Kabel Deutschland: Rechtsstreit geht in Verlängerung
Zum Jahresbeginn haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Zahlungen von Einspeise-Gebühren an die Netzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW aufgekündigt. Durch die sogenannte "Must-Carry-Regel" sind diese aber weiter verpflichtet, die Programme zu verbreiten. Kabel Deutschland hat daraufhin alle Anstalten der ARD sowie das ZDF verklagt - und die Klagewelle rollt seitdem unaufhörlich weiter. Jetzt ist die Berufung im Rechtsstreit mit dem Bayerischen Rundfunk an der Reihe. In erster Instanz hatte Kabel Deutschland das Nachsehen.
Kabel Deutschland entgehen jährlich 60 Millionen Euro
Für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen TV-Sender erhielt Kabel Deutschland bisher rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Die bestehenden Verträge über diese Entgelt-Regelung wurden von den Sendeanstalten jedoch zum Jahresbeginn gekündigt, die Zahlungen laufen damit nur noch bis zum Jahresende. Durch die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene Must-Carry-Regelung wäre Kabel Deutschland auch danach gezwungen, die öffentlich-rechtlichen Programme in sein Kabelnetz einzuspeisen - ab nächstes Jahr also unentgeltlich. Der Kabelprovider sieht dies natürlich anders und möchte weiterhin Gebühren erheben. Seine Argumentation: Zwar sei die Einspeise-Verpflichtung gesetzlich verankert, allerdings müssten sich die Öffentlich-Rechtlichen auch an den Kosten beteiligen - dass die Verbreitung auch ohne Gebühren erfolgen muss, sei nämlich keineswegs eindeutig.
Kabel Deutschland bezeichnete das Festhalten an den Gebührenforderungen sogar als entscheidend für das eigene "Überlebensinteresse". Tatsächlich sind Kabel Deutschland und der zweite deutsche Kabel-Riese Unitymedia KabelBW - der ebenfalls Klage eingereicht hat - inzwischen jedoch die einzigen Kabelnetzbetreiber, die noch Gebührenzahlung für die Verbreitung der Öffentlich-Rechtlichen erhalten haben. Der Markt, so der BR, sei daher ganz anders als es Kabel Deutschland darstellt.
Bisher nur Niederlagen vor Gericht
In der ersten Instanz vor dem Landesgericht war Kabel Deutschland mit seiner Klage gegen den Bayerischen Rundfunk bereits gescheitert, nun geht es vor das Oberlandesgericht München. Die ursprüngliche Niederlage war aber nicht die einzige Schlappe, die Kabel Deutschland vor Gericht einstecken musste. In erster Instanz hat der Kabelprovider auch in Stuttgart gegen den SWR und in Köln gegen den WDR verloren. Ob Unitymedia eventuell mehr Erfolg beschieden ist, bleibt abzuwarten, denn hier liegen derzeit noch keine Urteile vor.
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