Recht und Gesetz
Rechtslage rund um Internet & Telefon
Gebühren, Vertragsbedingungen, Datenschutz - im Telekommunikationsrecht wird es wohl immer viele Baustellen geben. In den letzten Jahren aber kam es zu einer ganzen Reihe an Gesetzesanpassungen und Rechtsurteilen, die den Providern engere Grenzen gesteckt und den Verbrauchern der Rücken gestärkt haben.
In den vergangenen Jahren hat sich durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sowie durch die diesbezügliche Rechtsprechung die Situation des Verbrauchers in Deutschland sehr positiv entwickelt. Mehr Transparenz, das Recht auf möglichst vollständig erbrachte Leistung und größere Unabhängigkeit vom Provider sind die wohl wichtigsten Fortschritte bei der Stärkung der Verbraucherrechte.
Allerdings ist ein Großteil der aktuell geltenden Regelungen und Neuerungen vielen Verbrauchern unbekannt oder nicht klar ersichtlich. DSLWEB hilft und fasst die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Gerichtsurteile zu Verbraucherrechten rund um die Telekommunikation für Sie zusammen.
Das neue TKMoG 2021
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Recht und Gesetz rund um DSL
Änderungen im TKG -
Vertragszusammenfassung
Schutz vor ungewollten Verträgen -
Recht auf 12 Monatsverträge
kurze Laufzeit & einfachere Kündigung -
Recht auf schnelles Internet
Internetzugang für jedermann -
Internet Vertragslaufzeit
Faire Verbraucherverträge
TKMoG: Das gilt seit 01. Dezember 2021
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 2021 (TKMoG) hat eine umfassende Überarbeitung der vorherigen TKG-Novelle stattgefunden. Seit dem 01. Dezember 2021 ist das neue TKMoG 2021 nun rechtsgültig. Besonders der Schutz gegenüber Verbrauchern ist stark in den Fokus gerückt. Im Bereich Internet Vertragslaufzeit ist Vieles nachgebessert worden, doch ein Großteil der Änderungen, wie eine monatliche Kündigung oder ein Kündigungsbutton auf Webseiten werden erst nach und nach im Jahr 2022 verpflichtend. Dafür gilt das Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit bereits, was Kunden vor zu langen Laufzeitverträgen schützen soll.
Weiterer Kernpunkt der TKMoG 2021 ist das Recht auf schnelles Internet. Zwar muss auch hier erst noch eine Geschwindigkeit festgelegt werden, der Anspruch auf einen Internetanschluss für jedermann besteht allerdings bereits. Ob es sich dabei um einen DSL- oder Kabel Internet Anschluss handelt, sind zumindest Mieter noch nicht frei in ihrer Entscheidung. Zwar bestimmt das neue TKMoG 2021, dass das Nebenkostenprivileg abgeschafft wird, aber erst nach der aktuell laufenden 2 jährigen Übergangsfrist. Heißt, noch zahlen Mieter den im Mietsgebäude vorhandenen TV-Kabelanschluss, ganz gleich ob er genutzt wird oder nicht. Ab Mitte 2024 können sie diesen jedoch auf Wunsch kündigen.
Die aktuelle Gesetzgebung (Stand 2. Halbjahr 2013)
Der Auftakt zur neuen Gesetzgebung erfolgte bereits im November 2011 (nachzulesen auch in der DSLWEB News vom 28.10.2011 TKG Novelle: Mehr Rechte für Verbraucher). Die Bundesregierung verpflichtete in einem ersten Schritt die deutschen Telekommunikationsanbieter zu folgenden Maßnahmen:
Relativ schnell nach der Umsetzung zeigten sich jedoch die Schwächen dieser neuen Richtlinien. Zum einen kritisierten Verbraucherschützer, dass es nicht zu einer generellen Begrenzung der Vertragslaufzeit auf 12 Monate gekommen war, denn die meisten Provider verblieben bei der Mindestzahl der Angebote, sprich stellten nur die Laufzeit eines, meist wenig nachgefragten Produktes um.
Zum anderen musste die Gebührenbefreiung für Warteschleifen aufgeschoben werden, da die Provider die Umstellung innerhalb der ersten Frist technisch nicht leisten konnten.
Stichtag 10. Mai: TKG-Novelle 2012
Den bisher größten Fortschritt für das deutsche Verbraucherrecht brachte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die schließlich am 10. Mai 2012 in Kraft trat (DSLWEB berichtete in der News vom 14.05.2012 TK Novelle bringt ab sofort mehr Rechte für Verbraucher sowie der News vom 25.05.2012 Neues Gesetz ermöglicht Sonderkündigung bei DSL Umzug). Unter den vielen Neuerungen, welche diese mit sich brachte, sind vor allem folgende von erheblicher Bedeutung:
Der allerwichtigste Punkt betrifft allerdings die seit Jahren strittige Problematik des Umzugs samt Internet- und Telefonanschluss.
