Telekom DSL Flatrate Drosselung

Telekom DSL Neuverträge seit 02. Mai 2013 nur noch mit Drosselung

DSLWEB Special vom 15. April 2013

Zunächst kursierten im Netz nur Gerüchte, nun haben sich diese bestätigt: Seit dem 02. Mai 2013 hat die Deutsche Telekom bei DSL Flatrate Tarifen eine Drosselung eingeführt.

von Matthias Bichler
Aktualisiert 27.09.2016
Telekom DSL Flatrate Drosselung - die Regelungen für alle Neukunden
4.24 / 517 (17)

Technisch umgesetzt werden soll die Drosselung dem Vernehmen nach zwar nicht vor 2016, allerdings kündigen sich jetzt schon umfangreiche Änderungen für die Internetnutzung an. DSLWEB greift die wichtigsten Themen auf, neben den konkreten Auswirkungen auf den einzelnen Telekom Kunden steht dabei auch die Netzneutralität im Mittelpunkt.

Update 02. Dezember 2013: Die Telekom beugt sich dem Urteil des Landgerichts Köln, welches die Drosselungspläne des Konzerns für rechtswidrig erklärt. Die strittigen Vertragsklauseln, die es der Telekom erlauben, DSL Anschlüsse nach einem bestimmten Datenverbrauch in der Geschwindigkeit auszubremsen, werden ersatzlos gestrichen und dem Kunden steht nun wieder eine DSL Flatrate im eigentlichen Sinne zur Verfügung - sprich ohne jegliche Einschränkungen. Allerdings wird die Telekom ab 2015 neue Tarife einführen, in denen eine Volumengrenze fest verankert sein wird. Die Flatrate wird es zwar weiterhin geben, jedoch aller Voraussicht nach zu einem höheren Monatspreis.

Volle Bandbreite nur noch für 75 GB - danach Schneckentempo

Viele Zahlen geistern seit der Ankündigung der Telekom, die maximale Datenrate nach Überschreitung einer monatlichen Volumengrenze bis zum Monatsende einzuschränken, durchs Netz. Folgende Regelungen gelten ab 02. Mai 2013 für Telekom DSL Neukunden:

  • Bandbreite bis 16 Mbit/s: Nach 75 GB Datenvolumen Drosselung auf max. 2 Mbit/s
  • Bandbreite bis 50 Mbit/s: Nach 200 GB Datenvolumen Drosselung auf max. 2 Mbit/s

Bei den Datenverbindungen über Glasfaser, die in der Spitze bis zu 200 Mbit/s ermöglichen, gelten höhere Volumengrenzen (bis 400 GB), diese sind allerdings noch nicht flächendeckend verfügbar. Bestandskunden sind von den Änderungen nicht betroffen, sofern der DSL Tarif nach dem 2. Mai 2013 nicht gewechselt oder mit Extras erweitert wird.

Wenn ein Telekom Kunde das Limit überschreitet, kann er entweder bis zum Monatsende mit maximal 2 Mbit/s weiter im Internet surfen oder er bucht ein Highspeed-Volumen-Paket dazu und erhält damit auch weiterhin die zum Tarif gehörenden Maximalgeschwindigkeit. Wie hoch die Extra-Kosten ausfallen werden, ist bislang aber noch nicht bekannt.

Telekom Drosselung Begrenzung

So lange geht es mit 75 GB Highspeed-Volumen ins Internet

Eines vorneweg: Zeitliche Einschränkungen wird es auch bei der neuen Telekom DSL Flatrate nicht geben, allerdings reduziert sich die maximale Verbindungsrate nach dem Erreichen eines Datenlimits, bei einem 16 Mbit Anschluss sind dies 75 GB. Wann die Drosselung greift, hängt in erster Linie vom eigenen Surf-Verhalten ab. Aufgrund von Streaming- und Cloud-Diensten hat das Datenaufkommen in den vergangenen Jahren aber stark zugenommen und es dürfte in der Zukunft noch weiter anwachsen.

Nach Angaben der Telekom reichen die bei einem DSL 16000 Anschluss zur Verfügung gestellten 75 GB Speedvolumen für zehn Filme in SD und drei Filme in HD-Auflösung, hinzu kommen noch 60 Stunden Internetradio, 400 Fotos und 16 Stunden Online-Gaming. Sieht also auf den ersten Blick recht umfangreich aus.

Laut Telekom würden die Kunden zudem im Durchschnitt zwischen 15 und 20 GB verbrauchen, somit sollte die Reduzierung der Datenrate nach Konzernmeinung nur wenige Nutzer betreffen.

Durch die Zunahme des Datenaufkommens dürfte die Zahl der Betroffenen aber deutlich zunehmen, vor allem DSL Anschlüsse mit mehreren Nutzern, z.B. in Familien oder Wohngemeinschaften dürften verstärkt von der Drosselung betroffen sein.

Eine Reduzierung der maximalen Datenrate von bis zu 16 Mbit/s oder bis zu 50 Mbit/s auf maximal 2 Mbit/s kommt zwar keiner Vollbremsung auf der Datenautobahn gleich, allerdings handelt es sich dabei doch um eine recht deutliche Einschränkung. Im Verhältnis zur maximal möglichen Verbindungsrate bedeutet dies bei einem 16 Mbit Anschluss eine Reduzierung um 87,5 %, beim 50 Mbit Internetzugang kommen sogar 96 % weniger Speed an.

Wird die Drosselung jetzt generell zur Regel?

