Telekom kündigen wegen Todesfall
So beenden Sie die DSL Verträge bei Todesfällen in der Familie
Haben Sie ein Familienmitglied verloren, werden Sie früher oder später damit konfrontiert, dass dessen Verträge gekündigt werden müssen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Telekom DSL Vertrag im Todesfall kündigen und welche Möglichkeiten Sie als Erbe haben.

Bin ich im Todesfall trotzdem noch an die Vertragslaufzeiten gebunden?
Nein. Todesfälle fallen bei der Telekom unter das Sonderkündigungsrecht - Sie können den Telekom Internet Vertrag des verstorbenen Verwandten also jederzeit beenden. Im Regelfall gilt allerdings auch hier eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Die Telekom wird Ihnen die Kosten für den Vertrag für diesen Zeitraum in Rechnung stellen.
Was benötige ich, um den Vertrag eines verstorbenen Verwandten zu kündigen?
Sie sollten mehrere Dokumente für die Telekom bereithalten. Zum einen benötigen Sie natürlich die Vertragsdaten. Vor allem die Kundennummer ist wichtig. Außerdem benötigen Sie die Sterbeurkunde und den Erbschein. Mit letzterem weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, sich um die Angelegenheiten des Verstorbenen zu kümmern. Zusätzlich benötigen Sie noch eine erweiterte Bescheinigung des Einwohnermeldeamts. Die Kündigung selbst erfolgt schließlich über ein Kontaktformular, wobei Sie die erforderlichen Unterlagen als Anhang hochladen können.
Ist die Kündigung mit zusätzlichen Kosten verbunden?
Ja, Ihnen werden bei einer Kündigung die Kosten des Vertrags bis zum Kündigungsdatum in Rechnung gestellt. Haben Sie die Kündigung mit den oben genannten Unterlagen bei der Telekom eingereicht, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Anschließend wird Ihnen dann innerhalb von vier bis sechs Wochen eine Schlussrechnung zugeschickt.
Kann ich als Erbe auch den Vertrag des Verstorbenen übernehmen?
Dies ist nur möglich, wenn Sie nachweislich mindestens 12 Monate mit dem Verstorbenen vor dessen Tod zusammen gelebt haben. In diesem Fall können Sie den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Weitere Informationen, wie Sie bei der Telekom einen Vertrag einer anderen Person übernehmen können, finden Sie unter Telekom Vertragsübernahme. Bei einer Vertragsübernahme fallen für Sie als Erbe im Normalfall keine weiteren Kosten an.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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