Sonderkündigungsrecht Strom
Bei Preiserhöhung: Stromvertrag außerordentlich kündigen
Vielerorts steigen die Strompreise. Gut zu wissen: Erhöht der eigene Stromanbieter die Preise, dann können Verbraucher ihren Vertrag außerordentlich kündigen. Eine etwaige Restlaufzeit des Vertrags wird hinfällig. Wir erklären, wie Nutzer Gebrauch vom Strom Sonderkündigungsrecht machen und welche weiteren Gründe gelten können.
Normalfall: Laufzeit bestimmt Zeitpunkt für Strom Kündigung
Wann kann ich meinen Stromvertrag kündigen? Das hängt im Normalfall von den konkreten Vertragsbedingungen ab, also von der geltenden Vertragslaufzeit sowie der Kündigungsfrist. Viele Stromverträge besitzen eine feste Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder sogar von 24 Monaten. Hierbei sind Kunden also zunächst 1 Jahr bzw. sogar 2 Jahre vertraglich gebunden und können erst zum Ende der Laufzeit per Kündigung aussteigen. Nach der Erstlaufzeit verlängern sich Verträge in der Regel um weitere 12 Monate. Eine Strom Kündigung ist dann immer nur jährlich zu einem bestimmten Stichtag möglich. Wer seinen Vertrag etwa zum 1.6. eines Jahres abgeschlossen hat, kann ihn frühestens zum 1.6. des Folgejahres kündigen.
Ihr Kündigungsschreiben können Verbraucher selbstverständlich schon früher einreichen, allerdings wird sie erst zum nächstmöglichen Kündigungsdatum wirksam. Zudem müssen sie die Kündigungsfrist einhalten, welche meist bei 4 Wochen, unter Umständen auch bei 6 Wochen liegt.
Deutlich flexibler lassen sich Stromverträge ohne Laufzeit beenden. Sie sind jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündbar, sodass jene Verbraucher spätestens zum übernächsten Monat aussteigen können. Noch schneller geht das übrigens bei Nutzung der Strom Grund- oder Ersatzversorgung. Diese Verträge sind jederzeit mit 2-wöchiger Frist beendbar.
Sonderfall Sonderkündigungsrecht: Strom kündigen trotz Laufzeit
Die oben genannten Bedingungen stellen jedoch nur die regulären Kündigungsmodalitäten dar. Unter gewissen Umständen können Verbraucher ihren Stromvertrag außerordentlich kündigen. Das Strom Sonderkündigungsrecht greift zum Beispiel, wenn der Stromanbieter die Preise anhebt. Kunden können ihren Vertrag dann immer zum Zeitpunkt der Preiserhöhung beenden. Die geltende Restlaufzeit wird damit hinfällig.
Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung
Über eine Strompreiserhöhung müssen die Stromanbieter ihre Kunden immer mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen, für Kunden in der Grundversorgung sogar von 6 Wochen informieren. Zuweilen verschicken die Energieversorger diese Mitteilung auch zwei bis drei Monate vor der geplanten Preiserhöhung. Kunden haben dann noch genug Zeit, um ihren Vertrag per Sonderkündigung zu beenden. Wichtig hierbei: Das Sonderkündigungsrecht greift zum Datum der Preiserhöhung. Steigen also die Preise ab dem 1.1. des Folgejahres, dann kann auch zum 1.1. außerordentlich gekündigt werden.
Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht greift bei jeglicher Anhebung des Strompreises, selbst bei einer Erhöhung staatlicher Abgaben und Steuern, welche der Stromanbieter nicht beeinflussen kann.
Verbraucher müssen selbst kündigen
Ihr Strom Sonderkündigungsrecht müssen Kunden selbst in Anspruch nehmen. Sie müssen das Kündigungsschreiben also selbst aufsetzen und schriftlich beim Stromanbieter einreichen. Das können sie per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg per Brief tun. Wir empfehlen die schriftliche Kündigung per Brief und Einschreiben. Das Kündigungsschreiben sollte unbedingt folgende Bestandteile aufweisen:
- Hinweis auf die Nutzung des Sonderkündigungsrechts (außerordentliche Kündigung)
- Name und Anschrift des Stromanbieters
- Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
- Kundenummer
- Zählernummer
- Datum und Unterschrift
Ein passendes Formular für eine Strom Sonderkündigung stellen wir im folgenden Formular bereit: Einfach Dokument als PDF-Datei herunterladen, die Felder ausfüllen, das Schreiben ausdrucken und unterschreiben. Nach erfolgreicher Kündigung bzw. Bestätigung durch den aktuellen Energieversorger können Verbraucher zu einem anderen Stromanbieter wechseln.
Vorlage: Strom Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Unsere Mustervorlage für die Nutzung des Strom Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhung - jetzt abrufen.
- PDF-Vorlage herunterladen
- Vertragsdaten eingeben
- Formular ausdrucken,
unterschreiben, abschicken
Strom Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Eine Preiserhöhung ist am häufigsten der Grund für eine Strom Sonderkündigung, jedoch nicht der einzige. Auch bei einem Umzug des Kunden kann das Sonderkündigungsrecht greifen, wenn die neue Wohnung oder das Haus außerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Die allermeisten Stromanbieter sind zwar deutschlandweit verfügbar, sodass eine Änderung der Lieferadresse möglich ist und die außerordentliche Kündigung wegfällt. Erhöht der Stromanbieter jedoch im Zuge des Umzugs die Preise, besteht wiederum Raum für die Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland
Steht ein Umzug ins Ausland an, dann zieht der Kunde in jedem Falle in einen Ort außerhalb des Versorgungsgebiets des Stromanbieters. Entsprechend kann der Anbieter die gebotene Leistung dort gar nicht erbringen; dem Kunden steht eine Strom Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung sollten sie ebenfalls schriftlich einreichen und am besten einen Nachweis beifügen, der den neuen Wohnsitz im Ausland belegt, z.B. der Ummelde-Schein oder ein Dauer-Visum.
Bei Ableben des Kunden: Angehörige reichen Kündigung ein
Nach dem Tod eines Menschen haben Angehörige die Möglichkeit, Verträge des Verstorbenen (z.B. für Strom, Gas, Internet, Festnetz, Mobilfunk, TV, etc.) außerordentlich zu kündigen. Sie können zum Beispiel Gebrauch machen von der DSL Sonderkündigung des Festnetz-Internet-Vertrages und entsprechend auch den Stromvertrag des Verstorbenen fristlos beenden. Laufzeiten müssen auch sie nicht beachten. Es genügt eine schriftliche Mitteilung.