Vectoring-Streit: EU-Kommission will Telekom-Deal nicht einfach durchwinken

Von wegen reine Formsache: Die Bundesnetzagentur will der Telekom das nahezu exklusive Recht am Vectoring-Einsatz im Nahbereich zusprechen, doch die EU-Kommission hegt ernsthafte Bedenken gegen den umstrittenen Regulierungsplan.
Dass der finale Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) keinen Schlussstrich unter dem seit über einem Jahr tobenden Vectoring-Streit darstellen würde, hatte sich bereits abgezeichnet (Hintergrund unter Vectoring-Streit: Bundesnetzagentur hat Entscheidung gefällt). Nach der nationalen Konsultation wanderte der fertige Entwurf zunächst zur Begutachtung nach Brüssel.
Statt das Papier einfach durchzuwinken, ist die EU-Kommission hart auf die Bremse getreten: Aufgrund erheblicher wettbewerbsrechtlicher Bedenken hat die Kommission ein sogenanntes "Phase-II-Verfahren" eingeleitet. Nun hat sie bis zu drei Monate Zeit, das Regulierungsvorhaben eingehend zu überprüfen. Zwar verfügt die Kommission über kein direktes Vetorecht in der Sache, trotzdem dürfte es für den Vectoring-Deal in seiner jetzigen Form eng werden.
Empfindliche Einschränkungen für Wettbewerb und Konsumenten befürchtet
Die Vorbehalte, welche die EU-Kommission in ihrer aktuellen Stellungnahme aufführt, sind aus der hiesigen Diskussion bekannt. Dabei erkennt die Kommission zunächst einmal an, dass durch die von der BNetzA vorgesehene Vereinbarung rund 6 Million Haushalte von schnelleren Breitband-Geschwindigkeiten proftieren könnten und etwa 1,3 Millionen deutsche Haushalte erstmals Zugang zu Bandbreiten von über 50 Mbit/s bekämen.
Auf der anderen Seite berge der Vorschlag aber auch die ernsthafte Gefahr einer unzulässigen Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit alternativer Anbieter. Die von der BNetzA vorgesehenen Vorleistungsprodukte genügten nach Auffassung der EU-Kommission nämlich nicht, den freien Wettbewerb sicherzustellen. Da sie den Telekom-Mitbewerbern nicht den nötigen Spielraum bieten, konkurrenzfähige eigene Angebote zu erstellen, würde letztlich auch die Wahlmöglichkeit der Konsumenten beschnitten.
Auf ein Wort mit Günther Oettinger
Die BNetzA wird sich also wohl auf Nachbesserungen einstellen müssen - wie die EU-Kommission mehrfach anmerkt, seien die vorgesehenen alternativen Zugangslösungen zumindest "noch" nicht ausreichend. Unter dem Vorsitz des EU-Kommissars für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, will die EU-Kommission den Vorschlag nun zunächst eingehend mit der BNetzA diskutieren. In enger Zusammenarbeit mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) will sich die EU-Kommission um alternative Lösungen bemühen und wettbewerbsrechtlich kritische Elemente aus dem Regulierungsentwurf tilgen.
Am Ende des Prüfzeitraums hat die EU-Kommission grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder sie hebt ihre Vorbehalte auf oder sie erlässt eine Regulierungs-Empfehlung, verbunden mit der Aufforderung an die Bundesnetzagentur, ihren Vorschlag zu ändern oder zurückzuziehen. Eine solche "Empfehlung nach Artikel 7a" ist zwar letztlich nicht bindend, der Kommission steht aber offen, rechtliche Schritte gegen nationale Regulierungsbehörden einzuleiten, falls diese es ohne eingehende Begründung versäumen, den Kommissions-Empfehlungen nachzukommen.
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