Strompreiszusammensetzung

Das zahlen Verbraucher: Die Bestandteile des Strompreises

Der Strompreis ist zu einem Großteil staatlich festgelegt, wird teilweise aber auch von den Stromanbietern beeinflusst. Wir erklären, aus welchen Bestandteilen sich der Strompreis konkret zusammensetzt, welche Komponenten variabel sind und welche nicht und worauf Verbraucher bei den Kosten achten können.

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 29.04.2024
Strompreiszusammensetzung - Bestandteile & Kosten im Detail
4.4 / 525 (25)

Überblick: Strompreiszusammensetzung

Für Stromkunden hängt der Strompreis ab von Stromanbieter, Verbrauch und jeweiligem Wohnort. Der Strompreis wird von drei Hauptkomponenten bestimmt:

  • Stromerzeugerkosten (variabel) 24,1 %
  • Netzentgelte (regional unterschiedlich) 24,5 %
  • Steuern, Abgaben & Umlagen (festgelegt) 51,4 %
  • Angabe des Strompreises in Cent pro Kilowattstunde (ct./kWh)

Strompreis 2021: 31,94 Cent/kWh (bundesdeutscher Durchschnitt)

Strompreis für Endverbraucher

Der Begriff "Strompreis" hat unterschiedliche Bedeutungen, je nach dem aus welcher Sicht, z.B. Stromverbraucher oder Stromerzeuger, ein Blick auf den Strompreis geworfen wird. Für uns ist der Strompreis im Zusammenhang mit dem Endverbraucher interessant. Von der Stromerzeugung über die Stromübertragung und -verteilung bis hin zum Endverbraucher fallen unterschiedliche Kosten an, die am Ende gebündelt als ein Strompreis beim Endverbraucher auf der Stromrechnung zu finden sind. Doch aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis im Einzelnen zusammen?

Strompreiszusammensetzung - die einzelnen Bestandteile

Da sich der Strompreis aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzt, gibt es keinen Fixpreis. Stattdessen ist der Strompreis variabel und kann sich jährlich ändern, denn während ein Teil des Strompreises gesetzlich festgelegt ist, wird ein anderer marktwirtschaftlich bestimmt.

Für Privathaushalte ist der Strompreis bedingt durch den Wohnort und den Stromanbieter. Dabei setzt sich der Strompreis aus drei Hauptkomponenten zusammen, den Netzentgelten, den Steuern, Abgaben und Umlagen sowie den Erzeugerkosten:

Strompreiszusammensetzung 2021 in ct./kWh

  • 24,1% Stromerzeugung
    24,1% %
  • 24,5% Netzentgelte
    24,5% %
  • 6,4% Stromsteuer
    6,4% %
  • 19% Umsatzsteuer
    19% %
  • 20,4% EEG-Umlage
    20,4% %
  • 5,2% Konzessionsabgabe
    5,2% %
  • 1,35% § 19 StromNEV-Umlage
    1,35% %
  • 1,23% Offshore Netzumlage
    1,23% %
  • 0,79% KWKG Umlage
    0,79% %
  • 0,02% AbLaV Umlage
    0,02% %

Durchschnittl. Haushaltsstrompreis 2021: 31,94 ct./kWh; Quelle: DSLWEB / BDEW

Steuern, Abgaben & Umlagen für Strom

Der größte Anteil des Strompreises wird durch staatlich bestimmte Abgaben definiert und ist somit nicht durch den Stromanbieter beeinflussbar. Insgesamt nehmen die staatlichen Kosten 51,4 % und damit mehr als die Hälfte des Strompreises ein. Damit werden 16,39 Cent pro Kilowattstunde an den Staat abgeführt. Die Kosten teilen sich auf in Steuern, Abgaben und Umlagen, die Verbraucher auch auf der Stromrechnung aufgeschlüsselt vorfinden:

Stromsteuer

Innerhalb Deutschlands wird der Stromverbrauch besteuert. Dabei handelt es sich um eine bundesgesetzliche Steuer, die 6,4 % beträgt und als wichtige Einnahmequelle des Bundes gilt. In der Regel wird die Stromsteuer beim Versorger erhoben, der diese wiederum über den Strompreis an den Verbraucher weiter geben kann. Seit 2003 liegt die Stromsteuer unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht 20,50 € pro Megawattstunde. Ausführliche Details unter Stromsteuer

Umsatzsteuer

Die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % fällt auch auf Strom an. Sie entfällt auf alle Komponenten des Strompreises und liegt bei 5,10 ct./kWh. Das macht 19 % des Gesamtstrompreises und gleichzeitig den zweithöchsten Anteil unter den staatlichen Abgaben aus. Lediglich die EEG-Umlage liegt höher.

