Sky Sonderkündigung
Unter diesen Bedingungen beenden Sie den Sky Vertrag fristlos
Die Aufregung war groß: Da Sky seit der Saison 2017 nicht mehr alle Bundesliga-Spiele überträgt, wollten viele Kunden Ihre Verträge vorzeitig beenden. Doch der Anbieter sah in der Verminderung des Leistungsumfangs keinen Sonderkündigungsgrund, da die Einbußen im Angebot nicht hoch genug seien. Hier erfahren Sie, was bei einer außerordentlichen Kündigung bei Sky zu beachten ist.
Weniger Bundesliga - ein Sonderkündigungsgrund?
Generell stellt eine Nichterbringung der vertraglich festgelegten Leistung oder eine maßgebliche Leistungseinbuße ohne vorherige Information einen Sonderkündigungsgrund dar. Allerdings muss hierbei eine gewisse Größenordnung gegeben sein, die im oben genannten Bundesliga-Beispiel nicht vorlag. Natürlich ist es für Sie als Kunde ärgerlich, wenn Angebote weg fallen oder im Einzelfall Sky Sender weg sind, allerdings sollten Sie bei Sky stets den Umfang des Gesamtangebots im Blick behalten, ehe Sie eine Sonderkündigung aufgrund von Leistungseinbußen versuchen.
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Ist eine Sonderkündigung von einzelnen Sky Paketen möglich?
Da sich das Programm-Angebot von Sky in verschiedene, thematisch ausgerichtete Pakete teilt, können Sie im Einzelfall versuchen, nur das betreffende Paket zu kündigen, sollte dessen Umfang plötzlich reduziert werden. Allerdings sind Sie auch hierbei auf die Kulanz des Anbieters angewiesen, da sich bei Sky in der Regel Einzelpakete nicht unabhängig vom Hauptvertrag kündigen lassen. Können Sie eine außerordentliche Kündigung nicht durchsetzen, bleibt Ihnen nur die fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende.
Möchten Sie trotzdem noch Sky Angebote nutzen, können Sie nach Kündigung ein neues Abo mit anderen Programm-Pakten abschließen. Auch der Streaming-Dienst WOW ist einen Blick wert: Hier können Sie einzelne Pakete mit kurzen Laufzeiten unabhängig voneinander buchen und abbestellen.
Gibt es weitere Gründe für die Sonderkündigung bei Sky?
Gründe für eine außerordentliche Kündigung können auch dauerhafte Störungen sein. Allerdings sollten Sie hierbei dem Anbieter erst die Chance geben, die Fehler zu beheben. Ändert sich allerdings selbst nach mehrmaliger Aufforderung nichts an den Zuständen, können Sie kündigen. Es gilt: Wenn Sendeunterbrechungen länger als 12 Tage auftreten oder ein Programmausfall länger als 30 Tage andauert, können Sie kündigen.
Auch eine Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent, der Sie nicht im Voraus zugestimmt haben, berechtigt Sie zur Sky Kündigung. Weitere Gründe wären zudem der Todesfall des Vertragsinhabers und ein Umzug ins Ausland. Weitere Informationen zu letzterem Fall finden Sie auf unserer Seite zur Sky Kündigung bei Umzug.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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