mail-Adresse
Die bis zu 5 zum Unitymedia Kabel Internet Vertrag zur Verfügung gestellten E-Mail Adressen sind an ein bestehendes Vertragsverhältnis mit Unitymedia gebunden. Wird dieses gekündigt, erlischt mit dem Vertragsende auch der E-Mail Zugang bei Unitymedia. Auch deshalb empfiehlt DSLWEB generell, zu einem kostenlosen E-Mail Dienst zu wechseln, der unabhängig vom Internet Provider ist. Weitere Empfehlungen finden Sie in einem Special zur E-Mail-Adresse
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Bitte beachten: Je nach Bundesland gelten bei Unitymedia andere Adressen für die Kündigung. Im unteren Drop-Down Menü ist die Adresse für Unitymedia in Nordrhein-Westfalen vorausgewählt, Unitymedia Kunden aus Baden-Württemberg und Hessen müssen bei der Auswahl auf "Unitymedia Kabel BW" oder "Unitymedia Hessen" umstellen.
Kündigungsassistent: Unitymedia Kündigung erstellen