VDSL Vectoring: Ausbau-Liste wird Ende Juli eröffnet

Die VDSL Vectoring Technik steht schon länger in den Startlöchern, vor der Einführung des neuen Verfahrens müssen die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen allerdings erst noch abschließend durch die Bundesnetzagentur geklärt werden. Dieser Prozess steht nun offenbar kurz vor dem Abschluss: Die Regulierer haben inzwischen einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, der auch schon vorläufig in Kraft treten kann. Die Anmeldung entsprechender Ausbau-Vorhaben durch die Breitband-Anbieter soll Ende Juli starten.
VDSL Vectoring sorgt für zweiten Wind auf der Letzten Meile
Von der Einführung der VDSL Vectoring Technik versprechen sich die DSL Anbieter eine ganze Menge: Durch das neue Verfahren lässt sich die bisherige Maximal-Geschwindigkeit von VDSL Anschlüssen nämlich auf 100 Mbit/s verdoppeln - womit das klassische Kupferkabel wieder zu den aktuellen Highspeed-Anschlüssen der Kabel Internet Betreiber aufschließen kann.
Die sogenannte Letzte Meile, die kupferbasierte Teilstrecke zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hausanschluss, ist bislang der große Flaschenhals der sonst auf Glasfaser basierenden VDSL Architektur. Durch das VDSL Vectoring können in Zukunft Störsignale auf der Letzten Meile reduziert und so die Datenrate und die Reichweite der VDSL Verbindungen deutlich erhöht werden.
Devise: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Die technische Umsetzung des Vectoring erfordert es allerdings, dass ein einzelner Betreiber die Kontrolle über den jeweiligen Kabelverzweiger übernimmt. Die Bundesnetzagentur sieht hier das sogenannte "Windhund-Prinzip" vor - der erste Anbieter, der verbindlich ankündigt, einen Verzweiger für die neue Technik aufzurüsten, erhält den Zuschlag. Im Gegenzug muss er den Wettbewerbern gegen Gebühr Vorleistungsprodukte für die Schaltung eigener Anschlüsse anbieten.
Am 30. Juli soll nun die große Vectoring-Liste eröffnet werden, über die sich Anbieter die grauen Kästen reservieren können. Wer sich das Vorrecht auf einen Kabelverzweiger sichert, hat in Folge ein Jahr Zeit für die Umrüstung. Missbräuchliche Anmeldungen oder Überziehungen des Ausbau-Zeitraums werden mit Vertragsstrafen belegt. Für die Vermietung von Kapazitäten hat die Bundesnetzagentur wiederum entsprechende Musterverträge bereitgestellt, in denen verpflichtende Standardangebote festgelegt sind.
Telekom-Konkurrenz ist vorsichtig optimistisch
Der Branchenverband BREKO, in dem der Großteil der Festnetz-Konkurrenten des Marktführers Deutsche Telekom organisiert ist, hat am Donnerstag mit einer Stellungnahme auf den Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur reagiert. Grundsätzlich begrüßen die Wettbewerber darin deren Arbeit. Zwar müssten sich die vorgesehenen Regelungen erst noch in der Praxis bewähren, allerdings sei man derzeit zumindest "vorsichtig optimistisch" was den Erfolg des VDSL Vectorings angeht.
Natürlich verbleiben auf der anderen Seite einige Kritikpunkte. Viele davon sind dem Umstand geschuldet, dass die Vectoring-Liste nicht etwa von der Regulierungsbehörde, sondern stattdessen von der Telekom geführt wird. Diese muss ihre eigenen Eintragungen vor dem Start bei der Bundesnetzagentur hinterlegen, um nachträgliche Anpassungen identifizieren zu können. Aber auch für die Zeit danach fordert der Verband ein, dass die Führung der Liste "engmaschig kontrolliert" wird.
Weiterhin erscheint dem BREKO die Höhe der Vertragsstrafe für den Nichtausbau eines reservierten Kabelverzweigers zu gering. Diese wurde auf Druck des Verbands zwar nochmals leicht erhöht, beträgt jedoch immer noch lediglich 1.000 Euro. Das sei zu wenig, um Missbrauch - aus Sicht des BREKO natürlich vor allem seitens der Telekom - effektiv vorzubeugen.
Verbesserungsbedarf sehen die Mitglieder auch bei der Gestaltung alternativer Produkte, welche die Telekom anbieten muss, wenn sie einen Zugang nachträglich kündigt - dies ist beispielsweise möglich, wenn vor Ort noch eine zweite Netzinfrastruktur vorhanden ist. Tatsächlich könnten die BREKO-Forderungen, so die Hoffnung des Verbands, gerade in diesem Punkt noch in die finalen Regelungen einfließen. Denn vor der endgültigen Verabschiedung muss der aktuelle Entwurf noch der EU-Kommission zur Konsultation vorgelegt werden.
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