WLAN Störerhaftung: Bundestag beschließt neue Gesetzgebung

Freier Weg für freie WLAN Netze? Nach langem Vorlauf hat der Deutsche Bundestag am heutigen Vormittag das endgültige Aus für die Störerhaftung beschlossen. Doch die nun abgesegnete Gesetzänderung hat auch Kritiker.
Im Rahmen seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag heute nicht nur die "Ehe für alle" auf den Weg gebracht. Auf dem Plan stand unter anderem auch eine seit Jahren angestrebte Änderung des Telemediengesetzes, durch die Betreiber öffentliche WLAN Netze endlich von der sogenannten Störerhaftung befreit werden sollen. Gegen das Votum der Grünen und mit Enthaltung der Linken wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung endgültig angenommen.
Störerhaftung verhindert freie Funknetze
Was die Verbreitung öffentlicher WLAN Netze angeht, hängt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher. Eine möglicherweise entscheidende Ursache hierfür dürfte das bislang geltende Prinzip der Störerhaftung sein. Kurz gesagt konnten Anbieter offener WLAN Netze hierzulande für Gesetzesbrüche der Nutzer belangt werden. Beispielweise lief der Betreiber somit stets Gefahr, für illegales Filesharing am Hotspot abgemahnt zu werden. Nur die großen Anbieter kommerzieller Hotspots waren durch das ebenfalls im Telemediengesetz verankerte Providerprivileg von der Störerhaftung befreit, der Cafebesitzer oder der Boutique-Betreiber um die Ecke dagegen nicht.
Rechtliche Probleme nicht vollständig ausgeräumt
Viele Beobachter stehen der heute verabschiedete Regelung skeptisch gegenüber, da es trotz allem berechtigte Zweifel an der künftigen Rechtssicherheit gibt (siehe hierzu auch Neuer Gesetzentwurf zur WLAN Störerhaftung: Endlich Rechtssicherheit?). Einer der ganz großen Knackpunkte: Das neue Gesetz macht zwar Schluss mit der Störerhaftung, führt aber gleichzeitig auch einen Sperranspruch ein. Inhaber von Urheberrechten beispielsweise sollen so etwa die Sperrung einzelner Webseiten durchsetzen können. Das wiederum bedeutet Aufwand für die WLAN Betreiber und birgt das Risiko von teuren Rechtsstreitigkeiten. Für den Branchenverband Bitkom ist dies der völlig falsche Ansatz: "Wir fordern deshalb, illegale Inhalte zu löschen, statt Hotspot-Betreiber mit Sperranfragen zu belasten - zumal Sperrungen in der Regel technisch leicht zu umgehen sind".
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