PYUR Vertragsübernahme

Den PYUR Vertrag an eine andere Person übergeben

Gerade bei einem Umzug kann es sinnvoll sein, den PYUR Vertrag dem Nachmieter zu überlassen - vor allem, wenn Sie den Vertrag wegen mangelnder Verfügbarkeit am neuen Wohnort nicht mitnehmen können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren PYUR Vertrag an eine andere Person übergeben können.

von Matthias Bichler
Aktualisiert 29.04.2024
PYUR Vertragsübernahme - den Vertrag vom Vormierter etc. übernehmen
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AGB Pyur

Wer kann meinen PYUR Vertrag übernehmen?

Hierfür gibt es von Seiten des Anbieters keine Einschränkungen. Es spielt keine Rolle, ob und wie lange Sie mit der Person, die den Vertrag übernehmen möchte, zusammengewohnt haben oder ob sogar ein Eheverhältnis bestand oder besteht.

Wie kann ich den Vertrag übergeben?

Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern, akzeptiert PYUR auch eine formlose Übertragung des Vertrags. Das heißt: Sie müssen kein vorgefertigtes Übergabeformular ausfüllen und an den Anbieter schicken, sondern es reicht, wenn Sie PYUR per Post oder über das Kontaktformular auf der Website die nötigen Informationen mitteilen.

Setzen Sie daher ein Schreiben auf, in dem Sie die Übernahme mitteilen und geben Sie auf jeden Fall den vollständigen Namen, die Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie das Geburtsdatum des zukünftigen Vertragsinhabers an. Fügen Sie zudem ein neues SEPA-Mandat mit den Daten des künftigen Vertragsinhabers bei. Sowohl Sie selbst als bisheriger Vertragsinhaber als auch die Person, die den Vertrag übernimmt, müssen dieses Dokument dann unterschreiben. Nun können Sie es an folgende Adresse schicken:

Tele Columbus AG
Kundenservice
Postfach 11 06 08
10836 Berlin

Alternativ scannen Sie das Dokument ein und fügen es als PDF-Datei dem Kontaktformular bei. Vergessen Sie nicht, anzugeben, ab welchem Datum die Übergabe gültig sein soll. In der Regel ist eine Vertragsübernahme auch während der Mindestlaufzeit möglich. Der neue Vertragsinhaber übernimmt dann die Restlaufzeit.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Matthias Bichler - DSLWEB-Redakteur seit 2009

Matthias Bichler
DSLWEB-Redakteur seit 2009

m.bichler@dslweb.de

DSLWEB Redakteur Matthias Bichler ist Experte für Internetanbieter und Tarife. Schwerpunkte seiner Arbeit sind der DSLWEB Anbietertest und der DSLWEB Speedtest, seit 2009 nimmt er die Telekommunikationsbranche ganz genau unter die Lupe. Seinen geschulten Augen entgeht im Internet Preisvergleich kein gutes Angebot.

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