Rufnummernmitnahme zu 1&1 DSL

Wie kann ich meine Festnetznummer zu 1&1 DSL mitnehmen?

Ingo Hassa - Redakteur
DSLWEB Redaktion
Aktualisiert 04.02.2019
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Rufnummernmitnahme zu 1&1 DSL - Das sind die Voraussetzungen
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Kostenlose Rufnummern-Portierung + Wechsler-Bonus bei 1&1

Beim Wechsel des Festnetzanbieters ist den meisten Nutzern sehr daran gelegen, ihre angestammte Rufnummer behalten zu können. Kein Wunder, schließlich kann der Umstieg auf eine komplett neue Nummer einige Unannehmlichkeiten bedeuten. Bei 1&1 DSL kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, denn hier winkt teilweise ein spezieller 1&1 Wechsler-Bonus, der an die Rufnummernmitnahme geknüpft sind.

Zum Glück ist die Mitnahme zu 1&1 DSL grundsätzlich recht einfach möglich - allerdings auch nicht immer. Einige Voraussetzungen müssen für die erfolgreiche Portierung der Rufnummern nämlich erfüllt sein.

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Rufnummernmitnahme zu 1&1 nur innerhalb des gleichen Vorwahlgebiets: Vor allem, wenn der DSL Anbieterwechsel mit einem Umzug verknüpft werden soll, wird es schwierig. Denn während Mobilfunknummern weitgehend problemlos von Anbieter zu Anbieter übertragen werden können, ist die Mitnahme der Festnetznummer nur im selben Vorwahlbereich möglich. Wen es dagegen weiter weg verschlägt, der wird sich wohl oder übel auch mit einer neuen Rufnummer arrangieren müssen.

Alten Festnetzvertrag nicht selbst kündigen: Bei einem Wechsel des DSL Anbieters sollte der Altvertrag tunlichst nicht selbst gekündigt werden. Stattdessen wird direkt ein DSL Angebot beim neuen Provider bestellt. Dieser übernimmt im Anschluss die Kündigung des Altvertrags. Dazu wird im Laufe des Bestellprozesses Name des bisherigen Anbieters abgefragt. Bei 1&1 DSL kann an dieser Stelle auch gleich die Festnetz-Rufnummernmitnahme beantragt werden.

Antragsformular und Unterschrift erforderlich: Mit den Angaben im Online-Shop ist es für die erfolgreiche Rufnummernmitnahme zur 1&1 DSL allerdings noch nicht getan. Ganz wichtig ist es deshalb, das Antragsformular zu beachten, das 1&1 am Ende des Bestellprozesses bzw. später im Online-Kundencenter zum Herunterladen bereithält. In dieser persönlichen Kopie "Auftrag zur Anschluss- und Rufnummernmitnahme" sollten alle wichtigen Daten bereits automatisch eingetragen sein (auch hier gilt natürlich - besser nochmals überprüfen!).

Entscheidend ist jetzt noch die Unterschrift des Anschlussinhabers, dann kann das Auftragsformular per Post oder Fax zu 1&1 geschickt werden. Wenn der alte Festnetz-Vertrag als Ehepaar abgeschlossen wurde oder es weitere Anschlussinhaber gibt, müssen übrigens alle Personen angegeben werden und ihre Unterschrift unter das Formular setzen.

1&1 weist übrigens selbst darauf hin, dass das Rufnummermitnahme-Formular später unter Umständen nochmals eingereicht werden muss. Das kann ganz triviale Gründe haben - bei der Übertragung per Fax etwa kommt das Schreiben manchmal einfach unleserlich bei 1&1 an. Hin und wieder kommt es aber offenbar auch vor, dass der alte Provider bei der Rufnummernmitnahme dazwischenfunkt. Wird der Nutzer beispielsweise telefonisch von seinem alten Anbieter kontaktiert, darf er nicht den Fehler machen, der bereits beauftragten Rufnummernmitnahme während des Gesprächs mündlich zu widersprechen. In diesem Fall verliert nämlich auch das schon eingereichte Auftrags-Formular seine Gültigkeit und das Dokument muss mit dem aktuellen Datum neu aufgesetzt werden.


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1&1 ist längst nicht nur als Internetanbieter auf dem Markt aktiv, bekannt sind vor allem auch die 1&1 All Net Flat Mobilfunktarife. Darüber hinaus fungiert der Provider als Webhoster und neuerdings können auch TV-Angebote beauftragt werden.

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