Verbraucherzentrale prüft Kündigungsbutton
Viele Kündigungsbuttons zur Online-Vertragskündigung nicht rechtskonform
Seit Juli 2022 ist der Kündigungsbutton zur Online-Kündigung von Verbraucherverträgen auf Webseiten gesetzlich verpflichtend. Die Verbraucherzentrale prüft seitdem die Umsetzung des Tools, mit mangelhaftem Ergebnis.

Umsetzung des Kündigungsbuttons bisher unzureichend
Nach der Einführung des Kündigungsbuttons am 01. Juli 2022 durch das TKMoG 21 hat die Verbraucherzentrale im Zeitraum Juli bis Oktober 2022 Stichproben auf verschiedenen Webseiten durchgeführt, um die rechtskonforme Umsetzung des vereinfachten Kündigungstools zu prüfen. Das Ergebnis ist mangelhaft und verlangt nach Verbesserungen.
Demnach sind mehrheitlich auf den Webseiten entweder keine oder nur schwer auffindbare Kündigungsbuttons auf den Webseiten umgesetzt. Auch nach Betätigung des Kündigungsbuttons finden sich im zweiten Schritt Verstöße auf der verpflichtend bereitzustellenden Bestätigungsseite.
Rund 840 Webseiten sind durch die Verbrauchzentrale geprüft worden. Davon hatten 349 Webseiten keinen Kündigungsbutton umgesetzt, 65 Seiten wiesen einen lediglich versteckten Button auf und 38 Kündigungsbuttons waren nicht ausreichend als solcher gekennzeichnet.
Gesetzlich vorgeschrieben: So sieht der Kündigungsbutton aus
Mit dem Kündigungsbutton soll die Kündigung von Verbraucherverträgen, z.B. die DSL Kündigung, online vereinfacht werden. Das Gesetz schreibt vor, das Kündigungs-Tool jederzeit gut sichtbar und einfach zugänglich auf der Webseite zu platzieren. Der Button selbst muss eindeutig gekennzeichnet sein, z.B. mit "hier kündigen". Eine Abweichung dieser Vorgabe ist nicht erlaubt. Auch ist die Anmeldung über das Kundenportal, um zum Kündigungsbutton zu gelangen oder diesen zu benutzen, nicht rechtskonform.
Der Kündigungsbutton muss direkt zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher alle relevanten Daten zu Person, Vertrag sowie ihren Wunsch zur Kündigung angeben können. Zudem muss die Seite einen ebenfalls eindeutig gekennzeichneten "Bestätigungsbutton" beinhalten, z.B. "jetzt kündigen", um damit die rechtmäßige Kündigung an das Unternehmen abzusenden. Eine Kennzeichnung mit beispielsweise "senden" ist dazu nicht ausreichend. Die Bestätigungsseite für die Online-Kündigung darf zudem nicht auf weitere Seiten, wie etwa eine Kündigungsseite, ein E-Mail Formular oder zu einem Kundenportal weiterleiten.
Die Verbraucherzentrale geht weiterhin Verstößen in Bezug auf die Umsetzung von Kündigungsbuttons nach. Nicht korrekt umgesetzte Kündigungsbuttons oder Probleme bei der Online-Kündigung können der Verbraucherzentrale zur Weiterverfolgung gemeldet werden.
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