Telekom DSL Sonderkündigung

Verträge unabhängig von der Laufzeit beenden

Bei der Deutschen Telekom sind Sie mit jedem DSL Vertrag an eine Mindestlaufzeit gebunden. Allerdings gibt Ihnen das Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, Ihren Vertrag unter bestimmten Umständen auch ohne Rücksicht auf die Laufzeit zu beenden.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Telekom DSL Sonderkündigung - den Vertrag vorzeitig kündigen
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AGB Telekom

In welchen Fällen greift das Sonderkündigungsrecht?

Sonderkündigungen sind unter anderem dann möglich, wenn die Telekom im Vertrag festgelegte Leistungen nicht erfüllen kann. Dazu zählt etwa, wenn der Anschluss nicht zum vereinbarten Zeitpunkt freigeschaltet ist, der Technikertermin ausfällt oder eine anhaltende Telekom Störung besteht. Um diesen Anspruch durchzusetzen, ist zunächst eine nochmalige Fristsetzung an die Telekom notwendig. Werden die Forderungen dann nicht erfüllt beziehungsweise Mängel nicht behoben, kann der Telekom Internet Vertrag außerordentlich beendet werden. Allerdings müssen Sie der Telekom die Chance einräumen, das Problem zu beheben. Ein weiterer Sonderkündigungsgrund kann vorliegen, wenn Ihr DSL-Anschluss über bedeutend weniger Bandbreite verfügt als von der Telekom versprochen.

Gilt bei Umzug auch das Sonderkündigungsrecht?

Zum Teil. Normalerweise ist ein Umzug kein Grund für eine Kündigung, denn der Vertrag kann einfach an den neuen Wohnort mitgenommen werden. Ist dort allerdings eine Internetverbindung durch die Telekom gar nicht oder nur unter massiven Leistungseinbußen möglich, dürfen Sie Ihren DSL Vertrag auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit beenden und müssen ihn nicht mitnehmen.

Auch ein Umzug ins Ausland kann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihren DSL Vertrag bei der Telekom im Falle eines Umzugs kündigen können, finden Sie hier: Telekom DSL Vertrag bei Umzug kündigen.

Gibt es noch weitere Fälle, in denen ich außerordentlich kündigen kann?

Nichterbringung von Vertragsleistungen ist der Hauptgrund für eine Sonderkündigung. Allerdings gibt es noch einige schwerwiegende Bedingungen, unter denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Dazu gehören beispielsweise Todesfälle oder ein Umzug ins Alten- oder Pflegeheim.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

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