Urteil: 25 Datenschutzklauseln von Google ungültig
Erster Etappensieg: Vor dem Landgericht Berlin haben deutsche Verbraucherschützer ein Urteil gegen den Internet-Konzern Google erwirken können. Demnach sind 25 Vertragsklauseln in dessen Datenschutzbestimmungen rechtswidrig, da sie zu unbestimmt sind oder die Rechte des Verbrauchers unzulässig einschränken. Google hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Da die Datenschutzbestimmungen nicht unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, könnte das Unternehmen tatsächlich Erfolg haben.
Gegen unbefugte Datennutzung und Fremdeinfluss
Der Bundesverband Verbraucherschutz hatte die Klage gegen Google damit begründet, dass Nutzer weitestgehend im Unklaren darüber gelassen würden, wofür genau sie ihr Einverständnis geben und ihnen zudem keine aktive Einwilligung zugestanden würde. Strittig waren insgesamt 25 Vertragsklauseln, die nun vom Landgericht Berlin für ungültig erklärt wurden.
Dreizehn der Klauseln betreffen direkt den Datenschutz. So behält sich Google unter anderem das Recht vor, "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen“. Die restlichen zwölf Klauseln beziehen sich auf die Nutzungsbestimmungen und räumen Google beispielsweise das Recht ein, Anwendungen von Geräten zu entfernen und Funktionen zu sperren. Darüber hinaus steht es Google aufgrund einer weiteren Klausel frei, geltende Bestimmungen ohne Einverständnis durch den Nutzer zu ändern.
Ungeklärte Rechtslage könnte Google zugutekommen
Google hat sich durch einen Unternehmenssprecher bereits bezüglich des Urteils zu Wort gemeldet und erklärt, dass man davon überzeugt sei, dass die Datenschutzerklärung sowie die Nutzungsbedingungen im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen seien. Daher werde der Konzern in die nächste Instanz gehen und das Urteil anfechten.
Tatsächlich könnte es zur Revision des Richterspruchs kommen, denn wie Google zu Recht anführt, fallen Datenschutzbestimmungen nicht generell unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens. Das Berliner Landgericht hatte dies allerdings so bewertet. Daher fordert nun auch der Bundesverband der Verbraucherschützer, dass die neue Bundesregierung schnellstmöglich eine entsprechende Regelung schafft, sodass "Verbraucherschützer ohne Hürden auch gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können".
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