PYUR Vertrag ändern
So wechseln Sie den Tarif und ändern Ihren PYUR Vertrag
Sind Sie bereits Kunde bei PYUR und planen Sie, den Tarif zu wechseln, Optionen zu ergänzen oder sonstige Änderungen an Ihrem Vertrag vorzunehmen? Dies ist in der Regel kein Problem. Wenden Sie sich mit Ihren Änderungswünschen am besten an den Kundendienst.
Wie ändere ich meinen PYUR Vertrag?
Sie können für eine Anfrage zur Vertragsänderung ganz einfach das Kontaktformular auf der PYUR Website verwenden. Dort gibt es die Auswahl "Änderungen zum Vertrag" als Betreffzeile.
Beschreiben Sie nun, welche Änderungen Sie vornehmen wollen. Der Kundenservice wird sich dann bei Ihnen melden und Ihren Vertrag anpassen. Beachten Sie: Bei vielen Anbietern ist es üblich, dass bei einem Tarifwechsel in einen preislich günstigeren Vertrag die Mindestlaufzeit von vorne beginnt, wohingegen bei einem Wechsel in einen teureren Vertrag die Restlaufzeit unangetastet bleibt. Informieren Sie sich daher beim Kundenservice genau, ob Ihre Laufzeit nach einer Änderung wieder zurückgesetzt wird.
Ich kann meinen Vertrag nicht ändern. Was kann ich tun?
Wenn PYUR - aus welchen Gründen auch immer - die gewünschte Änderung des Vertrags nicht zulässt, können Sie immer noch versuchen, den Vertrag zu kündigen und dann einen neuen Vertrag mit den anderen Leistunge abzuschließen. Dies lohnt sich vor allem nach Ablauf der Mindestlaufzeit, da Sie dank der kurzen Kündigungsfrist bei Internet-Tarife schnell eine Änderung vornehmen können. Eventuell können Sie so auch über die Kundenrückgewinnung bessere Konditionen herausschlagen - es gibt allerdings keine Garantie, dass sich der Anbieter darauf einlässt. Bevor Sie die PYUR Kündigung wählen, sollten Sie zudem sicher stellen, dass sich über den Kundenservice nichts mehr erreichen lässt.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.