Telekom bringt neues Hotspot Paket für Städte und Kommunen an den Start
Öffentliche WLAN Hotspots sind in Deutschland noch vergleichsweise rar gesät. Mit einem neuen Hotspot-Angebot für Städte und Kommunen will die Deutsche Telekom nun einen weiteren Beitrag leisten, dies zu ändern.
Für Städte, attestiert die Telekom, sind kostenfreie öffentliche Internetzugänge ein wichtiger Standort- und Touristikfaktor. Nur sind entsprechende Angebot hierzulande nie so richtig in Gang gekommen, international hat Deutschland hier immer noch beträchtlichen Nachholbedarf. Bei so viel Not möchte die Telekom natürlich aushelfen. Und vielleicht ein bisschen mitverdienen.
Die neue Telekom Produktpalette Public WLAN 4.0 ist speziell auf Kunden der öffentlichen Hand zugeschnitten. Neben öffentlichen Plätzen und Behörden führt die Telekom dabei unter anderem auch Flüchtlingsunterkünfte als mögliche Einsatzgebiete für die neuen Hotspot-Produkte an. Der Anbieter stellt sowohl den Zugang als auch die benötigte Hardware-Ausstattung bereit, wofür einmalige Kosten für Installation und Hardware sowie eine monatliche Servicegebühr anfallen.
Die Höhe der Kosten hängen letztlich vom Umfang des jeweiligen Projekts ab, eine Kontaktmöglichkeit für eine eingehende Beratung stellt die Telekom unter www.t-systems.de/public-wlan bereit. Als kostengünstiges Beispiel führt das Unternehmen die WLAN Ausstattung eines Rathauses mit vier Zugangsgeräten auf, die jedem Besucher täglich eine kostenfreie Surfstunde ermöglicht. Die Einmalkosten würden sich hier auf 293 Euro belaufen, die monatliche Gebühr auf 39 Euro. Ein zeitlich unbegrenzter Zugang für jeden Bürger wäre alternativ für 99 €/Monat zu haben. Als weitere kostenpflichtige Anpassungen sind unter anderem eine individuell gestaltete Startseite oder ein Jugenschutzfilter denkbar.
Hintergrund: Gute Gründe für den Miet-Hotspot
Ein wesentlicher Grund für die deutsche Hotspot-Misere ist das Prinzip der Störerhaftung, nachdem Hotspot-Betreiber noch immer sehr leicht für Rechtsbrüche der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Zwar soll eine kürzlich beschlossene Änderung des Telemediengesetzes hier Abhilfe schaffen, ob durch sie wirklich die entscheidende Rechtssicherheit schaffen kann, wird jedoch von vielen Experten in Zweifel gezogen (siehe auch Jetzt geht es der Störerhaftung an den Kragen).
Ein einfacher Weg, mögliche Haftungsrisiken zu umgehen, ist der Rückgriff auf spezielle vorgefertigte WLAN Angebote eines Netzbetreibers. Der große Vorteil: Da die Internet-Zugangsanbieter generell von der Störerhaftung ausgeschlossen sind, übernimmt hier einfach der Provider die Rolle des Hotspot-Betreibers.
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