Vorratsdatenspeicherung nach EuGH Urteil vor dem Aus?

DSLWEB News | , 11:15 Uhr | Matthias Bichler

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag (08. April) die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Das war eigentlich keine Überraschung, die Deutlichkeit, mit der die Richter konkretere Regelungen für die Vorratsdatenspeicherung einfordern, dagegen schon. Datenschützer dürfen sich dennoch nur über einen kleinen Etappensieg freuen, denn beispielsweise die Bundesregierung hält weiter an den Planungen für eine gesetzliche Regelung fest.

Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig
Der EuGH begründet seine Entscheidung vor allem damit, dass die Regelungen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten zur Folge haben. Darüber hinaus entstehe bei den Betroffenen ein Gefühl der ständigen Überwachung, gerade weil diese nicht über die Speicherung der Daten informiert werden.

Der EuGH bekräftigt zwar, dass die Vorratsspeicherung der Daten mit dem Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität auch dem Gemeinwohl dienen kann, allerdings habe der Unionsgesetzgeber bei der Richtlinie die Grenzen überschritten, die zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hätten eingehalten werden müssen. Dem Gerichtshof geht es vor allem darum, dass der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt wird. Darüber hinaus müssten die Regelungen deutlich präziser gefasst sein. Dies betrifft beispielsweise die Dauer der Vorratsspeicherung, darüber hinaus gelte es, die Missbrauchsrisiken zu minimieren. Zudem wurde bemängelt, dass bislang keine Speicherung der Daten im Unionsgebiet vorgeschrieben ist, dies wäre aber alleine aus Datenschutzgründen notwendig.

Bundesregierung hält am Ziel einer gesetzlichen Regelung fest
Zunächst scheint die Vorratsdatenspeicherung zwar vom Tisch zu sein, allerdings dürften die nächsten Regelungsversuche schon bald anstehen, da der EuGH sein Urteil ja mit ganz konkreten Hinweisen versehen hat, wie eine verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässige Richtlinie zur Vorratsspeicherung ausgestaltet sein müsste. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, zunächst die Entscheidung des EuGH sorgfältig zu prüfen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht jedenfalls nach wie vor die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung: "Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung."



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