Stromrechnung

Bestandteile der Stromrechnung verstehen & Strompreis prüfen

Die Stromrechnung umfasst mehrere Seiten und kann auf den ersten Blick verwirren. Dabei bietet sie wichtige Informationen über den eigenen Stromverbrauc und zeigt Möglichkeiten, um Stromkosten einzusparen. Wir erklären die einzelnen Bestandteile sowie Pflichtanagaben auf der Stromrechnung und wie Verbraucher ihre Rechnung überprüfen.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Stromrechnung - Stromkosten verstehen und sparen
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Aufbau: Stromrechnung verstehen

Wer seine Stromrechnung versteht, bekommt nicht nur ein Gefühl für den eigenen Stromverbrauch sondern weiß auch, wie diese geprüft und somit eventuell Stromkosten eingespart werden können. Jeder Anbieter baut seine Stromrechnung etwas anders auf, dennoch gibt es Angaben, die jede Stromrechnung enthalten muss. Diese Angaben sind gesetzlich nach dem EnWG §40 Abs.1 festgelegt:

Pflichtanagben in der Stromrechnung:

  • Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten (inklusive Registergericht) des Stromanbieters 
  • Name und Anschrift des Endkunden (= Verbrauchsstelle), Rechnungsadresse (kann von Lieferadresse abweichen)
  • Nummer des Stromzählers
  • Abrechnungszeitraum inklusive Anfangs- und Endzählerstand 
  • Stromverbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums
  • Vergleichswerte des vorangegangen Abrechnungszeitraums
  • Aktuelle Strompreise
  • Angabe aller Kosten, die aus der sogenannten Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Endverbraucher entstehen
  • Vertragsdetails: Dauer, nächster Kündigungstermin, Kündigungsfrist
  • Aufklärung über Rechte des Verbrauchers im Streitfall

1. Auf einen Blick: Kundendaten, Kosten und Abschläge

Die erste Seite der Stromrechnung hält die wichtigsten Informationen für den Verbraucher bereit. Jede Stromrechnung führt in der Kopfzeile die zentralen Formalitäten auf, welche zum einen die (1) Kontaktdaten des Stromanbieters für Anliegen zur Stromrechnung oder Rückfragen zum Stromtarif sind. Darunter befindet sich in der Regel die (2) Kundennummer, mit welcher der Stromanbieter Kunden- und Vertragsdaten zuordnen kann. Verbraucher sollten diese bei Rückfragen deshalb immer bereithalten. Zum anderen ist die (3) Rechnungsadresse aufgeführt, an welche die Stromrechnung versendet wird. Diese muss jedoch nicht mit der Adresse, welche laut Vertrag mit Strom beliefert wird, übereinstimmen. Die Lieferadresse für den Strom wird gesondert unter dem Punkt (4) Verbrauchsstelle genannt.

Darauf folgt der interessanteste Teil, auf den der Blick zuerst fällt:  Gelistet werden der (5) Abrechnungszeitraum und der damit verbundene (6) Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Darauf folgt die Zahlungsübersicht mit den (7) Stromkosten sowie den bereits geleisteten Zahlungen, die Summe aller (8) Abschlagszahlungen. Die daraus entstehende Differenz bildet entweder eine (9) Gutschrift oder eine (10) Nachzahlung - je nachdem, ob der Stromverbrauch höher oder niedriger war, als mit den Abschlagszahlungen abgedeckt wurde.

2. Im Detail: Strompreis und -verbrauch

Auf der darauffolgenden Seite folgt dann eine Aufschlüsselung des Jahresstromverbrauchs. Hier werden die monatlichen Abschlagszahlungen des Verbrauchsjahres aufgeführt. Im Zuge dessen nennt der Stromanbieter auch die neuen Abschlagszahlungen, die für das folgende Jahr zu leisten sind. Unter Nennung der Stromzählernummer werden für gewöhnlich die Zählerstände zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraumes aufgeführt. Die Differenz daraus ergibt den konkreten Stromverbrauch in Kilowattstunden.

