Vectoring-Streit: Monopolkommission kritisiert Entwurf der Bundesnetzagentur

Die Monopolkommision der Bundesregierung hat sich in einem Sondergutachten unter anderem mit dem Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur für das Vectoring im Nahbereich beschäftigt - und gibt den Bedenken der Telekom-Konkurrenten weitgehend Recht.
In ihrem diese Woche veröffentlichten Sondergutachten "Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel" stellt die fünfköpfige Monopolkommission der Bundesnetzagentur grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus, deren umstrittenen Regulierungsentwurf zum Vectoring-Einsatz im Nahbereich sieht das Beratungsgremium aber durchaus sehr kritisch. Der angedachte Deal mit der Telekom berge die Gefahr, den Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt zu untergraben und ein Technologiemonopol zu befördern.
Zu hohe Hürden für die Wettbewerber
Nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur würde die Deutsche Telekom das exklusive Recht für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich sämtlicher Hauptverteiler bekommen - mit wenigen Ausnahmen. Zwar könnten sich alternative Anbieter, die sich lokal besonders um den Netzausbau verdient gemacht haben, ihrerseits Vectoring-Exklusivität in einzelnen Regionen sichern, jedoch seien die dafür vorgesehenen Hürden deutlich zu hoch.
So kreidet die Monopolkommission unter anderem an, dass hierbei nur bereits realisierte Ausbauvorhaben berücksichtigt würden. Selbst wenn die Regulierungsbehörde an einem solchen "vergangenheitsorientierten" Entscheidungskriterium festhalten sollte, empfiehlt die Kommission, sollten zumindest die bereits in der allgemeinen Vectoring-Liste verbindlich angemeldeten Ausbauvorhaben mit in die Entscheidungen über die Zuteilung einfließen.
Darüber hinaus seien jedoch auch die Anforderungen, welche die Bundesnetzagentur an die Telekom stellt, wesentlich laxer als die Verpflichtungen, die von den kleineren Konkurrenten eingefordert werden. Diese müssten nämlich notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen über ihre Ausbauvorhaben abgeben, um sich das Nahbereichs-Vectoring zu sichern, während sich die Telekom auf eine schlichte Absichtserklärung beschränkt. Dabei werde der Telekom außerdem noch zu große zeitliche Spielräume für den flächendeckenden Ausbau eingeräumt. Um die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung nicht zu gefährden, müssten diese erheblich eingeschränkt werden.
Bundesregierung soll sich von Telekom-Anteilen trennen
Ganz grundsätzlich kritisiert das Gremium in seinem Papier die Verflechtung von Telekom und Bund. Dadurch, dass der Staat rund 32 Prozent der Anteile an der Telekom hält, entstehe ein deutlicher Interessenskonflikt. Der Verkauf der Unternehmensanteile sei daher "ordnungspolitisch dringend geboten". Für die so generierten Mittel sieht die Monopolkommission eine naheliegende Verwendungsmöglichkeit - sie könnten direkt in die Förderung des Breitbandausbaus fließen.
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