Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit
Verbraucherverträge mit verkürzter Laufzeit & monatlich kündbar
Kürzere Vertragslaufzeiten, vereinfachte Kündigungen und bessere Aufklärung - Im Zuge des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG) 2021 steht unter anderem der Verbraucherschutz im Fokus. Das Gesetz ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten, aber nicht alle Änderungen für DSL- und Festnetz-Verträge sind sofort gültig.
Verbraucherfreundlichere Gesetze seit 01.12.21
Seit Juni 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG 2021) und damit auch die Regelungen für faire Verbraucherverträge beschlossene Sache. Am 01. Dezember ist das TKMoG in Kraft getreten und damit gelten die ersten Änderungen. Gegenstand des TKMoG 2021 sind nicht nur das Recht auf schnelles Internet, sondern auch kürzere Vertragslaufzeiten, die Verbraucher nicht mehr an übermäßige Vertragsverlängerungen knebeln, sowie vereinfachte Handy-, Festnetz- und DSL-Kündigungen.
Das neue TKMoG 2021
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Recht und Gesetz rund um DSL
Änderungen im TKG -
Vertragszusammenfassung
Schutz vor ungewollten Verträgen -
Recht auf 12 Monatsverträge
kurze Laufzeit & einfachere Kündigung -
Recht auf schnelles Internet
Internetzugang für jedermann -
Internet Vertragslaufzeit
Faire Verbraucherverträge
Einführung der Vertragszusammenfassung
Bevor es überhaupt zu einem Vertragsabschluss und darauf folgend der Gedanke an Kündigung kommt, bringt der Gesetzgeber die Vertragszusammenfassung ins Spiel. Diese muss der Anbieter jedem Verbraucher vor Abschluss eines Festnetz-, Internet- oder Mobilfunk-Vertrags zukommen lassen.
Dabei handelt es sich um eine individuelle Zusammenfassung der Leistungen sowie Vertragsbedingungen des ausgesuchten Tarif Angebots. Verbraucher müssen die Zeit haben, die Vertragszusammenfassung zu lesen und mit anderen Produkten zu vergleichen. So soll sichergestellt sein, dass keine ungewollten Vertragsabschlüsse, wie beispielsweise am Telefon, zustande kommen.
Kürzere Vertragslaufzeiten für Internet & Festnetz
Seit dem 01. Dezember 2021 haben Verbraucher ein Recht auf Festnetz- und Internetverträge mit 12 Monaten Laufzeit. Gleiches Recht gilt für Handyverträge. Telekommunikationsanbieter sind dazu verpflichtet, ihre Tarife jetzt auch mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten anzubieten. Ziel ist, Verbraucher nicht unnötig lange an Festnetz-, Internet- aber auch Mobilfunkverträge zu binden.
Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit bleibt bestehen
Bedeutet dies ein Aus für die 24-monatige Vertragslaufzeit? Die Antwort lautet: Nein! DSL Verträge oder Handyverträge dürfen nach wie vor auch mit einer 24 monatigen Vertragslaufzeit angeboten werden. Aber: Der Anbieter muss dem Kunden vor Vertragsabschluss auch einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit anbieten. Bei diesem kann die monatliche Gebühr durchaus teurer ausfallen, als gegenüber einem vergleichbaren Angebot mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Allerdings dürfen die Mehrkosten pro Monat im Vergleich nicht höher als 25 % liegen.
Laufzeitverträge monatlich kündbar
Darüber hinaus kommt es grundsätzlich zu einer Stärkung des Kündigungsrechts. Ganz gleich, ob mit 24-monatiger und 12-monatiger Mindestvertragslaufzeit - Für alle Internet- und Mobilfunk-Verträge gilt nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht.
Wer bisher versäumt hat, seinen Internet- oder Handy-Vertrag rechtzeitig zu kündigen, musste zum nächstmöglichen Kündigungstermin in der Regel eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr in Kauf nehmen. Dem ist nun ein Riegel vorgeschoben.
Anbieter sind dazu verpflichtet, Kunden künftig rechtzeitig über die automatische Vertragsverlängerung und die damit einhergehenden Kündigungsmöglichkeiten zu informieren. Konkret bedeutet dies: Eine automatische Vertragsverlängerung ist nur noch um 1 Monat möglich, sodass Kunden jederzeit monatlich kündigen können.
