Bundesnetzagentur gibt bekannt
Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle DSL mit positiver Bilanz
Seit Jahren vermitteln die Schlichtungsstellen Post sowie Telekommunikation der Bundesnetzagentur bei Streitfällen zwischen Kunden und Unternehmen. Mit der Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte am 1. Februar 2024 kann nun auf ein erfolgreiches Jahr zurückgeblickt werden.

Mehr als die Hälfte aller Schlichtungsverfahren erfolgreich
Haben Verbraucher Streitigkeiten mit ihrem Provider, können sie Unterstützung bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur einholen. Laut dem kürzlich erschienenen Tätigkeitsbericht meldeten sich dort im vergangenen Jahr über 3.000 Kunden mit ihren Anliegen. Infolgedessen kam es in mehr als 2.000 Fällen zu einer Antragsstellung für ein Schlichtungsverfahren. In insgesamt 1.013 Fällen konnte die Schlichtungsstelle mit einem individuell passenden Lösungsvorschlag eine Einigung erwirken, woraus sich bei den beendeten Verfahren eine Einigungsquote von rund 50 Prozent ergibt. Wegen Unzulässigkeit mussten dem Bericht zufolge knapp 300 Anträge von der Schlichtungsstelle abgelehnt werden. In 665 Fällen verweigerte das betroffene Telekommunikationsunternehmen eine Beteiligung am Verfahren. Darüber hinaus wurde der Antrag vom Antragsteller in weiteren 291 Fällen wieder zurückgezogen.
Mehr als ein Drittel der Anliegen bezog sich auf den Inhalt sowie die Umsetzung von Verträgen (39 Prozent). Die häufigsten weiteren Streitthemen bildeten Störungen (20 Prozent), Rechnungsbeanstandungen (13 Prozent) sowie verminderte Datenübertragungsraten (8 Prozent).
Über die Schlichtungsstelle Telekommunikation
Die Schlichtungsstelle DSL unterstützt Endverbraucher bei der Lösung von Streitigkeiten mit Telekommunikationsunternehmen. Seit fast 25 Jahren steht diese Verbrauchern als neutrale Vermittlungsinstanz zur Verfügung. Ziel dieses Hilfsangebots stellt eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung dar. Das Formular zur Antragstellung können sich Interessierte auf der Website der Bundesnetzagentur herunterladen. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig, auf den Verbraucher kommen dabei keine Kosten zu.
Nach schriftlicher Antragsstellung des Kunden wird diese von der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zunächst geprüft. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, übermittelt die Schlichtungsstelle den Antrag an den betroffenen Provider. Nimmt der Telekommunikationsanbieter das Verfahren an, wird dieser ebenfalls darum gebeten, Stellung zum geschilderten Sachverhalt zu beziehen. Liegen die Stellungnamen beider Parteien vor, hat der Kunde drei Wochen Zeit, um auf die Darstellung seines Gegenübers zu reagieren. Im Anschluss wird dem Antragsgegner ebenfalls ein Zeitraum von drei Wochen eingeräumt, um auf die Position der Gegenseite einzugehen. Auf Grundlage der beiden Schilderungen wird dann ein Schlichtungsvorschlag entwickelt, welcher den beiden Parteien zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt wird. Kommt es zu einer Einigung, gilt der Streitfall als beendet.
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