Routerzwang: Wirtschaftsministerium sichert freie Wahl zu

Streitthema Routerzwang: Ab 2015 soll endgültig gesetzlich zugesichert werden, dass Verbraucher ihren Internet-Router frei wählen können. Bislang ist es den DSL und Kabel Internet Providern möglich, ihren Kunden die Verwendung bestimmter Modelle vorzuschreiben. Bevor es soweit ist, gibt es aber offenbar Streit zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschafts-ministerium. Erstere hatte einen entsprechenden Passus im Regelungsentwurf, der die freie Routerwahl regelt, kürzlich geändert. Das Wirtschaftsministerium gibt nun Kontra.
Entwurf der Bundesnetzagentur impliziert Routerzwang
Der Befreiung vom Routerzwang galt schon seit einiger Zeit als beschlossen, umso überraschender las sich diese Woche die Meldung, dass die Bundesnetzagentur nun eine gegensätzliche Linie vertrat. Stein des Anstoßes ist ein Textabschnitt in der sogenannten Transparenzverordnung, die 2015 inkraft treten soll.
In einer frühen Textfassung wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter auf die "Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" hinweisen muss. Mit anderen Worten: Der Verbraucher muss nicht den vom Provider vertriebenen (WLAN-)-Router verwenden, sondern kann auch auf andere auf dem Markt erhältliche Geräte zurückgreifen. In der neuen Fassung der Transparenzverordnung fehlt nun genau dieser Abschnitt. Stattdessen solle der Anbieter angeben, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". Damit bliebe der Routerzwang de facto bestehen.
Bundeswirtschaftsministerium will freie Routerwahl
Wie die Wirtschaftswoche heute berichtet, dürfte diese Änderung dem Bundeswirtschaftsministerium sauer aufgestoßen sein. Eine Sprecherin garantierte auf Nachfrage, man werde genau prüfen "inwieweit die vorgesehene Verordnungsregelung [...] missverständlich ist". Die Parlamentarische Staatssekretärin Brigritte Zypries unterstrich zudem, dass das Ziel eine freie Routerwahl sei. Der eigentlich "finale" Entwurf der Verordnung dürfte damit wieder überarbeitet werden...
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