TKG Novelle verankert Recht auf Sonderkündigung bei Umzug
Diese zuvor und sogar durch ein Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofes gerechtfertigt von den Providern verweigert wurde. Selbst wenn der Anbieter am neuen Wohnort überhaupt keine Leistung erbringen konnte, war der Kunde weiterhin an seinen Vertrag gebunden und musste für Dienste zahlen, die nicht genutzt werden konnten. Das neue Gesetz vom 10. Mai 2012 legt hier jedoch andere Maßstäbe:
Mehr Informationen zum Thema bieten die DSLWEB Special zur DSL Kündigung bei Umzug sowie zum DSL Sonderkündigungsrecht.
Jedoch auch das neue Gesetz kann die, vor allem von Verbraucherschützern anvisierten Ziele nicht vollständig erreichen. So wurde beispielsweise die Gebührenbefreiung für Warteschleifen bei Service-Hotlines um ein weiteres verschoben.
EU-Richtlinien bringen neue Gesetze auf den Weg
Der Grundstein für die aktuelle Rechtslage in Deutschland wurde im Frühjahr 2011 gelegt. Zum 26. Mai desselben Jahres hatte die EU das Inkrafttreten des überarbeiteten Verbraucherrechts terminiert. Die neuen Richtlinien umfassten im Wesentlichen folgende Punkte:
Allerdings waren die Richtlinien bis zum Stichtag nur in Dänemark und Lettland vollständig umgesetzt worden. In Deutschland, so wie in den restlichen 24 Mitgliedsstaaten, verzögerte sich die Umsetzung noch deutlich (DSLWEB berichtete in der News vom 27.05.2011 EU stärkt Rechte der Telekommunikationskunden).
Dennoch, erste Maßnahmen waren bereits erfolgt bzw. bildeten die Grundlage für die Überarbeitung des deutschen Telekommunikationsgesetzes.
Deutsche Gerichte urteilen zugunsten des Verbrauchers
Ein Fall, den das Landesgericht Düsseldorf im Dezember 2011 aburteilte, belegt, welchen Nutzen Verbraucher bereits aus den neuen Regelungen der EU ziehen konnten. Hier befanden die Richter eine Klausel für unwirksam, die innerhalb eines Vertrags für Breitbandinternet aufgeführt war. Diese gestand dem Provider zu, den Kunden auf ein langsameres Anschlussprofil herunterstufen zu können, ohne diesen im Vorfeld informieren zu müssen.
Das Gericht begründete sein Urteil, indem es befand, dass der Kunde unangemessen benachteiligt würde und es sich im besagten Fall - einer Abstufung von DSL 6000 auf DSL 2000 - sogar um ein neues Angebot handeln würde, welches das definitive Einverständnis des Kunden bedürfe (siehe DSLWEB News vom 30.01.2012 DSL Urteil zu niedrigerer Bandbreite stärkt Verbraucher)
Im Anschluss an die Gesetzesänderungen in Deutschland sollten weitere Fälle der Kategorie Kunde gegen Provider vor dem Kadi landen. Im Frühjahr 2013 kam es gleich in zwei Verfahren zu einer Bekräftigung der neuen Gesetzgebung zugunsten des Verbrauchers.
Internetzugang als alltägliches Grundrecht
Am 24. Januar 2013 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Zugriff auf das Internet inzwischen einen derart hohen Stellenwert im täglichen Leben einnimmt, dass ein Ausfall des Internetanschlusses einen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertigt. Allerdings erklärten die Richter, dass einem Fax- bzw. einem Telefonanschluss nicht der gleiche Status zukomme, da diese durch andere Medien (sprich Post und Mobilfunkanschluss) ersetzt werden können. Bei einem Ausfall stehen dem Geschädigten daher weder Regressansprüche noch ein Ausgleich der möglichen Mehrkosten für den Ersatz zu (nachzulesen: DSLWEB News vom 25.01.2013 BGH Urteil: Schadensersatz bei Ausfall des Internets).
Recht auf gleiche Leistung nach Umzug - auch bei alten Produkten
Und auch das Recht auf Sonderkündigung bei Umzug wurde per Gerichtsurteil bestätigt. Im März 2013 entschied das Amtsgericht Kehl, dass im Fall eines Umzugs auch ein Produkt, welches der Provider aus seinem Angebot gestrichen hat, weiterhin bereitgestellt werden muss, wenn der Kunde auf die Fortführung des bisher genutzten Angebots besteht (DSLWEB News vom 06.03.2013 Urteil: DSL Umzug hat keinen Einfluss auf Vertrag).
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.