Neue Transparenzverordnung: Das müssen Internetanbieter jetzt offenlegen

DSLWEB News | , 17:44 Uhr | Ingo Hassa

Zentrale Bundesnetzagentur
Neue Transparenzverordnung: Das müssen Internetanbieter jetzt offenlegen 4.5 / 5 4 (4)

Zum Monatsanfang ist die bereits 2016 beschlossene Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur in Kraft getreten. Provider müssen die wichtigsten Produkt- und Vertragsinformationen jetzt in einem Infoblatt zusammenstellen.

Ob es jetzt ein großer Wurf war, darüber wird sich streiten lassen, doch ein Schritt in die richtige Richtung ist sie allemal, die neue Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Sie verpflichtet Telefon- und Internetanbieter dazu, Kunden bereits vor Vertragsabschluss mit einem sogenannten Produktinformationsblatt zu versorgen. Auf diesem sollen die wichtigsten Angaben zum Angebot gesammelt präsentiert werden - darunter auch solche, die sonst vielleicht gerne in Fußnoten vergraben worden sind. Dabei sind übrigens sogar Mindestschriftgrößen festgelegt - Kleingedrucktes gilt nicht.

Zunächst werden auf dem Infoblatt einmal die grundsätzlichen Leistungen zusammengefasst - also ob im Festnetzangebot Internet, Telefonie und TV enthalten sind. Dazu kommt eine Aufschlüsselung der Preise für das Komplettprodukt inklusive der möglichen Hardwarevarianten. Für Einzelheiten wiederum kann an dieser Stelle auf Leistungsbeschreibungen, Preislisten und AGBs verwiesen werden.

Ebenfalls prominent präsentiert werden müssen die grundlegenden Angaben zur Vertragslaufzeit und zur für den Tarif geltenden Kündigungsfrist. Passend zu möglichen Vertragsfragen und -streitigkeiten gehören auch der Unternehmensname sowie eine ladungsfähige Anschrift aufs Dokument.

Am meisten Aufmerksamkeit dürften aber die Angaben zum Internetanschluss auf sich ziehen. So müssen auf dem Produktinformationsblatt nicht nur die altbekannten "bis zu"-Werte, also die theoretische Maximalgeschwindigkeit des Zugangs, sowie die Minimalgeschwindigkeit aufgeführt werden, sondern auch ein neuer Richtwert, der die bei der Anschlussart "normalerweise zur Verfügung stehende" Bandbreite beschreibt.

Beispiel: Auf der Grafik unten ist ein Auszug aus einem der Produktinformationsblätter von Vodafone zu sehen. Hier wird eine Variante des Kompletttarifs Red Internet DSL 16 beschrieben, bei der aufgrund der technischen Gegebenheiten vor Ort eigentlich ein DSL 6000 Anschluss geschaltet wird. Dementsprechend liegt die maximale Download-Geschwindigkeit auch bei 6 statt 16 MBit/s, bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Bandbreite legt sich Vodafone hier auf 4,5 Mbit/s fest.

Auszug Produktinformationsblatt Vodafone



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