Konzessionsabgabe

Stromnetzbetreiber zahlen eine Art Wegerecht an Kommunen, um kommunale Wege für den Bau und Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen. Diese Entgelte sind Konzessionsabgaben, welche sich nach den vertraglichen Bedingungen zwischen Netzbetreiber und Gemeinde richten. Allerdings legt die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Verbindung mit der Einwohnerzahl eine Höchstgrenze vor. Mit 1,66 Cent entspricht die Konzessionsabgabe derzeit 5,2 % des Strompreises.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage nimmt mit 20,4 % den größten Teil unter den staatlichen Abgaben am Strompreis ein. Sie fördert Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien, wie Wind, Sonne oder Biomasse, erzeugen. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhalten diese Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom eine festgelegte Vergütung. Allerdings ist diese höher als der Strom-Marktpreis. Die EEG-Umlage gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütungspreis aus und beläuft sich auf 6,5 Cent. Mehr Informationen: EEG-Umlage

KWKG Umlage

Bei KWK-Anlagen, sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, entstehen beim Verbrennungsprozess Wärme und Strom. Die 2002 eingeführte KWK-Umlage fördert die Stromgewinnung aus diesen Anlagen. Der Stromnetzbetreiber zahlt an den Anlagenbetreiber für diesen Strom einen Zuschlag. Die KWK-Umlage beträgt nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 0,254 Cent.

Offshore-Netzumlage

Die 2013 eingeführte Offshore-Netzumlage finanziert einerseits mögliche Entschädigungszahlungen an Offshore-Windpark Betreiber, sollte es zu Störungen oder Verzögerungen der Anbindung von Offshore-Anlagen an das Übertragungsnetz an Land kommen. Seit 2019 deckt die Offshore-Netzumlage zudem auch die Errichtung sowie den Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen. Für die Umlage fallen 0,395 ct./kWh an.

AbLaV-Umlage

Die 2014 eingeführte AbLaV-Umlage dient der Stromnetzsicherheit. Endverbraucher, wie beispielsweise Industriebetriebe, die bei Engpässen des Stromnetzes auch kurzfristig auf Stromlieferungen verzichten können, werden Anbieter von Abschaltleistungen genannt. Diese erhalten von den Netzbetreibern eine Vergütung, die Ablage abschaltbarer Lasten. Die AbLaV-Umlage beträgt 0,009 Cent. Weitere Informationen auf Umlage abschaltbarer Lasten

§19 Strom NEV-Umlage

Die Stromkosten in Deutschland sind im Vergleich deutlich höher als im europäischen Ausland. Damit energieintensive Industrieunternehmen nicht ins Ausland abwandern, um Strom zu sparen, wurde 2012 die §19 Strom NEV-Umlage eingeführt. Bei einem Verbrauch von 10 Mio. Kilowattstunden und mehr, zahlen die Unternehmen weniger Netzentgelte an die Netzbetreiber. Die dadurch entstehende Differenz wird von der Umlage ausgeglichen und auf die Verbraucher umgelegt und macht 1,35 % des Strompreises aus.

Bestandteile des Strompreises

regional unterschiedliche Kosten:

  • 7,8 Cent = Netzentgelte (24,5 %)

Anbieter abhängige Kosten (variabel):

  • 7,7 Cent = Stromerzeugung (24,1 %)

Staatlich festgelegte Kosten:

  • 2,05 CentStromsteuer (6,4 %)
  • 5,10 ct./kwh = Umsatzsteuer (19 %)
  • 6,5 Cent = EEG-Umlage (20,4 %)
  • 1,66 Cent = Konzessionsabgabe (5,2 %)
  • 0,254 Cent = KWKG Umlage (0,79 %)
  • 0,395 Cent = Offshore (1,23 %)
  • 0,009 Cent = AbLaV Umlage (0,02 %)
  • 0,432 Cent = §19 StromNEV-Umlage (1,35 % )

Durchschnittlicher Strompreis 2021: 31,94 Cent

Quelle: DSLWEB / BDEW

Netzentgelte Strom

Für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze erheben Netzbetreiber eine Gebühr, die sogenannten Netzentgelte. Sie dienen zur Instandhaltung und den laufenden Betrieb des Stromnetzes, aber auch zum Auf- und Ausbau der Netze. Mit 24,5 % nehmen sie den zweitgrößten Teil des Strompreises ein. Konkret kostet eine Kilowattstunde Strom im Durchschnitt 7,8 Cent (2021).

Allerdings gibt es aktuell bundesweit noch keine einheitlichen Netzentgelte. Denn diese sind abhängig vom Netzgebiet und dem vor Ort verbrauchten Strom. Die unterschiedlichen Netzentgelte sollen bis zum Jahr 2023 vereinheitlicht werden.

Stromerzeugung: Die entstehenden Kosten

Zum Schluss bleibt noch rund ein Viertel des Strompreises, das von den Stromanbietern beeinflusst wird. Konkret sind dies 24,1 % des Strompreises, was anteilig  7,7 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Hier geht es um Kosten für die Stromerzeugung, Strombeschaffung, also dessen Einkauf, sowie den Vertrieb an die Endverbraucher und letztendlich die einberechnete Gewinnmarge für den Anbieter. An diesem Punkt lohnt es sich für den Verbraucher regelmäßig einen Stromtarif Vergleich und gegebenenfalls einen Anbieterwechsel vorzunehmen, um Stromkosten zu sparen.

