Unitymedia Kündigung bei Umzug

So können Sie bei einem Wechsel des Wohnorts kündigen

Ein Umzug ist in der Regel kein Grund für eine Kündigung. Sie müssen den alten Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen. Bei Unitymedia als Kabel-Anbieter besteht allerdings auch die Chance, dass Sie eine außerordentliche Kündigung einreichen können: Denn nicht überall ist Kabel Internet verfügbar.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Unitymedia Kündigung bei Umzug - was muss ich beachten?
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Ausschnitt AGB Unitymedia

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Wie nehme ich meinen Unitymedia Vertrag mit?

Sie sollten Unitymedia rechtzeitig mitteilen, dass Sie umziehen werden. Dann lässt sich auch rechtzeitig prüfen, ob all Ihre Vertragsoptionen an Ihrem neuen Wohnort verfügbar sind. Den Umzug geben Sie über dieses Online-Formular in Auftrag. Alle weiteren Schritte werden Ihnen dann mitgeteilt. Beachten Sie, dass bei der Vertragsmitnahme eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,99 Euro fällig wird.

In welchen Fällen kann ich bei einem Umzug Unitymedia kündigen?

Unitymedia ist als Kabelanbieter nur in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vertreten. Und selbst dort kann der Anbieter seine Produkte nur in Haushalten mit Kabelanschluss bereitstellen. Steht also ein Umzug an, ist es gut möglich, dass an der neuen Wohnadresse Internet, Telefon oder TV von Unitymedia nicht verfügbar sind. Eine  Vertragsmitnahme wäre folglich nicht möglich. In diesem Fall können Sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen, ohne die Laufzeit beachten zu müssen. Unitymedia kann von Ihnen allerdings eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnort als Nachweis einfordern.

Kann ich auch bei Umzug ins Ausland kündigen?

Ja, da Sie bei einem längeren Aufenthalt im Ausland den Vertrag nicht nutzen können, ist auch hierbei meist eine außerordentliche Kündigung möglich. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Sie bei Unitymedia eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstätte oder Ihres Arbeitgebers vorlegen müssen, sollte es sich um einen zeitlich begrenzten Aufenthalt handeln. Ziehen Sie auf Dauer ins Ausland, benötigen Sie ebenfalls eine Meldebescheinigung.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

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