Telefonanbieter wechseln: So klappt der Wechsel von Internet und Telefon
Der Telefon- oder Internetvertrag ist veraltet? Oder woanders einen günstigeren Preis entdeckt? - Verbraucher können ihren Festnetzvertrag kündigen und dabei zu einem anderen Telefonanbieter wechseln. Erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit und anschließend immer zum Folgemonat. Dabei ist gesetztlich garantiert: Die Telefonleitung darf höchstens einen Tag lang unterbrochen sein.
Warum den Internet-/Telefon-/Mobilfunkanbieter wechseln?
Verbraucher sollten ihren Internet-, Telefon- oder Mobilfunkvertrag von Zeit zu Zeit auf die Probe stellen. Sind die Verträge noch zeitgemäß? Bringt etwa der Internetanschluss ausreichend Geschwindigkeit? Stimmen Preis und Leistung?
Das Festnetz-Internet erlaubt vielerorts inzwischen deutlich mehr Geschwindigkeit. Verbraucher können sich so schnelleres Internet zum gleichen Preis oder einen kleinen Aufpreis holen. Ein Wechsel des Telefonanbieters bzw. Internetanbieters ist heute ohne große Anstrengungen möglich. Der Gesetzgeber hat hier gute Rahmenbedingungen für Verbraucher geschaffen. So ist etwa geregelt: Die Telefonleitung darf höchstens einen Tag lang "ausfallen". Ihre Rufnummer können Verbraucher stets behalten - sofern gewünscht.
Gründe für den Umstieg
- alter Tarif zu teuer
- zu wenig Leistung, z.B. zu geringe Internet-Geschwindigkeit
- Schwenk auf Tarif für Internet / Telefon / Fernsehen
- Umzug
Internet und Telefonanschluss gehören zusammen
An dieser Stelle der Hinweis: Ein Festnetz-Telefonanschluss ist heute nicht mehr einzeln, sondern nur in Verbindung mit einem Internetzugang erhältlich. Festnetz-Telefonie und Internet gehören zusammen. Wir beschreiben deshalb auf dieser Seite, wie der der Wechsel des Telefon- und Internetanbieters klappt.
Experten-Meinung: Lohnt ein Anbieterwechsel?
"Jeder Verbraucher sollten ab und an laufende Verträge auf den Prüfstand stellen. Ein Wechsel des Telefon- und Anbieters ist ohne große Hürden möglich. Ein nahtloser Wechsel ohne Ausfallzeit wird sogar gesetzlich garantiert!"
Kann ich meinen Telefonanbieter jederzeit wechseln?
Nein, Verbraucher können frühestens zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit wechseln. Ist sie bereits verstrichen, dann ist der Wechsel jederzeit möglich. Eine Ausnahme gilt bei einem Umzug: Kann der Telefonanbieter die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, kann sofort gewechselt werden.
Wie wechselt man einen Telefonanbieter?
- Aktuellen Vertrag für Telefon / Internet prüfen (Restlaufzeit!)
- Eigene Adresse prüfen und Angebote vergleichen
- Neuen Internet-/Telefonvertrag buchen / Kündigung beauftragen
dabei auf korrekte Daten achten! - ggf. Rufnummernportierung beauftragen
- neuen Telefon-/Internetanschluss in Betrieb nehmen
- ggf. Hardware zurücksenden
Vertragsdaten und Mindestlaufzeit prüfen
Bevor es konkret wird, sollten Verbraucher ihren aktuellen Vertrag unter die Lupe nehmen. Hier wichtig: Sind sie noch an eine Restlaufzeit gebunden oder ist die Mindestvertragslaufzeit bereits verstrichen? Die meisten Internet Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Kunden sind also mindestens 2 Jahre vertraglich gebunden und können folglich erst zum Ende der Laufzeit wechseln. Anschließend verlängern sich alle Verträge immer monatlich, sodass der Wechsel jederzeit möglich ist.
Manche Verträge besitzen keine feste Laufzeit und lassen sich sofort monatlich kündigen, sodass auch der Wechsel gleich erfolgen kann. Zudem existieren Verträge mit verkürzter Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Tipp: Restlaufzeit herausfinden
Die verbleibende Restlaufzeit bzw. früheste Kündigungsmöglichkeit finden Verbraucher in ihren Vertragsunterlagen, auf ihren Rechnungen oder im Kundenportal des Anbieters. Im Zweifel kann sie beim Kundenservice erfragt werden.
Tarife vergleichen
Steht fest, wann die Mindestlaufzeit endet, können Verbraucher den Wechsel angehen. Dies kann auch einige Monate vor Ende der Laufzeit erfolgen.
Nun heißt es: Zunächst Verfügbarkeit von Produkten an der eigenen Adresse testen. Nach Eingabe von Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort erscheinen nur die tatsächlich erhältlichen Angebote. Internet und Telefon über die Telefonleitung (DSL) ist fast bundesweit möglich. Hinzu kommt häufig Internet über die TV-Kabeldose. Glasfaser Internet ist seltener möglich, allerdings stark im Kommen.