Kündigungs-Button im Internet
Inzwischen buchen die meisten Verbraucher ihr Festnetz-Internet-Paket oder den Handyvertrag unkompliziert im Internet. Bei der Kündigung wird es dann allerdings komplizierter. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich nach wie vor die schriftliche Kündigung per Post. Allerdings muss hier stets genug Puffer einberechnet werden, um die Kündigungsfrist zu wahren.
Eine künftige, gut lesbare Schaltfläche auf den Webseiten der Provider soll den Weg zur Kündigung über das Internet erleichtern, beispielsweise mit dem Schriftzug "Verträge hier kündigen". Verbrauchern, die über den sogenannten Kündigungs-Button ihr Vertragsverhältnis beenden, muss umgehend eine elektronische Bestätigung, zum Beispiel per E-Mail, zugeschickt werden. Das schützt Verbraucher vor der Behauptung, die DSL Kündigung sei nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beim Anbieter eingegangen.
TKMoG 2021: Das ändert sich außerdem
TV-Kabelvertrag kündigen
Für Festnetz-Internet-Pakete mit stabilen und besonders schnellen Verbindungen empfehlen sich oftmals Kabel Internet Anschlüsse. Denn längst kommen über das TV-Kabel nicht nur Radio- und Fernsehprogramme ins Haus, sondern auch Internet und Telefon-Dienste. Allerdings liegt die Wahlfreiheit des Kabelvertrages nicht immer beim Verbraucher. Stattdessen gilt: Ist beispielsweise in einem Merhfamilienhaus, bereits ein Kabelanschluss vorhanden, können Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen. Ganz gleich, ob der Vermieter den Kabel Internet Anschluss nutzt oder nicht.
Neben dem Recht auf schnelles Internet und dem Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit befindet sich seit dem 01. Dezember 2021 zudem das sogenannte Nebenkostenprivileg in einer Übergangsphase und ist ab Mitte 2024 endgültig Geschichte. Die TKMoG 2021 legt fest, dass Mieter den bereits vorhandenen Kabelanschluss Vertrag kündigen können und selbst entscheiden, was für einen Internet Anschluss sie nutzen möchten.
Welche Bestimmungen gelten wann?
Nicht alle Neuerungen der TKMoG 2021 werden direkt zum 1. Dezember 2021 umgesetzt. In einigen Bereichen gibt es noch Schonfristen beziehungsweise Zeit für die Umsetzung seitens der Telekommunikationsanbieter. Wir haben auf einen Blick zusammengefasst, welche Regelungen erst ab 2022 in Kraft treten:
Ab 1. März 2022:
Nach der Mindestvertragslaufzeit sind Verträge monatlich kündbar.
Für Festnetz-Internet-Verträge mit einer 12- oder 24-monatigen Vertragslaufzeit gilt: Nach der Mindestlaufzeit ist der DSL-Vertrag monatlich kündbar. Wer also nach einem oder zwei Jahren Laufzeit (je nach Vertragsabschluss) die Kündigungsfrist versäumt, muss keine lnagfriste Vertragsverlängerung befürchten. Stattdessen verlängert sich der DSL Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, also so lange, bis er beendet wird. Eine Kündigung ist dann immer mit einer Frist von 1 Monat möglich.
Ab 01. Juli 2022:
Kündigungs-Button im Internet verpflichtend
Für die Umsetzung des Kündigungs-Buttons haben Anbieter bis Mitte 2022 Zeit. Bis spätestens 01. Juli 2022 muss die Klickfläche jedoch auch auf allen Webseiten der Telekommunikationsanbieter umgesetzt sein. Der Kündigungs-Button gilt für alle Internet Verträge inklusive derer, die vor dem 01.07.22 abgeschlossen wurden.
Ab 01. Juli 2024:
Abschaffung Nebenkostenprivileg
Verbraucher entscheiden selbst, ob sie in einem Mietverhältnis den vorhandenen TV-Kabelanschluss nutzen möchten. Falls nicht, können sie diesen kündigen und müssen nicht weiter für dessen Kosten aufkommen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.