Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung macht Tempo

DSLWEB News | , 16:30 Uhr | Matthias Bichler

Seit dem NSA-Skandal ist das Thema Datenschutz in aller Munde, dabei werden Verbindungsdaten in Europa schon länger gespeichert. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland bislang zwar noch nicht umgesetzt, allerdings nicht ganz freiwillig: Denn das Bundesverfassungsgericht hat die geplante deutsche Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt. Und seither gab es keinen weiteren Versuch, gesetzliche Regelungen zur Speicherung von Verbindungsdaten zu finden. Dies könnte sich aber in Kürze ändern.

Europäischer Gerichtshof verkündet Urteil
Das für morgen angekündigte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat für eine neue Dynamik beim Thema Vorratsdatenspeicherung gesorgt. So haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD bereits in den wesentlichen Punkten geeinigt, die zeitnah in einem Gesetz festgeschrieben werden sollen. Zunächst soll aber das Urteil des EuGH abgewartet werden.

Noch ist offen, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Im Dezember hat Generalanwalt Pedro Cruz Villalón aber ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem er die EU-Richtlinie als unvereinbar mit den EU-Grundrechten einstufte. Zudem wäre eine Speicherfrist von 2 Jahren viel zu lang, diese sollte maximal 1 Jahr betragen. Der Generalanwalt stellt aber nicht die Richtlinie als Ganzes in Frage, denn grundsätzlich sei es durchaus legitim, auf Vorrat Daten für die „Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten“ zu speichern.

Update (08. April): Der EuGH hat heute die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt, da diese einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstelle.

Opposition sieht Regierungspläne kritisch
Derzeit plant die Bunderegierung, für die Vorratsdatenspeicherung eine Mindestvorhaltefrist von 3 Monaten festzulegen. Schon der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die Informationen nur bei schweren Straftaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Zudem ist die Genehmigung durch einen Richter notwendig und die Daten können nur genutzt werden, um Gefahr für Leib und Leben zu verhindern.

Die Opposition sieht in dem Vorhaben eine Entwicklung in Richtung Massenüberwachung, wie Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz gegenüber der Tageszeitung Die Welt äußerte. Andere Dinge wären für die Verbrechensbekämpfung viel wichtiger, etwa eine gute technische wie personelle Ausstattung. Für von Notz gehöre die Vorratsdatenspeicherung generell in die Schublade der Geschichte.



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