Anhand des Stromverbrauchs kann der Energieversorger den Strompreis berechnen. Dieser setzt sich auf der Stromrechnung aus dem vom Anbieter festgelegten Grundpreis und dem Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis) zusammen. Gerechnet wird dann der Stromverbrauch in kWh multipliziert mit dem Arbeitspreis in Cent/kWh. Dann wird der Grundpreis noch hinzu addiert: (Stromverbrauch in kWh x Arbeitspreis in Cent/kWh) + Grundpreis = Strompreis

Grundpreis und Arbeitspreis sind Teil des Stromtarifs. Sie dienen dem Vergleich von Stromtarifen. Beide Komponenten beinhalten die einzelnen Bestandteile des Strompreises. Dieser wird nur teilweise von den Anbietern bestimmt, der Großteil ist staatlich festgelegt und besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen. In der Regel führt die Stromrechnung eine Begriffserklärung zu den einzelnen Strompreisbestandteilen auf, um nachvollziehen zu können, welche Kosten im Einzelnen der Strompreis abdeckt. Details dazu unter Strompreiszusammenstzung.

Darüber hinaus finden Verbraucher hier alle relevanten Vertragsinformationen: Welchen Stromtarif sie mit welcher Vertragslaufzeit abgeschlossen haben, wann der nächstmögliche Kündigungstermin ist und welche Kündigungsfrist besteht. Außerdem ist der Anbieter dazu verpflichtet, dem Verbraucher rechtliche Infos zur Seite zu stellen, wie etwa Kontaktdaten für die Schlichtungsstelle Energie, sollte es zu Streitfällen kommen.

3. Vergleichsinformationen zur Einschätzung des Stromverbrauchs

Um den eigenen Stromverbrauch besser einschätzen zu können, folgen auf den übrigen Seiten der Stromrechnung Vergleichstabellen. Anhand von Vergleichsangaben zum aktuellen Stromverbrauch gegenüber des Verbrauchs im Abrechnungszeitraum des Vorjahres erkennen Verbraucher, ob sie sparsamer geworden sind oder mehr Strom benötigt haben. Weitere Vergleichsdiagramme oder Tabellen mit durchschnittlichem Energieverbrauch nach unterschiedlichen Haushaltsgrößen sollen dem Kunden helfen, den eigenen Stromverbrauch im durchschnittlichen Energieverbrauch bundesweit einordnen zu können.

Erst relativ am Ende aufgeführt, ist die Stromkennzeichnung, also der Strommix des genutzten Stromtarifs. Stromanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Anteile fossiler Brennstoffe, erneuerbarer Energien sowie von Kernenergie aufzuführen. Dies wird in der Regel über Schaubilder wie Tortendiagramme veranschaulicht. Die daraus potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, beispielsweise die Menge des entstandenen radioaktivem Abfalls oder des CO2 Ausstoßes, werden ebenfalls genannt.

Gründe für hohe Nachzahlungen

Im Idealfall sind die Abschlagszahlungen so gut geschätzt, dass Verbraucher mit der Stromrechnung für den Jahresverbrauch plus minus Null hervorgehen. Sollte allerdings eine größere Nachzahlung anstehen, kann dies unterschiedliche Gründe haben:

  • Höherer Stromverbrauch als im Vorjahr
  • Fehlerhafte Ablesung des Stromzählers
  • Preiserhöhung im Vorjahr
  • Teurer Stromtarif
  • Allgemein vergleichsweise hoher Stromverbrauch

Stromrechnung überprüfen

Auch wenn die Stromrechnung auf den ersten Blick verwirrend aussieht, lohnt es sich, diese zu überprüfen. Besonders, wenn überraschende Nachzahlungen anstehen. Denn hin und wieder können sich auch auf der Stromrechnung Fehler einschleichen. Folgende Punkte lassen sich mit wenig Aufwand kontrollieren:

Zunächst sollten neben den Angaben des Stromanbieters die persönlichen Daten, wie Adresse und Kundennummer (aufgeführt im Stromtarifvertrag) korrekt aufgeführt sein. Sind der Abrechnungszeitraum und die Zählernummer richtig angegeben? Bei den Zählerstandangaben sollte geprüft werden, ob es sich um eine Schätzung oder einen tatsächlich abgelesenen Wert handelt. Diesen Teil können Verbraucher gut kontrollieren, in dem sie ihren Zählerstand zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraumes selbst ablesen und für sich notieren. Weiter ist abzuklären, ob der angegebene Stromtarif inklusive Grund- und Arbeitspreis mit dem abgeschlossenen Vertrag übereinstimmen. Eventuell gab es innerhalb des Ablesezeitraums auch eine Strompreiserhöhung, die zu den Mehrkosten führt.

Strompreis nachrechnen

Sind alle Angaben korrekt, lassen sich die Stromkosten ganz einfach nachrechnen. Die im Abrechnungszeitraum verbrauchten Kilowattstunden (= Jahresstromverbrauch) mit dem Arbeitspreis multiplizieren. Der Betrag gibt an, wie viel der genutzte Strom im Tarif kostet. Nun werden noch der Grundpreis für den Abrechnungszeitraum sowie 19 % Mehrwertsteuer dazugerechnet, was dann den zu zahlenden Strompreis ergibt.

