Wirtschaftsminister Rösler gegen Telekom Drosselung

DSLWEB News | , 14:03 Uhr | Ingo Hassa

Der Ärger um die Drosselungspläne der Deutschen Telekom hält weiter an. Zwar hat die Telekom ihre vorgesehene Neuregelung als Reaktion auf die negativen Schlagzeilen bereits entschärft, die grundsätzliche Kritik an ihrem Vorhaben ist damit aber längst nicht vom Tisch. Laut SPIEGEL will Bundeswirtschaftsminister Rösler die strikte Einhaltung der Netzneutralität jetzt über eine neue Verordnung einfordern, die durchaus weitreichende Folgen haben könnte.

Datenbremse bereits Teil neuer Telekom DSL Verträge
Nach dem Plan der Telekom sollen Vielnutzer, die ein bestimmtes, im Vertrag festgelegtes monatliches Datenvolumen überschreiten, zukünftig automatisch "ausgebremst" werden, soweit sie kein zusätzliches Highspeedvolumen hinzubuchen. Die technische Umsetzung ist zwar erst für 2016 geplant, die aktuellen Telekom Geschäftsbedingungen umfassen die Einschränkung jedoch schon jetzt. Ursprünglich hatte die Telekom die Datenbremse auf gerade einmal 384 kbit/s festgelegt, inzwischen wurde diese jedoch auf eine verbleibende Maximal-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s abgemildert.

Telekom Entertain und Videoload würden Sonderstellung verlieren
Die volumenabhängige Drosselung hat an sich zwar schon für Verärgerung gesorgt, der Ansatzpunkt des Wirtschaftsministeriums ist jedoch ein anderer. Die Telekom will ihre eigenen Dienste wie das internetbasierte TV-Angebot Telekom Entertain und die Videoplattform Videoload nämlich von der Drosselung ausschließen, somit würde das durch das Streaming verursachten Datenaufkommen nicht auf das zur Verfügung stehende Highspeed-Volumen angerechnet werden. Genau hier liegt der Knackpunkt im Hinsicht auf die Netzneutralität: Fremde Dienste würden dadurch massiv benachteiligt werden, auch wenn die Telekom die Möglichkeit vorsieht, dass sich andere Inhalts-Anbieter quasi "einmieten" können. Gerade Start-Ups und Nischenanbieter hätten hier einen extrem schweren Stand.

Eine wettbewerbsrechtliche Absage an dieses Zwei-Klassen-Modell könnte aber möglicherweise nicht nur die Festnetz-Pläne der Deutschen Telekom durchkreuzen. Von der Volumenrechnung ausgeschlossenen Dienste gibt es nämlich bereits im Mobilfunk-Bereich. Ob diese weiterhin Bestand haben können, wäre dann ebenso fraglich.



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