Ganz neu ist das Thema Drosselung bei der Telekom nicht, denn beim Call & Surf Comfort VDSL Komplettpaket ist dies bereits seit längerer Zeit fest in den Leistungsbeschreibungen verankert: Der VDSL 25 Zugang kann nach einem Datenvolumen von 100 GB/Monat zurückgestuft werden, bei VDSL 50 beträgt das Limit 200 GB. Wer diese Grenze überschreitet, muss bis zum Monatswechsel statt mit 25 Mbit/s oder 50 Mbit/s mit maximal 6 Mbit/s Vorlieb nehmen. Aktuell ist die Drosselung aber noch nicht umgesetzt.

Im Vergleich zu den seit 02. Mai geltenden 2 Mbit/s ist das aber immerhin noch die 3-fache Datenrate. Von daher verschlechtert sich das Angebot auch hier trotz der noch nicht umgesetzten Drosselung.

Nun führt die Deutsche Telekom die Drosselung der DSL Flatrate flächendeckend ein. Allerdings ist der Marktführer nicht der einzige Anbieter, der die maximale Datenrate nach einer fixen Volumengrenze reduziert. Bei Kabel Deutschland Internet beispielsweise kann die Datenrate nach 10 GB/Tag auf maximal 100 kbit/s abgesenkt werden, allerdings wird dies derzeit erst ab 60 GB/Tag durchgeführt. Zudem gilt die Drosselung ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen. Ein weiterer Provider mit einer Volumengrenze ist 1&1, beim Surf & Phone Flat Special wird die DSL Geschwindigkeit nach einem monatlichen Volumen von 100 GB auf maximal 1.000 kbit/s herabgesetzt - diese Sonderregelung betrifft jedoch ausschließlich das genannte Spezialangebot von 1&1.

DSLWEB Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob andere Anbieter wie Vodafone, o2 oder Unitymedia Kabel BW ähnliche Regelungen einführen. Sollte sich die Telekom mit ihrem Vorhaben am Markt durchsetzen, werden die Konkurrenten aber wohl mit vergleichbaren Regelungen nachziehen.

Weitere Infos zum Thema sind nachzulesen auf der Special-Seite Flatrate Tarife mit Drosselung

Netzneutralität in Gefahr: Alle Dienste sollen gleich behandelt werden

Neben der reduzierten Verbindungsrate nach Überschreitung eines fixen Datenvolumens ist die Deutsche Telekom aber aktuell noch mit einem weiteren Punkt in die Kritik geraten. Der beim hauseigenen TV Angebot Telekom Entertain eingeschlossene TV-Empfang wird nämlich gänzlich von der Drosselung ausgespart. Auch das durch den TV-Streaming-Dienst anfallende Datenaufkommen wird nicht auf das Speedvolumen angerechnet.

Mit dabei ist bei Entertain neben dem TV Empfang über den DSL Anschluss etwa auch der Zugang zur Online Videothek Videoload. Telekom Chef Obermann sicherte zwar zu, dass der Internetdienst Videoload.de sehr wohl beim Highspeed-Volumen berücksichtigt wird. Die Betonung der .de Domain lässt aber den Umkehrschluss zu, dass hier der Zugriff über den PC oder Laptop gemeint ist und damit alle Abrufe direkt über den Entertain Receiver von der Drosselung verschont werden. Somit könnten Filme ohne Auswirkung auf das Datenvolumen auf den heimischen Fernseher gebracht werden, ein klarer Nachteil für vergleichbare Angebote von Maxdome, Lovefilm oder Watchever.

Nicht wenige sehen durch die Drosselung der Telekom DSL Flatrate eine Gefahr für die Netzneutralität, nach Bekanntgabe der neuen Telekom Tarife schlugen die Wellen im World Wide Web deshalb sehr hoch. So wird zum Beispiel mit einer Online-Petition versucht, die im Netz als "Drosselkom" bezeichnete Deutsche Telekom zum Umdenken zu bewegen. Auch die Bundesregierung hat sich kritisch zur Telekom-Drosselung geäußert. Wirtschaftsminister Philipp Rösler hat angekündigt, dass die Behörden die weitere Entwicklung sorgfältig verfolgen würden und dass zur Wahrung der Netzneutralität nötigenfalls auch Gesetzesänderungen im Raum stehen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht vor allem die Bundesnetzagentur in der Prüf-Pflicht, darüber hinaus seien die beabsichtigten Tarifänderungen der Telekom nicht verbraucherfreundlich.

DSLWEB Fazit: Die Telekom argumentiert, dass ihr TV-Dienst Entertain zusätzlich bezahlt wird und deshalb nicht mit den Angeboten aus dem Internet verglichen werden kann. Allerdings ist ein Video-on-Demand Dienst eingeschlossen, der in direkter Konkurrenz zu anderen Angeboten steht. Daher wird spannend sein, wie die Prüfung durch die Behörden ausgehen wird, eventuell entscheiden am Ende auch die Gerichte.


Beratung & Service auf DSLWEB

Preise vergleichen & den besten Tarif finden! mehr

Welcher Speed ist bei mir zu haben? prüfen

Wie schnell ist meine Internet-Verbindung? testen

Direkt beim Anbieter kündigen. mehr

Kündigungs-Assistent, Tipps und Hilfe. mehr

Angebote und Tipps für den Wechsel-Prozess. mehr

Unser Versprechen

Unser Versprechen
  • Kompetent: Tarifexperten seit 2002
  • Unabhängig: Transparent und objektiv
  • Günstig: Immer erstklassige Angebote