Sky Vertragsübernahme

Den Sky Vertrag an eine andere Person übergeben

Sie möchten Ihren Sky Vertrag an eine andere Person übergeben? Das ist in der Regel problemlos möglich, sofern der Vertrags-Empfänger zustimmt. Sie können sich mit Ihrem Anliegen direkt an Sky wenden und die Übertragung in Auftrag geben.

von Thomas Rauh
Aktualisiert 29.04.2024
Sky Vertragsübernahme den Sky Vertrag übertragen
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AGB Sky

Muss eine Übergabe zum Ende der Laufzeit stattfinden?

Nein. Sie können Ihren Sky Vertrag jederzeit übertragen. Die Übertragung tritt auch nicht erst mit dem Ende Ihrer aktuellen Laufzeit in Kraft, sondern wird sofort wirksam, nachdem der Übergabeprozess abgeschlossen ist.

Wie kann ich meinen Sky Vertrag übertragen?

Um die Sky Vertragsübernahme anzustoßen, müssen Sie sich direkt an die Sky Kundenbetreuung wenden. Sie können entweder per Post, E-Mail oder Telefon mitteilen, dass Sie Ihren Vertrag an eine andere Person übergeben möchten. Nutzen Sie dafür eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
22033 - Hamburg

E-Mail: service@sky.de

Hotline: 01806 11 0000
(erreichbar tägl. 8:00-22:00)

Achtung: Bei Nutzung der Hotline werden Gebühren fällig: 0,20 ct./min aus dem Festnetz und max. 60ct./min aus dem Mobilfunknetz

Gründe für die Vertragsübernahme müssen Sie keine angeben. Haben Sie dem Sky Kundenservice mitgeteilt, dass Sie den Vertrag übergeben wollen, wird Ihnen von Sky ein Übergabeformular zugeschickt, das sowohl Sie als auch der zukünftige Vertragsinhaber ausfüllen müssen. Schicken Sie das Formular anschließend zurück an Sky. Es kann nun einige Zeit dauern, bis der Wechsel vollzogen ist. Vergessen Sie nicht, dem neuen Vertragsinhaber auch Ihre SmartCard zu überlassen, damit dieser die Angebote auch nutzen kann.

Kann ich bei einer Übernahme auch das Sky Abo anpassen?

Ein Wechsel der Sky Pakete ist bei der Übernahme leider nicht möglich. Der Empfänger muss das Sky Abonnement so übernehmen, wie es vom vorherigen Nutzer bestellt wurde. Allerdings lässt es sich später mit Rücksicht auf die Kündigungsfristen und Laufzeiten den Wünschen gemäß anpassen.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Thomas Rauh - DSLWEB-Redakteur seit 2011

Thomas Rauh
DSLWEB-Redakteur seit 2011

t.rauh@dslweb.de

DSLWEB Redakteur Thomas Rauh ist Experte für Kabel TV, Sat TV und TV über Internet. Die Streaming-Dienste haben ebenso einen hohen Anteil bei seiner redaktionellen Arbeit wie die Triple-Play Angebote bestehend aus Internet, Telefon & TV. Zudem ist Live-Sport im TV ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Die aktuellen Entwicklungen der Streaming- und TV-Branche bündelt er seit 2011 in Artikeln, Newsmeldungen, Erfahrungs- und Testberichten.

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