Neue Mindestbandbreite beschlossen
Schnelles Internet: Internetzugang muss künftig mindestens 15 Mbit/s liefern
Der Digitalausschuss des Bundestages hat einer Erhöhung der geltenden Mindestbandbreite zugestimmt. Künftig haben Haushalte ein Recht auf schnelles Internet mit mindestens 15 Mbit/s im Down- und 5 Mbit/s im Upload. Die Änderung soll Ende 2024 oder Anfang 2025 inkraft treten.

Mindestens 15 Mbit/s im Download
Das Telekommunikationsgesetz garantiert Haushalten ein Recht auf schnelles Internet. Bislang hält das Gesetz eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload für ausreichend. Diese Werte aus der TKG-Novelle von 2022 werden nun angehoben.
Bereits im Juli hatten Bundesnetzagentur und der Digitalausschuss neue Mindestwerte vorgeschlagen (DSLWEB berichtete: Recht auf schnelles Internet: Untergrenze soll erhöht werden). Jetzt ist es amtlich: Nach einer Änderung der Verordnung durch die Bundesnetzagentur und der erneuten Zustimmung durch den Digitalausschuss sind die Vorschläge angenommen. Künftig gilt ein Recht auf eine Mindestbandbreite von 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload. Bringt der heimische Internetanschluss nachweislich und dauerhaft weniger Leistung, können Haushalte eine bessere Versorgung einklagen. Die Änderung solle noch Ende 2024 oder Anfang 2025 wirksam werden, kündigt Digital-Staatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) an.
Ein Versuch der Unionsfraktion eine noch höhere Mindestanforderung durchsetzen, ist dagegen gescheitert. Der Vorschlag wurde lediglich von der Linken unterstützt.
Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur
Wie schnell der eigene Internetanschluss ist, das können Verbraucher mit einem DSL Speedtest herausfinden, der Werte für Download, Upload und Ping ermittelt. Sollte der Internetzugang zu wenig Bandbreite liefern, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur möglich. Dies erfolgt über ein Kontaktformular auf der Internetseite der BNetzA. Die Behörde kann anschließend einen Internetanbieter zur Nachbesserung verpflichten.
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