Recht auf Mindestbandbreite
Unterversorgung mit schnellem Internet: Bundesnetzagentur schreitet ein
Einige Gemeinden in Niedersachen sind mit Telekommunikationsdiensten unterversorgt. Das stellt die Bundesnetzagentur erstmals förmlich fest. Da gesetzlich jeder das Recht auf eine Internet-Mindestversorgung hat, soll nun in den betroffenen Haushalten schnellstmöglich die Mindestbandbreite bereit gestellt werden.

Bundesnetzagentur stellt fest: Mangelnde Internet-Versorgung in Teilen Niedersachens
Nach dem Recht auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur für einige Haushalte in Niedersachen eine Unterversorgung festgestellt und schreitet nun ein. Betroffen sind Haushalte der Gemeinden Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr. Demnach ist die gesetzliche Mindestvorgabe an Versorgung mit einem Telefon- und Internetanschluss in den genannten Regionen nicht gegeben. Das nun eingeleitete Verfahren soll in diesen Gebieten schnellstmöglich für eine Mindestbandbreite sorgen.
Recht auf schnelles Internet: 10 Mbit/s Mindestbandbreite
Nach dem neuen Telekommunikationsmodernisierunsgesetz (TKMoG 2021) hat jeder das Recht auf einen Internetzugang, der sowohl die soziale als auch wirtschaftliche Teilhabe an der Gesellschaft sicherstellt. Dazu hat die Bundesnetzagentur eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload festgelegt. Zwar bieten Internetanbieter inzwischen Internetanschlüsse mit Gigabit-Surfspeed an, die Praxis sieht aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten vor Ort jedoch anders aus. Mit dem DSLWEB Speedtest bekommen Verbraucher einen Eindruck davon, wie der Surfspeed an ihrem Internetanschluss tatsächlich aussieht.
Umsetzung zur Mindestversorgung mit Internet dauert
In der Praxis könnte die Umsetzung von "schnellstmöglich" in den niedersächsischen Haushalten allerdings dauern. Denn zunächst haben die Telekommunikationsanbieter die Möglichkeit, sich innerhalb eines Monats selbst gegenüber der Bundesnetzagentur zur Behebung der Unterversorgung zu verpflichten. Sollte ein Angebot ausbleiben, liegt der nächste Schritt bei der Bundesnetzagentur. Diese verpflichtet innerhalb von vier Monaten einen oder mehrere Anbieter dazu, die Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss sowie den entsprechenden Diensten auszustatten.
Bis zu weitere 3 Monate hat der verpflichtete Telekommunikationsdienstleister Zeit, zunächst einmal die Voraussetzungen für eine Anbindung zu schaffen, um dann innerhalb weiterer 3 Monate das sogenannte Mindestangebot umzusetzen. Haushalte könnten in Summe knapp ein Jahr in der Warteschleife hängen, bis sie auf einen Internetanschluss mit der vorgeschriebenen Mindestbandbreite zugreifen können. Allerdings ist die Umsetzung auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig, beispielsweise ob zusätzliche Baumaßnahmen möglich sind.
Durch das erste förmliche Einschreiten der Bundesnetzagentur ist der Anfang hin zu einer Internetversorgung für jedermann gemacht. Sicherlich werden weitere Prüfungen folgen, damit insbesondere abgelegenerere Regionen in Zeiten von Glasfaserausbau und Gigabit-Internet nicht auf der Strecke bleiben.
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