Strompreiszusammensetzung vs. Tarifzusammensetzung Strom

Zusammenfassend setzt sich der Strompreis also aus den 3 Hauptbestandteilen Erzeugerkosten, Netzentgelte und staatlich bestimmte Abgaben zusammen, wobei sich letztere noch einmal in Steuern, Abgaben und Umlagen aufteilen. Wie eingangs erwähnt, kann der Begriff "Strompreis" für Verwirrung sorgen, da er in verschiedenen Kontexten genutzt wird.

Betrachtet man nun die Energieversorger beziehungsweise Stromanbieter, steht der Strompreis für die Gesamtkosten auf der Stromrechnung, welche vom Endverbraucher zu zahlen sind. Die Tarifzusammensetzung für den Strom, welche die oben erläuterten Strompreisbestandteile beinhaltet, lässt sich in einen Grundpreis und einen Arbeitspreis aufteilen. Dies sind die beiden Komponenten, auf die die Verbraucher beim Stromtarif Vergleich achten sollten.

Fragen und Antworten rund um die Strompreiszusammensetzung

Aus welchen Teilen setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus drei Hauptkomponenten, (1) den Erzeugerkosten, (2) den Netzentgelten und (3) staatlichen Abgaben. Letztere umfassen Steuern, Abgaben (Konzessionsabgabe) und Umlagen (EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, AbLaV-Umlage, §19 Strom NEV-Umlage), die vom Staat reguliert beziehungsweise gesetzlich festgelegt sind.

Sie bestimmen knapp mehr als die Hälfte des Strompreises. Ein Viertel des Strompreises fällt auf die Netzentgelte, welche eine Gebühr für die Nutzung beziehungsweise Durchleitung von Strom darstellen. Einzig das knapp letzte Viertel, die Erzeugerkosten, können vom Stromanbieter beeinflusst werden.

Welche Bestandteile des Strompreises sind staatlich geregelt?

Knapp über die Hälfte (51,4 % im Jahr 2021) des Strompreises ist staatlich festgelegt. Hierunter fallen:

  • Stromsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • EEG-Umlage
  • KWKG-Umlage
  • Offshore-Netzumlage
  • AbLaV-Umlage
  • §19 Strom NEV-Umlage

Den höchsten Anteil an den staatlichen Steuern, Abgaben & Umlagen hat die EEG-Umlage. Sie nimmt etwa 20 % des Strompreises ein, gefolgt von der Umsatzsteuer mit 16 %. Der staatlich regulierte Anteil des Strompreises ist festgelegt und kann von den Energieversorgern nicht beeinflusst werden.

Was ist der Unterschied zwischen Strompreiszusammensetzung und Tarifzusammensetzung?

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die sich zunächst in die drei Säulen gliedern lassen: Stromerzeugung, Netzentgelte und Steuern, Abgaben & Umlagen. Besonders letztere lassen sich noch einmal weiter aufschlüsseln, sodass sich insgesamt folgende Strompreiszusammensetzung ergibt:

  • Stromerzeugung
  • Netzentgelte
  • Strom- und Umsatzsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • EEG-Umlage
  • KWKG-Umlage
  • Offshoer-Netzumlage
  • AbLaV-Umlage
  • §19 Strom NEV-Umlage

All diese Komponenten finden sich auch im Strompreis auf der Stromrechnung wieder, allerdings anders zusammengesetzt. Denn der reguläre Stromtarif besteht aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Beides lässt sich weiter unterteilen:

Grundpreis:

  • Bereitstellungspreis (Teil der Erzeugerkosten)
  • Verrechnungspreis (Teil der Erzeugerkosten):
    Zählerkosten, Zählerablesen, Abrechnung

Arbeitspreis:

  • Strombeschaffung (Teil der Erzeugerkosten)
  • Netzentgelte
  • Steuern, Abgaben & Umlagen

Welche Bestandteile des Strompreises kann der Anbieter beeinflussen?

Der Energieversorger kann im Verhältnis nur wenig Einfluss auf den Strompreis nehmen. Da bereits rund Dreiviertel des Strompreises durch Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen festegelegt sind. Bleibt also nur noch ein Viertel des Strompreises (im Jahr 2021 24,1 %), auf den die Anbieter Einfluss nehmen können.

Die Anbieter berechnen die Strombeschaffung, den Vertrieb und letztendlich den eigenen Gewinn. Mit dem Grund- und Arbeitspreis legt jeder Stromanbieter seinen eigenen Strompreis fest. In diesem sind bereits alle Strombestandteile, auch diejenigen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, berücksichtigt. Je nach Anbieter variieren Grund- und Arbeitspreis, sodass Verbraucher in Ruhe einen Tarifvergleich machen sollten, bevor sie sich auf einen Stromtarif festlegen.

Unser Versprechen

Unser Versprechen
  • Kompetent: Tarifexperten seit 2002
  • Unabhängig: Transparent und objektiv
  • Günstig: Immer erstklassige Angebote