Telekom schließt TV-Empfang von Drosselung aus
Wer ab sofort einen neuen Telekom DSL Vertrag abschließt, muss damit rechnen, dass der Provider ab 2016 das Volumen für den maximal nutzbaren Surfspeed limitiert. Das bedeutet, dass zukünftig beim Internetsurfen stets ein Blick auf den Datenzähler geworfen werden muss. Nutzer von Telekom Entertain können jedoch aufatmen. Der Empfang von TV über den DSL Anschluss ist von der Regelung ausgeschlossen. Strittig ist aber die Nutzung des Video on Demand Dienstes Videoload. Aussagen von Vorstandsmitglied Niek Jan von Damme weisen aber in eine klare Richtung.
Endlos surfen nein, endlos fernsehen ja?
Neueinsteiger, die derzeit ein Telekom DSL Angebot buchen, müssen wohl mit einer eingebauten Tempodrosselung leben: Ab 2016 ist endgültig Schluss mit “all-you-can-surf“ und nach der Überschreitung des monatlichen Inklusiv-Volumens (75 GB bei DSL 16000, 200 GB bei VDSL 50) geht es nur noch mit 384 kbit/s ins WWW. Eine dermaßen abgebremste Verbindung sorgt dann nicht nur beim alltäglichen Surfen für lange Ladezeiten, vor allem bedeutet sie ein klares Aus für jede Art von Video-Streaming auf dem eigenen Rechner.
Aber wie sieht es bei Nutzern des Triple Play Angebots Telekom Entertain aus? Der reine Empfang des Fernseh-Programms ist zwar von der Drosselungsklausel ausgeschlossen, zum Paket gehört aber auch der Zugriff auf den Video on Demand Dienst Videoload. Theoretisch müsste dieser als Online-Anwendung unter die Volumenregelung fallen und somit stark eingeschränkt werden. Eine klare Bestimmung findet sich in den neuen AGB jedoch nicht. Das und die aktuellen Aussagen von Konzernsprecher van Damme lassen zudem anderes vermuten.
Eine Frage der Definition
Als Antwort auf die Kritik, die Telekom würde mit zweierlei Maß messen und durch die Übervorteilung des TV-Angebots Entertain Einfluss auf die Netzneutralität nehmen, verwies Konzernsprecher Niek Jan van Damme darauf, dass Entertain keine klassische Online-Anwendung sei und Kunden für diesen separaten Dienst außerdem eine zusätzliche Monatsgebühr zahlen würden. Darüber hinaus verwies van Damme darauf, dass die Telekom für Verhandlungen mit Anbietern wie Maxdome offen sei und gegen Gebühr die Ausnahmeklausel auch auf deren Dienste ausweiten würde.
Beide Argumente lassen den Schluss zu, dass die Nutzung von Videoload über den Telekom Media Receiver ebenfalls nicht unter die ab 2016 geltende Volumenregel fallen wird, also Film- und Serientitel ungeachtet ihrer Datenlast weiterhin uneingeschränkt bezogen werden können. Klare Stellung hat van Damme jedoch nicht bezogen, inwieweit dies bis zur Umsetzung der Volumen-Deckelung im Jahr 2016 nachgeholt wird, bleibt abzuwarten.
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