Breitbandmessung: Jahresbericht 2021/22

Welche Internetgeschwindigkeit kommt beim Nutzer tatsächlich an?

DSLWEB News | , 15:26 Uhr | Vera Reichmann-Stoltenfeldt

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass bei vielen Verbrauchern die vertraglich festgehaltene Internetgeschwindigkeit nicht ankommt. Bei zu großen Abweichungen können sich Verbraucher wehren.

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Die Bundesnetzagentur hat ihren Jahresbericht 2021/22 zur Breitbandmessung veröffentlicht. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sind 398.747 valide Messungen im Festnetz und 441.233 Mobilfunk-Messungen durchgeführt worden. Dabei sind erstmals auch Gigabitanschlüsse mit einbezogen worden (zuvor wurden nur Anschlüsse mit bis zu 500 Mbit/s ausgewertet). Ein Vergleich zu den Vorjahren ist daher nicht möglich.

Die Ergebnisse der Breitbandmessungen sind abhängig vom gebuchten Internet Tarif und geben Auskunft darüber, ob bei Verbrauchern die von den Internet Anbietern vertraglich zugesicherte Bandbreite auch ankommt.

Internetgeschwindigkeit im Mobilfunk- & Festnetz oft zu gering

Alle Anbieter und Bandbreiten mit einberechnet, kommt mindestens die Hälfte der Internetgeschwindigkeit im Download bei 84,4 Prozent der Verbraucher an. Über die volle Geschwindigkeit oder mehr kann sich dagegen nur weniger als die Hälfte freuen (42,3 Prozent.). So liegt die Festnetz-Kundenzufriedenheit bei 78,2 Prozent (Bewertungsnoten 1 bis 3) wohingegen unter 11 Prozent mit ihrem Internetanschluss nicht zufrieden sind (5 oder 6).

Im Vergleich zum Festnetz fallen die Mobilfunkergebnisse deutlich geringer aus. Die geschätzte maximale Datenübertragungsrate erreicht gerade einmal 23,3 Prozent der Verbraucher und nur bei 3,0 Prozent ist diese vollständig erreicht worden. Die Kundenbewertungen mit den Noten 1-3 lagen bei 70,8 Prozent. Sowohl bei Festnetz als auch im Mobilfunk sind die Resultate bezüglich der Bandbreitenklassen und Internetanbieter unterschiedlich ausgefallen.

Insgesamt sei das Ergebnis nach Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, nicht zufriedenstellend. Beim Verbraucher komme meist nicht die Internetgeschwindigkeit an, die vertraglich festgehalten sei. Hinweis: Die Breitbandmessung macht keine Aussage über die Internet Verfügbarkeit oder der vor Ort bereitgestellten Technologie.

Was tun bei nicht erbrachter Leistung?

Weicht die tatsächliche Internetgeschwindigkeit immer wieder von der vertraglich festgehaltenen Bandbreite ab oder liegen gar erhebliche Unregelmäßigkeiten vor, müssen Verbraucher das nicht hinnehmen, sondern können eine Nachbesserung der Leistung einfordern. Tut sich darauf hin nichts, besteht die Möglichkeit, entweder außerordentlich die Kündigung beim Anbieter einzureichen oder die monatliche Tarifgebühr zu mindern.

Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der minder erbrachten Leistung mit 30 Messungen an 3 unterschiedlichen Tagen. Verbraucher können diese mit Hilfe der Desktop-App und des darin mitgegebenen Messprotokolls durchführen. Der App-Download erfolgt über www.breitbandmessung.de/desktop-app. Derzeit wird eine ähnliche Vorgehensweise zum Nachweis der Minderleistung für Mobilfunk ausgearbeitet.

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