Telekom DSL Kündigungsfrist

Diese Zeit müssen Sie einplanen, wenn Sie Ihren Telekom Vertrag kündigen

Die Deutsche Telekom bietet ausschließlich DSL Verträge mit Mindestlaufzeit an. Je nachdem, welches Komplettpaket Sie gewählt haben, kann diese zwischen 12 und 24 Monate betragen. Die Kündigungsfrist ist jedoch bei allen Vertragsarten gleich und beträgt einen Monat.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Telekom DSL Kündigungsfrist - Kündigung pünktlich einreichen
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AGB Telekom

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei DSL Verträgen der Telekom?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen, vertraglich festgelegten Laufzeit einreichen müssen, um den Vertrag zu beenden. Ansonsten folgt eine automatische Verlängerung des Vertrags.

Möchten Sie Ihren Vertrag kündigen und Ihre aktuelle Laufzeit endet beispielsweise am 01.04., müssen Sie das Kündigungs-Schreiben spätestens Ende Februar einreichen. Natürlich können Sie die Kündigung auch schon früher abgeben – so sind Sie auf der sicheren Seite und halten die Kündigungsfrist in jedem Fall ein. Ein großzügiger Zeitpuffer kann sich auszahlen und verringert den Stress. Auf unserer Übersicht zur Telekom DSL Kündigung erhalten Sie weitere Tipps. Außerdem erfahren Sie, wie Sie ein gültiges Kündigungsschreiben erstellen.

Mit welchen Verlängerungen muss ich rechnen, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht?

Unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit Ihres Vertrags beträgt die automatische Verlängerung bei der Deutschen Telekom immer 12 Monate. Sollten Sie versäumen, die Kündigung rechtzeitig einzureichen, sind Sie also mindestens ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden.

Bietet die Telekom auch DSL Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit?

Nein. Ein Telekom DSL Vertrag habt immer eine Mindestvertragslaufzeit. Bei den MagentaZuhause-Tarifen und auch den älteren Call&Surf Tarifen beträgt diese 24 Monate.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.

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