Strompreis = (Arbeitspreis x kWh Jahresstromverbrauch) + Grundpreis + 19 % MwSt.

Fördert die Prüfung tatsächlich Ungereimtheiten zu Tage, ist es ratsam, sich direkt an den Stromanbieter zu wenden, um diese aufzuklären. Die Kontaktdaten finden sich in der Regel auf der ersten Seite der Stromrechnung.

Checkliste Stromrechnung

  • Persönliche Daten und Kundennummer
  • Angaben des Stromanbieters
  • Abrechnungszeitraum
  • Zählernummer, Zählerstandangaben
  • Stromtarif inklusive Grund- und Arbeitspreis

Nachrechnen:
Strompreis = (Arbeitspreis x kWh Jahresstromverbrauch) + Grundpreis + 19 % MwSt.

Wann kommt die Stromrechnung?

Die Stromrechnung kommt zwar regelmäßig ins Haus, zu welchem Zeitpunkt konkret ist aber je nach Endverbraucher unterschiedlich. Denn die Erstellung der Stromrechnung hängt ab vom Ableseturnus des Netzbetreibers, was keine einheitliche Rechnungsstellung unter den einzelnen Stromanbietern ermöglicht.

Das abzurechnende Verbraucherjahr muss nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Zwar orientiert sich ein Großteil der Anbieter am kalendarischen Abrechnungsjahr, sodass die Stromabrechnung zu Beginn des Jahres erstellt wird. Allerdings kann es beispielsweise bei Stadtwerken, öffentlichen Grundversorgern oder großen Energiekonzernen vorkommen, dass sich der Abrechnungsprozess sogar über das gesamte Frühjahr erstreckt. Bei anderen Stromanbietern wiederum beginnt das Abrechnungsjahr mit Datum des Vertragsschlusses.

Grundsätzlich gilt: Stromanbieter sind nach §40c Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Stromrechnung zu erstellen. Gleiches gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Verbraucher-Tipp: Verbraucher finden ihren eigenen Stromabrechnungsturnus unter der Angabe des Abrechnungszeitraumes, z.B. 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019.

Stromrechnung nicht erhalten - was tun?

Sollte es einmal vorkommen, dass nach den gesetzlich vorgeschriebenen 6 Wochen immer noch keine Stromrechnung im Briefkasten gelandet ist, lohnt sich zunächst ein Blick in das jeweilige Online Kundenportal des Anbieters. Eventuell wurde hier die Rechnung bereits hinterlegt. Ist das nicht der Fall, sollten sich Verbraucher umgehend an ihren Stromanbieter wenden. Die Kontaktdaten müssen auf der vorherigen Stromrechnung angegeben sein.

Verjährungsfrist von Stromrechnungen

Warum und wie sollte die Stromrechnung aufbewahrt werden? Abgesehen für den eigenen Überblick des Stromverbrauchs, ist die Stromrechnung auch für mögliche Streitfälle oder späte Nachforderungen seitens des Stromanbieters sinnvoll. Dabei kann es sich um Fehler in einer alten Rechnung handeln, die doch noch Nachzahlungen nach sich zieht oder falsch angesetzte Gutschriften wieder einfordert. Auch in Bezug auf Home-Office, was einen höheren Stromverbrauch bedeuten kann, kann die Stromrechnung eventuell zum Teil von der Steuer abgesetzt werden.

Grundsätzlich sollten Verbraucher ihre Stromrechnungen mindestens drei Jahre aufbewahren. Das entspricht der ungefähren Verjährungsfrist der Stromrechnung. Ungefähr deshalb, da bei Zahlungsforderungen eine dreijährige Frist nach Leistungserbringung gilt. In Bezug auf Strom besteht jedoch eine Ausnahme und die Frist beginnt erst mit der Rechnungsstellung.

Stromtarife regelmäßig vergleichen

Wer seine Stromrechnung versteht, kann effizienter Energie und Kosten sparen. Neben Energiesparmaßnahmen gelingt dies beispielsweise durch einen an den Stromverbrauch angepassten Grund- und Arbeitspreis. Hier lohnt es sich, regelmäßig Stromtarife zu vergleichen. Bei einem höheren Stromverbrauch wäre beispielsweise ein höherer Grundpreis denkbar, wenn gleichzeitig der Arbeitspreis sinkt.

