Stromsteuer

Alle Infos zur Erhebung, zu den Kosten und den Steuerschuldnern

Verbraucher bezahlen für Strom eine Stromsteuer: Diese ist gesetzlich geregelt und mit 6,4 % fester Bestandteil des Strompreises. Wir erklären, welche Bedeutung der Stromsteuer zukommt, wie hoch diese ausfällt und wer für die Kosten aufkommt.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Stromsteuer - Details zum Stromsteuergesetz & den Kosten
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Stromsteuer

Überblick Stromsteuer

  • Einführung der Stromsteuer 1999
  • Regelung der Stromsteuer durch das Stromsteuergesetz (StromStG)
  • Höhe der Stromsteuer: 20,50 €/Megawattstunde (2,05 Cent/kWh)
  • Seit 2003 unverändert
  • Deutsches Stromsteuergesetz basiert auf EU-Richtlinien
  • Wird von Stromanbieter auf Endverbraucher umgelegt

Anteil am Strompreis 2021: 2,05 Cent

Bestandteile des Strompreises

  • Netzentgelte (24,5 %)
    regionale Unterschiede, durchschnittl. 7,8 Cent/kwh
  • Stromerzeugung (24,1 %)
    variable Kosten, durchscnittl. 7,7 Cent/kwh
  • Steuern, Abgaben & Umlagen (51,4 %)
    vom Staat festgelegte Kosten
    davon Stromsteuer (6,4 %) = 2,05 Cent/kwh

Durchschnittliche Strompreis 2021: 31,94 Cent/kwh

Quelle: DSLWEB / BDEW

Stromsteuer: Regulierung durch das Stromsteuergesetz (StromStG)

In Deustchland wird für Strom eine Stromsteuer erhoben. Sie fließt als staatliche Komponente in den Strompreis mit ein.

Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom unabhängig von Spannung oder Frequenz, die bundesgesetzlichen Regelungen unterliegt. Nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) wird der Verbrauch des Stroms im deutschen Stromgebiet besteuert. Das betrifft die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen Gebiets Büsing, welches vollständig von der Schweiz umgeben ist, sowie der Insel Helgoland. Das deutsche StromStG beruht auf gemeinsamen EU-Richtlinien. Zusammen mit der Stromsteuerdurchführungsverordnung bestimmt es die Entstehung, Festsetzung sowie die Erhebung der Steuer.

Höhe der Stromsteuer

Wie hoch die Stromsteuer ausfällt, ist abhängig von dem jeweils geltenden Steuersatz sowie der Strommenge, die versteuert wird. Als Maßeinheit dienen Megawattstunden (MWh). So liegt der Steuersatz für eine Megawattstunde bei 20,50 Euro, das entspricht 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Seit 2003 ist die Stromsteuer-Höhe unverändert und damit derzeit konstant.

Stromsteuer als Teil des Strompreises

Wie eingangs bereits genannt, ist die Stromsteuer Bestandteil des Strompreises. Dieser setzt sich aus den drei großen Komponenten (1) Netzentgelte, (2) Steuern, Abgaben und Umlagen sowie (3) den Erzeugerkosten zusammen (Ausführliche Details unter Strompreiszusammensetzung). In diesem Zusammenhang findet sich die Stromsteuer unter dem zweiten Punkt Steuern, Abgaben und Umlagen wieder, welcher mit über 50 % den Löwenanteil des Strompreises ausmacht. Der Stromsteueranteil am Strompreis beträgt 6,4 %. Mit Einnahmen in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro im Jahr ist die Stromsteuer eine wichtige Einnahmequelle des Bundes.

Strompreiszusammensetzung 2021 in ct./kWh

  • 24,1% Stromerzeugung
    24,1% %
  • 24,5% Netzentgelte
    24,5% %
  • 6,4% Stromsteuer
    6,4% %
  • 19% Umsatzsteuer
    19% %
  • 20,4% EEG-Umlage
    20,4% %
  • 5,2% Konzessionsabgabe
    5,2% %
  • 1,35% § 19 StromNEV-Umlage
    1,35% %
  • 1,23% Offshore Netzumlage
    1,23% %
  • 0,79% KWKG Umlage
    0,79% %
  • 0,02% AbLaV Umlage
    0,02% %

Durchschnittl. Haushaltsstrompreis 2021: 31,94 ct./kWh; Quelle: DSLWEB / BDEW

Wann entsteht die Stromsteuer und wer zahlt?

Für gewöhnlich wird Strom ab dem Zeitpunkt besteuert, zu welchem er dem Leistungsnetz zum Verbrauch entnommen wird. Der Steuerschuldner muss die entstandene Stromsteuer beim jeweils zuständigen Hauptzollamt anmelden und eine Steuererklärung abgeben. Stellt sich nun die Frage, wer eigentlich Steuerschuldner ist?

