TKMoG 2021: Minderungsrecht
Weniger zahlen für Internet-Festnetzanschluss bei geringer Leistung
Bekommen Internet-Festnetz Kunden nicht die vertraglich zugesagt Bandbreite bereitgestellt oder ist der Internetanschluss offensichtlich zu langsam, können sie sich wehren. Ab sofort sind per Gesetz Minderungen der Tarifgebühr oder eine Sonderkündigung möglich.

Minderungsrecht bei reduzierter Leistung
Seit 01.12.21 gelten neue Verbraucherrechte im Telekommunikationsgesetz (TKMoG 2021). Demnach haben Kunden eines Internet-Festnetzanschlusses ab sofort das Recht auf Minderung der monatlichen Tarifgebühr oder können sogar außerordentlich und damit fristlos ihre DSL Kündigung einreichen.
Ein Minderungsrecht liegt vor, wenn die tatsächliche Leistung des DSL Internet Anschlusses regelmäßig oder massiv nicht mit der im Vertrag festgehaltenen Leistung des Internetanbieters übereinstimmt. Die genauen Vorgaben zum Nachweis einer Minderleistung gelten ab sofort (13.12.21).
Wann liegt eine reduzierte Leistung vor?
Um eine reduzierte Leistung nachweisen zu können, müssen Verbraucher 30 Messungen an 3 unterschiedlichen Kalendertagen durchführen. Wird in 90 % der Messungen nicht die gewöhnlich zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht, liegt eine Minderung vor. Sobald an zwei von drei Messtagen der minimale Surfspeed unterschritten ist, liegt ebenfalls eine Minderung vor. Weiter ist von einer verminderten Leistung die Rede, sobald an zwei von drei Messtagen 90 % der maximalen Geschwindigkeit nicht erreicht werden.
Breitbandmessung Desktop-App als anerkannter Nachweis
Zur Überprüfung stellt die Bundesnetzagentur die Breitbandmessung Desktop-App als Messinstrument für Verbraucher zur Verfügung (www.breitbandmessung.de). Damit haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Minderungsanspruch geltend zu machen, auch vor Gericht. Die Breitbandmessung Desktop-App ist für diesen Zweck überarbeitet worden, sodass alle Vorgaben zum Minderungsnachweis bereits enthalten sind. Verbraucher müssen somit nur noch der App-Anleitung folgen.
Wird eine Leistungsminderung nachgewiesen, kann das monatlich zu entrichtende Entgelt für den Internetanschluss reduziert werden. Alternativ ist eine DSL Sonderkündigung möglich, sodass Verbraucher auch jederzeit ihren Vertrag außerhalb der Kündigungsfrist kündigen können. Für den Mobilfunkbereich sollen 2022 genaue Vorgaben einer Minderleistung definiert werden. Auch hier soll ähnlich der Breitbandmessung Desktop-App ein anerkanntes Tool zum Nachweis der reduzierten Leistung zur Verfügung gestellt werden.
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