Vergiss es, Google: Formular für Löschantrag verfügbar

In einem vieldiskutierten Urteil hat der Europäische Gerichtshof den EU-Bürgern Mitte Mai ein "Recht auf Vergessenwerden" zugesprochen: Wer bei einer Suche nach seinem Namen Treffer in der Ergebnisliste einer Suchmaschine findet, die seine Persönlichkeitsrechte verletzen, kann nun die Löschung dieser Verweise verlangen. Als Reaktion auf das Urteil hat Google inzwischen ein entsprechendes Antragsformular online gestellt.
Adressliste und Personalausweis bereithalten
Das mit "Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht" betitelte Formular findet sich seit Donnerstag unter folgender Adresse:
support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch.
Die beanstandeten Suchergebnisse müssen hier einzeln anhand der URLs der verlinkten Seiten aufgelistet werden. Zusätzlich ist eine Begründung erforderlich, warum die Suchtreffer aus Sicht des Antragsstellers "irrelevant, veraltet oder anderweitig unangemessen" sind. Um missbräuchliche Anträge zu verhindern, verlangt Google schließlich noch eine digitale Kopie des Personalausweises oder Führerscheins, die direkt über das Webformular hochgeladen werden kann.
Löschung ist kein Automatismus
Der Antrag auf Löschung ist natürlich nur der erste Schritt. Bei der Bearbeitung wird zum einen geprüft, ob hinter den angegebenen Links tatsächlich veraltete Informationen zur eigenen Person präsentiert werden. Auf der anderen Seite will Google jedoch auch abklären, ob nicht etwa ein öffentliches Interesse an diesen Informationen besteht. Als Beispiel nennt das Unternehmen hier "finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten". Unter Umständen, weißt Google hin, werden im Rahmen dieses Verfahrens auch Informationen an die jeweiligen Datenschutzbehörden weitergeleitet und die Webmaster der beanstandeten Seiten kontaktiert.
Löschung betrifft nur die Suchmaschinen-Einträge
Eines sollte den Antragsstellern klar sein: Selbst wenn Google der Aufforderung nachkommt und die Treffer letztendlich aus seinen Suchergebnissen entfernt, sind die kritischen Inhalte damit nicht aus dem Netz getilgt - die Löschung betrifft allein die Auflistung durch die Websuche. Auf der Zielseite selbst bleiben die Inhalte abrufbar und können von anderen Seiten, aus Foren etc. verlinkt werden. Auch wenn Google fortan zum "Vergessen" verpflichtet werden kann, vergisst das Web selbst nach wie vor nur höchst selten.
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