Üblicherweise sind Stromversorger diejenigen, die die Stromsteuer an das Zollamt abgeben müssen. Da sie jedoch Strom an Dritte, also Letztverbraucher vertreiben, können beispielsweise Stromanbieter die Stromsteuer in ihren Strompreisen verrechnen und so indirekt an den Endkunden weitergeben. Letztendlich zahlen also die Verbraucher die Stromsteuer, welche vom Steuerschuldner lediglich weitergegeben wird.

Daneben müssen auch Eigenerzeuger, die Strom für ihren Eigenbedarf erzeugen und dem Leitungsnetz entnehmen, Stromsteuern zahlen. Letztverbraucher, können zum Steuerschuldner werden, sobald sie ihren Strom aus dem Ausland beziehen.

Stromanbieter vergleichen

Zwar ist es üblich, dass Stromanbieter die Stromsteuer auf den Endkunden umlegen, allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet. Bei der Stromsteuer handelt es sich um Fixkosten, die auch der Stromanbieter nicht beeinflussen kann. Die Versorgerkosten sind der einzige Anteil des Strompreises, auf den die Energieversorger Einfluss nehmen können. Sie decken die Kosten für die Stromerzeugung, Beschaffung, den Vertrieb inklusive der Gewinnmarge. Auf diese Weise kommen die unterschiedlich hohen Strompreise der verschiedenen Stromanbieter zustande. Daher lohnt es sich für Verbraucher, die Strompreise der einzelnen Stromanbieter genau zu vergleichen. 

Hinweis: In Deutschland gibt es eine Steuerpflicht auf Konsumgüter, da bildet Strom keine Ausnahme. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass neben der Steuer auf Strom am Ende für den gesamten Stromtarif zusätzlich die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % on top kommt. Stromkunden bezahlen mit ihrem Strompreis also nicht nur die Stromsteuer sondern auch die Umsatzsteuer.

Zweck der Stromsteuer

Im Zuge der steuerpolitischen Maßnahmen des "Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" wurde 1999 die Stromsteuer eingeführt. Diese soll sich nachhaltig auf den Energieverbrauch auswirken. Ziel ist ein bewussterer Umgang mit Energie, da diese nicht unendlich verfügbar ist. Die Besteuerung von elektrischem Strom soll nicht nur Sparmaßnahmen im Stromverbrauch begünstigen, sondern auch Entwicklungen in erneuerbaren Energien voranbringen.

Erstattung der Stromsteuer

Das StromStG sieht in einigen Fällen Steuerbegünstigungen vor. Das können nachträgliche Steuerentlastungen, Steuerermäßigungen oder eine vollständige Steuerberfreiung sein. Mit den Steuerbegünstigungen sollen beispielsweise Verkehrsmittel oder umweltfreundliche Energieträger untertstützt werden. Strom, der für den Fahrbetrieb, also Schienenbahnverkehr oder Oberleitungsomnibusse, oder für Wasserfahrzeuge genutzt wird, ist mit einem ermäßigten Satz besteuert. Keine Stromsteuer fällt dagegen auf Strom, der aus erneurbaren Energien, wie Wind-, Wasser- oder Sonnenenergie, gewonnen wird. Neben- oder Hilfsanlagen, die Strom zur Stromproduktion benötigen, sind ebenfalls von der Stromsteuer befreit. Zudem ist die gewerbliche Schifffahrt aus umweltpolitischen Gründen von der Stromsteuer ausgenommen.

Ermäßigte Stromsteuer
  • Regelsteuersatz = 20,50 €/Mwh
  • öffentliche Verkehrsmittel = 11,42 €/Mwh
  • Wasserfahrzeuge = 0,50 €/Mwh
Stromsteuer Befreiung
  • Strom aus erneuerbaren Energien
  • Strom zur Stromerzeugung
  • elektrische Nennleistung der Stromanlage beträgt max. 2 Megawatt
  • von Notstromaggregaten erzeugter Strom
  • von Schiffen & Flugzeugen erzeugter und wieder verbrauchter Strom

Fragen und Antworten rund um die Stromsteuer

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, die gesetzlich reguliert wird. Die Gesetzesgrundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG). Sobald Strom aus dem Stromversorgungsnetz entnommen wird, fällt die Stromsteuer an. In der Regel wird die Stromsteuer gegen Stromversorger erhoben, die die Zahlungen an den Bund abgeben.

Wie hoch ist die Stromsteuer?

Seit 2003 ist die Höhe der Stromsteuer unverändert. Sie liegt bei 20,5 Euro pro Megawattstunde, das entspricht 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Damit liegt der Anteil der Stromsteuer am Strompreis bei rund 7 % (6,4 % im Jahr 2021). Die Höhe der Stromsteuer ist abhängig vom geltenden Steuersatz sowie der verbrauchten Strommenge.

Wer bezahlt die Stromsteuer?

DIe Stromsteuer wird für gewöhnlich gegenüber den Stromversorgenr erhoben, welche den Strom aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Diese können die Stromsteuer jedoch über den Strompreis an den Letztverbraucher abgeben. Somit zahlen die Endkunden eine indirekte Verbrauchsteuer auf Strom.

Unser Versprechen

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