Urteil gegen horrende Kosten bei Rufnummernmitnahme

DSLWEB News | , 14:11 Uhr | Corinna Schuetten

Viele Festnetzanbieter stellen dem Kunden zu einem neuen Telefonanschluss kostenlos mehrere Rufnummern zur Verfügung. Was wie ein komfortabler Service wirkt, wurde für einen Nutzer jüngst zum finanziellen Fiasko. Dieser wollte mit seinen 10 Rufnummern zum Berliner Telekommunikationsanbieter Easybell wechseln. Sein alter Provider verlangte für die Portierung allerdings 29,99 Euro - pro Rufnummer. Easybell reichte daraufhin Klage beim Landgericht Köln ein. Dieses strafte nun in seinem Urteil die Forderung des alten Anbieters ab.

Hohe Kosten ungerechtfertigt
299,90 Euro betrug die Summe, die der betroffene Kunde an seinen alten Provider entrichten sollte. Dabei handelt es sich nach Medienangaben um die Telekom Tochter Congstar. Der Kunde verzichtete daraufhin auf einen Teil der Nummern, während sein neuer Anbieter Easybell den Fall zum Anlass nahm, um juristisch gegen den Konkurrenten vorzugehen. Der Anwalt des Unternehmens begründete die Klage wie folgt: "Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur einmal fällig wird." Dem hat das Landgericht Köln nun zugestimmt und in seinem Urteil (31 O 193/13) dem beklagten Anbieter bei Wiederholung mit einer Geldbuße von 250.000 Euro gedroht.

Anbieter nutzen fehlende Gesetzgebung
Das Urteil des Landgerichts ist zwar richtungsweisend und stärkt das Recht des Verbrauchers, dennoch wäre die Festlegung einer gesetzlichen Kostenobergrenze die nachhaltigere Lösung. Eine solche existiert bereits im Mobilfunkbereich (30,72 Euro), jedoch nicht für die Portierung von Festnetzrufnummern. Zwar berechnen Festnetzanbieter in der Regel bei der Portierung mehrerer Nummern nur für die erste den vollen Preis und für alle weiteren eine geringere Gebühr, allerdings ist dies, wie der aktuelle Fall zeigt, eine reine Kulanzmaßnahme. Der Kunde ist hier demnach klar im Nachteil und hat wenig Handhabe gegen willkürliche Überteuerung.



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