Telekom Router kündigen

Den Mietvertrag für Telekom Speedport und Co. beenden

Bei Abschluss eines DSL Vertrags bei der Deutschen Telekom können Sie einen Router entweder kaufen oder als Leihgerät mieten. Haben Sie sich für letztere Variante entschieden, müssen Sie einige Punkte beachten, wenn Sie das Mietverhältnis für den Router beenden wollen.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Telekom Router kündigen - den Speedport Mietvertrag beenden
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AGB Telekom

Kann ich den Mietvertrag für meinen Telekom Router jederzeit kündigen?

Nein. Wie bei Ihrem Telekom DSL Vertrag sind Sie auch in Bezug auf den Router (in der Regel Telekom Speedport) an eine Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist gebunden. Diese unterscheiden sich aber von den Laufzeiten des DSL Vertrags.

Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Laufzeiten und Fristen sind bei allen Routermodellen gleich: Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietverhältnis beträgt 12 Monate. Nach deren Ablauf können Sie den Router unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen jederzeit kündigen.

Kann ich den Router auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen?

Ja, das ist tatsächlich möglich. Sie müssen sich dafür nicht einmal auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Allerdings wird in diesem Fall eine Schadensersatzzahlung an die Deutsche Telekom fällig. Der Betrag ergibt sich dabei aus der Anzahl der Monate der restlichen Vertragslaufzeit sowie dem monatlichen Grundpreis, den Sie für den Router entrichten. Es macht daher finanziell keinen Unterschied, ob Sie vorzeitig kündigen oder ob Sie das Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit abwarten.

Muss ich den Router zurücksenden, wenn ich den Mietvertrag kündige?

Ja. Haben Sie den Router gemietet und nicht gekauft, geht er bei der Telekom auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für das Mietgerät nicht in Ihr Eigentum über. Um das Gerät ohne zusätzliche Kosten zurückzuschicken, können Sie sich online einen Retourenschein erstellen lassen. Alternativ können Sie den Router auch im Telekom-Shop in Ihrer Nähe abgeben.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

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