Telekom Kündigung bei Umzug
Sie ziehen um? So beenden Sie Ihren Vertrag bei Wohnortswechsel
In der Regel ist ein Umzug kein Grund für die Kündigung des DSL Vertrags. Gegen eine Umzugsgebühr lässt sich der alte Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen und somit weiter nutzen. Allerdings gibt es Fälle, in denen bei Wohnortwechsel das Sonderkündigungsrecht greift. Dann können Sie Ihren Telekom DSL Vertrag auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen DSL Vertrag mitnehmen möchte?
Einen Umzug sollten Sie mindestens vier Wochen vor Ihrem Einzugstermin am neuen Wohnort bei der Telekom beauftragen. Den Umzugsauftrag können Sie über die Telekom Kundenservice-Hotline Festnetz in Auftrag geben.
Hotline Kundenservice Festnetz der Telekom: 0800 33 01000 (Kostenlos, rund um die Uhr, 7 Tage die Woche)
Beachten Sie, dass Sie alle nötigen Daten zu Ihrem jetzigen Anschluss und Ihrem künftigen Wohnort bereithalten. Möchten Sie den Umzug nutzen, um Ihren Telekom-Tarif zu wechseln, können Sie dies auch online über das Telekom-Kundencenter vornehmen. Beachten Sie aber, dass Sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur in einen Tarif wechseln können, der in einer höheren Preisstufe liegt. Unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Vertrag behalten oder ob Sie einen neuen Tarif wählen wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 69,95 € fällig.
In welchen Fällen kann ich meinen Telekom DSL Vertrag bei Umzug kündigen?
Fällt Ihr Umzug nicht mit dem Ende der Vertragslaufzeit zusammen, ist in der Regel keine Telekom DSL Kündigung möglich. Sie müssen Ihren alten Vertrag mitnehmen oder den Tarif wechseln. Nur in Ausnahmefällen greift das Sonderkündigungsrecht. Kann die Telekom beispielsweise die vertraglich festgelegten Leistungen am neun Wohnort nicht erfüllen, ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Telekom gar kein DSL anbieten kann oder nur eine Internetverbindung möglich wäre, deren Bandbreite massiv unter den festgelegten Datenrate Ihres Telekom-Tarifs liegt. Prüfen Sie die Verfügbarkeit und Bandbreite am neuen Wohnort daher rechtzeitig über ein Testtool: siehe Telekom DSL Verfügbarkeit.
Ich ziehe ins Ausland. Kann ich meinen Telekom DSL Vertrag außerordentlich kündigen?
Ja, bei einem Umzug ins Ausland greift ebenfalls das Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihren Telekom Internet Vertrag in der Regel unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, selbst wenn die Vertragslaufzeit nicht zu diesem Zeitpunkt ausläuft. Beachten Sie aber, dass die Telekom eine Meldebescheinigung für Ihren neuen Wohnsitz im Ausland oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Ausbildungsstätte darüber, dass Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten werden, als Nachweis einfordern kann.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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