Routerzwang: Gegner geben Stellungnahmen ab
Haben Internetanbieter das Recht, ihren Kunden die Verwendung von bestimmter Zugangs-Hardware vorzuschreiben? Rechtlich war dies nicht abschließend geklärt, weshalb die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung aus dem September zu einer Diskussion um diese Frage aufgerufen hat. Firmen und Verbände wurden dazu animiert, Stellungnahmen zu einem Fragenkatalog der Behörde einzureichen. Die Abgabefrist ist inzwischen abgelaufen - und es hat sich eine breite Front gegen den Routerzwang formiert.
Hardware-Hersteller und Chaos Computer Club schalten sich ein
Nicht alle DSL Anbieter rücken die nötigen Zugangsdaten heraus, mit denen sich fremde Hardware an einem von ihnen bereitgestellten DSL Anschluss einrichten lässt. Für den Provider hat dies einige Vorteile, unter anderem entlastet dies den technischen Service, wenn die Auswahl an möglichen Geräten gering gehalten wird. Ob sich der Routerzwang rechtfertigen lässt, hängt aber von einer entscheidenden Frage ab - nämlich davon, wie sich der sogenannte "Netzabschlusspunkt" definiert, bis zu dem die Befugnisse des Telekom-Dienstleisters reichen. In der klassischen Sichtweise wäre dies die TAE-Dose in der Wohnung, einige Anbieter plädieren jedoch dafür, dass auch die dort angeschlossene Box in einigen Fällen noch zu "ihrem" Teil des Netzes gezählt werden muss. Bestehen kann der Routerzwang nur, wenn der Zugangspunkt auch hinter der Anschlussdose liegen kann.
Hardware-Hersteller und Chaos Computer Club schalten sich ein
Im Rahmen dessen haben sich aber jetzt auch noch einmal die Gegner des Routerzwangs zu Wort gemeldet - und die sind breit und durchaus prominent aufgestellt. Offizielle Stellungnahmen kamen so unter anderem von einer Allianz aus 19 deutschen Hardware-Herstellern, dem Chaos Computer Club (CCC) und der Free Software Foundation Europe (FSFE). Die Fronten sind dabei klar gezogen: Alle drei lassen kein gutes Haar an den Argumenten der Befürworter.
Die offizielle Absegnung des Routerzwangs, so der CCC, wäre demnach ein Rückfall auf den rechtlichen Stand der Achtziger Jahre - als vor der Liberalisierung des Kommunikationsmarktes nur die Endgeräte der Deutschen Bundespost zugelassen waren. Seit Aufhebung des Monopols, urteilt auch der Herstellerverband, gelte aber eine "klare Trennung" zwischen TK-Netz und den Endgeräten der Anwender. Schon logisch erschließe sich dieses Modell kaum; würde der Netzabschlusspunkt nämlich eine von der Bundesnetzagentur nicht näher ausdefinierte, vom Provider gestellte "Box", dann müssten folglich plötzlich alle angeschlossenen Geräte als "TK-Endgeräte" angesehen werden- egal ob zusätzlicher Router, Fernseher oder Kühlschrank.
Die naheligende Trennung zwischen Anbieternetz und Heimnetzwerk aufzuweichen wäre gleichzeitig in vielerlei Hinsicht problematisch. Datenschutzrechtlich sei zum Beispiel die Tatsache bedenklich, dass der Provider so näheren Einblick in das Heimnetz des Nutzers bekommen könnte, theoretisch bis hin zu den Inhalten von an der Anbieter-Box angeschlossenen USB-Speichern.
Außerdem könnten etwa WLAN-Sicherheitslücken noch gefährlicher werden, wenn wesentlich mehr Nutzer die gleichen Geräte verwenden würden. Dazu kommt, dass die Anwender bis zum Firmware-Update durch den Anbieter in einem solchen Fall schlicht "hilflos" wären.
Schwerer Stand für Pro-Argumente
Wenig verwunderlich, dass gerade die Hersteller-Allianz eine Einschränkung des freien Wettbewerbs befürchtet - ihr Konkurrenzkampf führe schließlich zu besseren Produkten und ermögliche erst kritische Qualitätsvergleiche wie etwa durch die Stiftung Warentest.
Der volkswirtschaftliche Nutzen hebe also die betriebswirtschaflichen Nutzen für einzelne Anbieter auf. Zumal der technische Service für die DSL Hardware im Fall der Fälle ja auch bereits Sache des Herstellers sei. Klar sei der Support-Aufwand für den Provider beim Verzicht auf den Routerzwang etwas größer, räumt auch der CCC ein. Nicht zuletzt muss das Service-Personal des Providers hier besser ausgebildet sein. Das aber, so die Stellungnahme, "schadet jedoch ohnehin nicht". Letztlich lässt sich die Position des Vereins aber auch ganz knapp zusammenfassen: "Wenn der Nutzer den Strom für das Gerät bezahlt, sollte er selbstverständlich auch bestimmen, was darauf läuft."
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