Offshore Netzumlage
Abgaben für Entschädigungen an Offshore-Windpark Betreiber
Die Offshore Netzumlage ist Teil des Strompreises und gehört zu den staatlichen Abgaben. Sie dient als finanzieller Ausgleich für Offshore-Windpark Betreiber bei Störungen oder Verzögerungen im Übertragungsnetz. Die Höhe der Offshore Netzumlage wird in der Stromrechnung aufgeführt.

Offshore-Netzumlage kurz erklärt
2013 kam es zur Einführung der Offshore-Netzumlage. Sie soll für den Ausbau der Windenergie betriebssichere Rahmenbedingungen schaffen. Gleichzeitig soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Als Teil des Strompreises findet sich die Offshore-Netzumlage als separat aufgeführter Betrag auf der Stromrechnung.
Offshore-Umlage als Entschädigungszahlung
Offshore-Windpark Betreiber setzen zwar auf erneuerbare Energien, tragen aber auch immer wieder das Risiko verspätet an das Stromnetz angeschlossen zu werden. Wenn beispielsweise der Netzbetreiber den Anschluss an die betriebsbereite Anlage nicht rechtzeitig verlegt hat oder eine anhaltende Netzunterbrechung vorliegt, ergeben sich für den Anlagenbetreiber Unkosten. Denn er kann seinen Strom nicht in das Stromnetz einspeisen. Für die fehlenden Einnahmen haftet der Netzbetreiber und muss dem Anlagenbetreiber einen Ausgleich dafür zahlen. Somit gilt die Offshore-Netzumlage als Absicherung für Offshore-Windpark Betreiber, um die Risiken für mögliche Unkosten zu minimieren.
Achtung: Solche Entschädigungszahlungen an die Offshore-Windpark Betreiber werden nur dann fällig, wenn bei der Einspeisung des klimaneutralen Stroms Probleme auftreten, es also zu einem Kostenausfall kommt. Da dies nicht die Regel sein sollte, fallen die Entschädigungen jährlich unterschiedlich hoch aus und bestimmt so auch den Betrag für die Offshore-Netzumlage des folgenden Jahres.
Weitere Kosten seit 2019
Allerdings sind mögliche Entschädigungszahlungen nicht das einzige, was über die Offshore-Netzumlage finanziert wird: Früher wurden die Kosten für den Anschluss der Windpark-Anlagen an das Stromnetz über die Netzentgelte finanziert. Doch durch das 2017 in Kraft getretene Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) werden diese Kosten auf die Offshore-Netzumlage aufgeschlagen. Folglich fällt diese seitdem deutlich höher aus. Zusammenfassend deckt die Offshore-Netzumlage (1) Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen an das Übertragungsnetz und (2) die Kosten für den Bau sowie den Betrieb der Anbindungsleitungen.
So hoch fällt die Offshore-Netzumlage aus
Wie auch schon die KWKG-Umlage wird die Offshore-Netzumlage jedes Jahr aufs Neue von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelt. Dabei spielen Schätzungen für das Folgejahr in Bezug auf Entschädigungszahlungen an Offshore-Windpark Betreiber ebenso eine Rolle wie mögliche Kosten für die Offshore-Anbindungsleitungen. Weiter werden Schätzwerte für den Stromverbrauch von Endverbrauchern sowie nachzuzahlende Beträge aus dem Vorjahr berücksichtigt.
Die ÜNB sind zur Transparenz des ermittelten Betrags sowie dessen Veröffentlichung immer bis zum 15. Oktober verpflichtet. Je nach Höhe der Entschädigungszahlungen an die Offshore-Windpark Betreiber kann die Offshore-Umlage von Jahr zu Jahr variieren. Für das Jahr 2021 liegt die Offshore-Netzumlage für Verbraucher bei 0,395 Cent/kWh.
Das bedeutet, ein 2-Personenhaushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh zahlt im Jahr 98,75 € für die Offshore-Netzumlage.
Offshore Netzumlage als Bestandteil des Strompreises
Zwar zahlt der Netzbetreiber die Entschädigung an die Anlagen-Betreiber. Doch nach §17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWg) kann der Netzbetreiber diese Kosten auf den Endverbraucher umlegen. Das bedeutet konkret, dass für alle Stromendverbraucher die Offshore-Netzumlage fällig wird. Verbraucher finden die Kosten auf ihrer Stromrechnung - sie sind als Extrapunkt auf der Rechnung aufgeführt.
Neben den Offshore-Netzumlagen gibt es noch weitere staatlich regulierte Bestandteile des Strompreises. Dazu zählen die Netzentgelte, die EEG-Umlage, die KWKG- und §19 StromNEV-Umlage, Konzessionsabgaben und Steuern. Die Offshore-Netzumlage nimmt insgesamt 1,23 % des Gesamtstrompreises ein. Ausführliche Details zu den Bestandteilen des Strompreises haben wir unter Strompreiszusammensetzung zusammengefasst.
Strompreiszusammensetzung
Durchschnittl. Haushaltsstrompreis 2021: 31,94 ct./kWh; Quelle: DSLWEB / BDEW
Welcher Stromanbieter ist der richtige?
Über die Hälfte des Strompreises bestimmen staatlich festgelegte Gebühren in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen. Ein Viertel des Strompreises nehmen die Netzentgelte für die Nutzung der Stromnetze ein. Am Ende bleibt noch knapp ein Viertel übrig, das auf Kosten des Stromanbieters geht. Heißt konkret, diesen Teil des Strompreises kann der Energieversorger beeinflussen.
Alle Strompreisbestandteile setzen sich im Stromtarif zu einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Diese fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Der Grundpreis bildet vom Stromanbieter festgelegte Kosten ab, der Arbeitspreis dagegen richtet sich immer nach dem Stromverbrauch. Der Strompreis auf der Stromrechnung ist die Summe aus Grund- und Arbeitspreis, deshalb sollten bei einem Stromanbieter Vergleich immer beide Angaben im Verhältnis zueinander betrachtet werden.
Fragen und Antworten rund um die Offshore-Netzumlage
Was ist die Offshore-Netzumlage?
Die Offshore-Netzumlage dient zur betrieblichen Absicherung für den Ausbau von Windparks. Treten Verzögerungen beim Anschluss der Windparkanlagen an das Stromnetz oder langfristige Störungen auf, können Anlagenbetreiber ihren produzierten Strom nicht ins Netz einspeisen. Dafür erhalten sie eine Entschädigung von den Netzbetreibern. Diese Gebühr ist die Offshore-Netzumlage.
Wie hoch ist die Offshore Netzumlage?
Der Betrag für die Offshore-Netzumlage ändert sich jedes Jahr. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ermitteln den zu zahlenden Wert unter anderem anhand der zu erwartenden Kosten für Entschädigungen an die Offshore-Windpark Betreiber sowie den Bau für Netzanbindungsleitungen. In diesem Jahr beträgt die Offshore-Netzumlage 0,395 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht 1,23 % des bundesdurchschnittlichen Haushaltsstrompreises.
Wer bezahlt die Offshore-Netzumlage?
Die Offshore-Netzumlage entrichten die Netzbetreiber an die Offshore-Windpark Betreiber. Allerdings dürfen Netzbetreiber diese Kosten auf die Endverbraucher umlegen (§17f EnWg). Damit kommen indirekt die regulären Haushalte für die Offshore-Netzumlage auf. Auf der Stromrechnung werden die Kosten separat aufgeführt.