Urteil: DSL Umzug hat keinen Einfluss auf Vertrag
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde im Mai 2012 geändert und dadurch die Stellung der Verbraucher, beispielsweise beim Umzug mit dem Internetanschluss gestärkt. So muss ein DSL Anbieter - sofern technisch möglich - am neuen Wohnort das bislang genutzte DSL Komplettpaket zu denselben vertraglich geregelten Konditionen wie am alten Wohnort zur Verfügung stellen. Das Amtsgericht Kehl hat nun in einem Urteil (Az. 5 C 441/12) festgestellt, dass diese Regelung auch für ältere Vertragsverhältnisse gilt.
Telekom Call & Surf Comfort 2 nicht mehr im Angebot
Im jetzt vor dem Amtsgericht Kehl verhandelten Fall hatte ein Telekom Kunde im Jahr 2007 einen DSL Vertrag mit dem Tarif Call & Surf Comfort 2 abgeschlossen. Nach einem Umzug wollte der Kunde die vertraglich zugesicherten Leistungen am neuen Wohnort weiter nutzen, jedoch weigerte sich die Telekom, das Call & Surf Comfort 2 DSL Komplettpaket zur Verfügung zu stellen, da dieses mittlerweile aus dem Programm genommen und durch ein Nachfolge-Paket abgelöst wurde. Dem Kunden wurde jedoch angeboten, sich für einen aktuell erhältlichen DSL Tarif zu entscheiden. Damit war der Telekom Kunde nicht einverstanden und wechselte schließlich zu einem anderen Internetprovider.
Amtsgericht Kehl stärkt Verbraucherrechte
Schlussendlich wurde der Streit nun vor Gericht beigelegt und das Amtsgericht Kehl hat zu Gunsten des ehemaligen Telekom Kunden entschieden. Dem Urteil zufolge muss der Internetprovider - sofern vertraglich nichts anderes geregelt wurde - auch nach dem Umzug den DSL Anschluss mit den bislang geltenden Preisen und Leistungen zur Verfügung stellen. Daran ändert auch der Sachverhalt nichts, dass der Vertrag vor dem Inkrafttreten der TKG Novelle geschlossen wurde.
Dies gilt freilich aber nur dann, wenn der DSL Anbieter am neuen Wohnort technisch einen Internetzugang zur Verfügung stellen kann. Da dies hier der Fall war, hätte die Telekom den Anschluss am neuen Wohnort schalten müssen. Sofern der Kunde also nach einem Umzug die bisherigen Leistungen und Konditionen verlangt, sind diese vom Internetprovider auch nach der Adressänderung zur Verfügung zu stellen - und das unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Mit neuer Mindestvertragslaufzeit entfällt Umzugs-Gebühr
In der Praxis bieten allerdings viele Internetprovider am neuen Wohnort aktuellere Vertragskonditionen an, die sich für den Verbraucher lohnen können. Denn in diesem Fall beginnt zwar meist eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, dafür verzichten die DSL Anbieter aber in der Regel auch auf die Service-Pauschale, die ansonsten für den Umzug des Internetanschlusses anfallen würde.
Weitere Informationen zum Thema sind nachzulesen im DSLWEB Special zum Thema DSL Umzug.
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