Oft wird der Stromtarif auch nach dem ersten Jahr teurer, sodass ein Stromtarifwechsel in Betracht zu ziehen ist. Vielleicht ist aber auch nach einem Blick auf den Strommix der Wunsch nach reinem Ökostrom der Grund für einen neuen Stromtarif.

Fragen und Antworten rund um die Stromrechnung

Wie berechne ich meine Stromrechnung?

Wer seine Jahresendabrechnung überprüfen oder die voraussichtlichen Kosten der kommenden Stromrechnung berechnen möchte, benötigt drei Komponenten. Den Arbeits- und Grundpreis des Stromtarifs sowie den Stromverbrauch. Zur Überprüfung der Stromrechnung, findet sich dieser auf der Stromrechnung, denn hier werden die abgelesenen Zählerstände zum Abrechnungsbeginn und am -ende festgehalten. Für die voraussichtliche Stromrechnung lesen Verbraucher am besten den aktuellen Zählerstand ab.

Der Strompreis berechnet sich wie folgt. Arbeitspreis in kWh multipliziert mit den verbrauchten Kilowattstunden, anschließend den Grundpreis dazu addieren.

Beispiel 3-Personenhaushalt:

Stromverbrauch: 3.500 kWh
Grundpreis: 9,40 €/Monat (112,80 €/Jahr)
Arbeitspreis: 29,10 Cent/kWh

0,291 € x 3,500 kWh = 1.018,50 € + 112,80 € = 1.131,30 €

Was ist der Abschlag auf meiner Stromrechnung?

Die Abschlagszahlungen sind monatliche Vorauszahlungen an den Stromanbieter für die monatliche Stromlieferung. Die genaue Endabrechnung erfolgt schließlich am Ende des Verbrauchsjahres. War der Abschlag zu hoch berechnet, erhalten Verbraucher eine Gutschrift, war er zu niedrig angesetzt, gibt es eine Nachzahlung. Weitere Infos im Detail auf Abschlagszahlung Strom (VW Link)

Was ist der Arbeitspreis beim Stromtarif?

Der Arbeitspreis ist abhängig von dem tatsächlich verbrauchten Strom. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (ct./kWh) abgerechnet. Der Gesamtarbeitspreis auf der Stromrechnung ergibt sich aus den verbrauchten Kilowattsunden multipliziert mit dem Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist also der verbrauchsabhängige Teil der Stromrechnung.

Gemeinsam mit dem Grundpreis ergibt der Arbeitspreis den Gesamtstrompreis auf der Stromrechnung an.

Was ist der Grundpreis beim Stromtarif?

Der Stromtarif setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist eine Grundgebühr für die Bereitstellung des Stroms, unabhängig davon, ob tatsächlich Strom verbraucht wird oder nicht. Er ist vom Anbieter festgelegt und der verbrauchsunabhängige Teil des Strompreises. Mehr dazu auf Grundpreis Strom (VW Link)

Während sich der Arbeitspreis aus dem konkreten Verbrauch in Cent pro Kilowattstunde berechnet, bleibt der Grundpreis konstant und wird einmal im Jahr oder auf 12 Monate umgelegt abgerechnet.

Was muss eine Stromrechnung enthalten?

Energielieferanten sind dazu verpflichtet, die Stromrechnung verständlich auszustellen. Zudem gibt es Pflichtangaben, die jede Stromrechnung enthalten muss, wie etwa Angaben zum Stromanbieter, dem Stromzähler, Preis und den Rahmenbedingungen des Stromtarifs.

Stromanbieter:
Name, Anschrift, Kontaktdaten, zuständiges Registergericht

Zähler:
Zählernummer und Codenummer des zuständigen Netzbetreibers

Vertrag:
Vertragsdauer mit Kündigungsfrist, nächstmöglicher Kündigungstermin

Preis:
Grund- und Arbeitspreis, Abschläge, Guthaben oder Nachzahlung, Auflistung der Strompreisbestandteile

Verbrauch:
Anfangs- und Endzählerstand des Abrechnungsjahres, konkreter Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum, Vergleich zum Vorjahresverbrauch, Verbrauchsvergleich zu anderen Haushalten mit ähnlicher Haushaltsgröße

Stromkennzeichnung:
Angaben zum Strommix des Lieferanten, Durchschnittswerte des bundesweiten Strommixes, wie wirkt sich der geleiferte Strom auf die Umwelt aus (CO2-Emissionen, radioaktive Abfälle)

Unser Versprechen

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