VDSL Vectoring-Streit: Telekom erhält Zuschlag von der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsentwurf zum umstrittenen Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom veröffentlicht. Demnach soll die Telekom tatsächlich den Zuschlag für das Vectoring im Nahbereich erhalten - wenn auch mit einigen Ausnahmen und etlichen Auflagen.
Mit ihrem Vorstoß zum Vectoring-Ausbau hat die Telekom den Rest der Branche gehörig gegen sich aufgebracht: Gegen eine feste Ausbauzusage wollte sie sich das exklusive Recht am Einsatz der Vectoring Technologie im Nahbereich sämtlicher rund 8.000 Hauptverteiler der Republik sichern. Die Konkurrenz wäre in diesen Gebieten dann wieder gänzlich auf Vorleistungsprodukte der Telekom angewiesen und witterte den Versuch einer Re-Monopolisierung. Jetzt hat die Bundesnetzagentur ihren Entscheidungsentwurf zum entsprechenden Antrag des Marktführers veröffentlicht und versucht darin den Spagat zwischen der Absicherung von Ausbauzielen und des fairen Wettbewerbs.
Neue Vorleistungsprodukte sollen Wettbewerb sichern
Wo die Telekom das Nahbereichs-Vectoring einsetzt, kann sie den Konkurrenten den direkten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), also der kupferbasierten "Letzten Meile" vor den Haushalten, künftig verweigern - denn aus technischen Gründen ist der Zugriff auf den "blanken Draht" dann nicht mehr möglich. Als Ausgleich wird sie dazu verpflichtet, den Wettbewerbern hier ein "lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt" (VULA) anzubieten. Dies muss nach dem Willen der Bundesnetzagentur der entbündelten TAL "sehr nahe kommen", zudem sollen die dafür erhobenen Entgelte der gleichen Genehmigungspflicht durch die Behörde unterliegen.
Durch die VULA-Vorleistungsprodukte bleibe für die Wettbewerber aus Sicht der Bundesnetzagentur weiterhin "ein Sprungbrett für den eigenen Breitbandausbau" erhalten. Darüber hinaus würden sie nicht daran gehindert, den Nahbereich direkt mit Glasfaserleitungen zu erschließen - was zwar grundsätzlich richtig ist, wobei viele Marktteilnehmer bereits im Vorfeld die Wirtschaftlichkeit eines solchen "doppelten" Ausbaus in Frage gestellt haben.
Alle Nahbereiche sind von der Telekom besetzt... alle Nahbereiche?
Was das Ausbau-Angebot der Deutschen Telekom gerade für die Politik ausgesprochen attraktiv macht, ist die einhergehende Selbstverpflichtung zum Vectoring-Einsatz in sämtlichen Hauptverteilern - insgesamt soll so für rund 5,9 Millionen zusätzliche Haushalte VDSL Vectoring mit bis zu 100 MBit/s verfügbar werden. Dies betrifft zwar vor allem Haushalte in Ballungsgebieten, würde aber dennoch einen großen Schritt in Richtung der von der Bundesregierung angestrebten Versorgung aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 bedeuten.
Um den Telekom-Antrag zu kontern, haben aber bereits mehrere Provider ihrerseits angeboten, das Nahbereichs-Vectoring in ihrem kompletten Einzugsgebiet umzusetzen (siehe auch Netzausbau: EWE kontert Vectoring-Antrag der Telekom mit eigenem Angebot). Ihnen kommt die Bundesnetzagentur zumindest teilweise entgegen und hat die Exklusivität des Telekom Vectoring Deals stellenweise aufgeweicht: Falls ein Wettbewerber sich in einer Region bislang "in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern" und "damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat", so soll er diese selbst per Vectoring erschließen dürfen. Entsprechende verpflichtende Ausbauzusagen will die Behörde bis Ende Mai 2016 entgegennehmen.
Außerhalb des Nahbereichs sollen die bisherigen Regeln für den Vectoring-Einsatz grundsätzlich beibehalten werden. In diesen Gebieten, die rund 85 Prozent der deutschen Haushalte ausmachen, wird damit auch weiterhin das "Windhundprinzip" gelten, nach dem alle Netzbetreiber einzelne Kabelverzweiger gegen Ausbauzusagen für sich reklamieren können.
Noch ist nichts in Stein gemeißelt: So geht es jetzt weiter
Der vorliegende Entscheidungsentwurf (einsehbar unter www.bundesnetzagentur.de/BK3-15-004 ) ist natürlich noch keineswegs bindend. Im Rahmen der nun folgenden nationalen Konsultation nimmt die Bundesnetzagentur bis zum 18. Januar 2016 schriftliche Stellungnahmen zu ihrem Entwurf entgegen, wobei am 10. Dezember zusätzlich eine öffentliche mündliche Anhörung in Bonn zum Thema stattfinden wird. Der finale Regulierungsvorschlag der Bundesnetzagentur - ob nun mit oder ohne substantielle Änderungen - wird schließlich auch noch die EU-Kommission passieren müssen.
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