Telekom Vertragsübernahme
Den Telekom DSL Vertrag als Erbe, Ehepartner oder Mitbewohner übernehmen
Bei der Deutschen Telekom ist es leider nicht möglich, einen Vertrag auf den Nachmieter zu überschreiben. Wollen Sie den DSL-Vertrag einer anderen Person übernehmen, müssen Sie entweder mit dieser über einen längeren Zeitraum zusammengelebt haben oder deren Erbe sein. Wir erklären, welche Bedingungen für die Vertragsübernahme gelten.

Wer kann einen Vertrag übernehmen?
Sie können einen bestehenden Telekom DSL Vertrag von einer anderen Person nur dann übernehmen, wenn Sie Erbe, Ehepartner oder Ex-Ehepartner des Vertragsinhabers sind. Für Erben gilt, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem Vertragsinhaber zusammengelebt haben müssen, um den Vertrag übernehmen zu können. Wenn Sie bereits bei Vertragsabschluss als Teilvertragspartner eingetragen wurden, ist eine Übernahme des Vertrags selbstverständlich problemlos möglich.
Kann ich meinen Vertrag bei Auszug auch meinem Mitbewohner überschreiben?
Ist Ihr Mitbewohner ebenfalls Teilvertragspartner, kann er den Vertrag einfach übernehmen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihr alter Vertrag gekündigt und mit Ihrem Mitbewohner ein neuer Vertrag abgeschlossen. Lediglich die Festnetz-Rufnummer wird an den neuen Vertragspartner übertragen. Die Bedingungen des DSL-Anschlusses werden mit dem neuen Vertragspartner dann unabhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif festgelegt. Voraussetzung für diese Vertragsübergabe an einen Mitbewohner ist allerdings, dass dieser mindestens seit 12 Monaten mit Ihnen – sprich: dem ursprünglichen Vertragsinhaber – zusammengelebt hat!
Wo kann ich eine Vertragsübernahme in Auftrag geben?
Die Vertragsübernahme können Sie online über dieses Telekom-Kontaktformular in Auftrag geben. Beachten Sie, dass die Telekom Ehe- und Scheidungsurkunden, Erbscheine und Meldebescheinigungen als Nachweis einfordern kann. Sie sollten daher rechtzeitig dafür sorgen, dass Sie diese Unterlagen bereit liegen haben.
Entstehen bei der Vertragsübernahme Kosten?
Bei der Übernahme fallen nur dann Kosten an, wenn Sie den Vertrag eines ausziehenden WG-Mitglieds übernehmen und bisher nicht Teilvertragspartner waren. Dies liegt daran, dass Sie in diesem Fall nicht den Vertrag komplett übernehmen, sondern nur die Rufnummer. Im Prinzip schließen Sie einen komplett neuen Vertrag ab, und für diesen stellt die Telekom die übliche Bereitstellungsgebühr in Höhe von 69,95 € in Rechnung. Auch die Mindestvertragslaufzeit beginnt von vorne.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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