Tarif buchen und Kündigung beauftragen
Ist das passende Angebot für die eigene Adresse gefunden, geht es an die Buchung. Hierbei wichtig: Verbraucher sollten möglichst die gleichen Daten wie im Alt-Vertrag hinterlassen. Dies betrifft insbesondere den vollständigen Namen von Vertragsinhaber(n) sowie die korrekte Angabe der Adresse. Stimmen diese nicht komplett überein, kann es Rückfragen und Probleme geben.
Kündigung über den neuen Anbieter laufen lassen
Sofern der alte Internet Vertrag noch nicht selbst gekündigt wurde, sollten Verbraucher den neuen Anbieter mit der Kündigung des Altvertrags betrauen. Der Auftrag "Anbieterwechsel" wird direkt während der Bestellung erteilt. Der neue Anbieter kümmert sich dann um die Kündgung und den korrekten Ablauf.
Bisherige Rufnummer behalten?
Wer seine aktuelle Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchte, sollte das ebenfalls direkt bei der Buchung angeben. Der Portierungsauftrag kann zwar auch bis zu 90 Tage nachträglich erfolgen, muss dann aber separat gestellt werden. In jedem Falle ist die Rufnummernmitnahme kostenlos. Neuer und alter Anbieter dürfen dafür keine Gebühren verlangen.
Wechsel des Telefonanbieters verzögert sich? - Recht auf Weiterversorgung geltend machen
Wer genügend Vorlaufzeit einplant, muss in der Regel keine Komplikation beim Wechsel fürchten. Die Festnetzanbieter schalten den neuen Telefon- und Internetanschluss in der Regel noch am selben Tag. Der alte Anbieter schaltet ab und der neue aktiviert den neuen Anschluss am Schalttag meist innerhalb von wenigen Stunden.
Dies gilt, wenn der neue Telefonanbieter seine Dienste über die gleiche Technologie zur Verfügung stellt, wenn also zum Beispiel ein neuer DSL Vertrag den alten ablöst. Ist ein Technologiewechsel involviert, dann kann der Wechsel sogar überlappend erfolgen. Ein Kabel Internet Anbieter schaltet den Telefon- und Internetzugang über die TV-Kabeldose dann meist schon früher aktiv. So gibt es keinerlei Ausfallzeiten.
Was bedeutet Recht auf Weiterversorgung?
Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, haben Verbraucher ein Recht auf Weiterversorgung. Heißt: Klappt es noch nicht mit dem neuen Telefonanbieter, muss der alte die Leistung auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus bereitstellen. Er darf den Anschluss selbst dann nicht deaktivieren, wenn das Vertragsende bereits erreicht ist. Die Gebühren für die Versorgung mit Telefon und Internet im zusätzlichen Zeitraum werden später tagesgenau abgerechnet.
Bei Problemen sollten sich Verbraucher zunächst an den neuen Provider wenden, der ja den Wechsel koordiniert. Bei anhaltenden Problemen steht aber auch die Bundesnetzagentur für Beschwerdemeldungen zur Verfügung. Auf der Website der Bundesnetzagentur steht dafür eigens ein Formular "Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation" bereit.
Recht auf Entschädigung
Hat der Verbraucher nach einem Arbeitstag noch keinen (neuen) Internet- und Telefonanschluss, greift zudem ein Recht auf Entschädigung. Für jeden Tag Verzögerung stehen dem Kunden 10 Euro bzw. 20 Prozent der vertraglich festgelegten monatlichen Grundgebühr zu. Es gilt der höhere Betrag.
In der Regel rasche Umstellung innerhalb eines Tags
Im Normalfall klappt der Übergang von Alt zu Neu allerdings innerhalb eines Tages, weshalb der Gesetzgeber direkt bei längerer Ausfallzeit die Strafgebühr auslobt. In vielen Fällen klappt die Schaltung ganz ohne Technikertermin, da zum Beispiel ein DSL Anschluss per Fernschaltung aktiviert wird, wenn zuvor bereits eine DSL Anschluss genutzt wurde. In anderen Fällen, etwa beim Umstieg von DSL auf Kabel Internet, kommt ggf. ein Techniker ins Haus, der die Einrichtung übernimmt. Aber auch dann ist dies schnell innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen.
Tariftipp
o2 Home S (DSL)
Der Tarif o2 Home S (DSL) vereint viel Leistung mit einem ordentlichen Preis. Alle Kosten einberechnet, ist er über DSLWEB während der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit für 27,91 € pro Monat erhältlich.
Internet
50 Mbit Internet
Internet Flatrate
Telefon
Telefonanschluss
Allnet-Flatrate
WLAN
WLAN Router für 3,99 € mtl.
Aktion bis 30.09.:
- 12 Monate lang vergünstigt
27,91 €
Durchschnitt / Monat*