Routerzwang: Bundesnetzagentur hakt nach
Wo liegt nun eigentlich genau die Grenze zwischen dem Netzzugang, den der DSL Anbieter bereitstellt, und dem Heimnetzwerk des Nutzers? So lässt sich der Kern einer aktuellen Branchenbefragung durch die Bundesnetzagentur umschreiben. Konkret geht es dabei um den Routerzwang - also den Umstand, dass Internetprovider ihre Kunden dazu zwingen können, einen von ihnen selbst bereitgestellten Router zu verwenden. Das ist zwar gesetzlich erlaubt, aber keineswegs unstrittig.
Provider im Clinch mit Herstellern und Verbrauchern
Für die DSL Anbieter hat die Beschränkung auf wenige ausgewählte Router eindeutige Vorteile: So müssen sie beispielsweise nicht sicherstellen, dass der Zugang auch mit Fremdgeräten einwandfrei funktioniert. Auch wird die Kundenbetreuung und Störungsbeseitigung bei einer geringeren Anzahl von unterstützten Gerätetypen natürlich wesentlich erleichtert.
Um nicht unterstützte Anschluss-Hardware auszusperren, halten einige Provider wichtige Zugangsinformationen zurück, die in der eigenen Hardware voreingestellt sind oder erst über eine Fernaktivierung auf die Geräte gelangen. Weiterer Vorteil hier: Dem Nutzer wird es erschwert, Dienste freizuschalten, die nicht Teil seines Vertrags sind.
Vielen Hardware-Herstellern ist dies natürlich ein Dorn im Auge, sehen sie durch den Routerzwang doch verständlicherweise den freien Wettbewerb gefährdet, darüber hinaus mahnen sie die fehlende Trennung zwischen Anbieternetz und dem Heimnetzwerk des Nutzers an. Auch den Verbrauchern ist bei diesem Model nicht immer wohl - nicht nur sind sie in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt, zudem steht die Frage im Raum, ob sich der Anbieter nicht sogar Zugriff auf private Daten verschaffen könnte. Ganz grundsätzlich geht es auch um das Thema Netzneutralität: Könnte es sein, dass manche Provider durch Einstellungen in der Hardware bestimmte Dienste priorisieren?
Diskussionsbedarf ist da - denn es geht ums Prinzip
Aber warum ist der Routerzwang überhaupt gesetzlich zulässig? Dies liegt nicht zuletzt an einer gewissen Unschärfe, was die Trennung zwischen Netzzugang und dem heimischen Netzwerk angeht. Der Provider ist danach verpflichtet, die gesamte technische Infrastruktur bis hin zur eigentlichen Netzzugangs-Schnittstelle für den Nutzer bereitzustellen. Wo diese aber genau liegt, ist nicht abschließend geklärt. Liegt diese "hinter" der DSL Hardware, wäre der Routerzwang gerechtfertigt. In einem Modell hingegen, in dem die Zuständigkeit des Netzbetreibers an der Anschlussdose endet, wäre dies nicht der Fall.
Die Bundesnetzagentur führt in ihrem Fragenkatalog deshalb vier verschiedene Infrastruktur-Modelle an, zu denen die Branchenvertreter Stellung nehmen sollen. Dabei geht es sowohl um die technische Einschätzung als auch um wirtschaftliche Konsequenzen und die damit verbundenen Implikationen in Hinsicht auf die Netzneutralität. Die Frist für die Stellungnahmen läuft noch bis zum 6. November.
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